TÜV NORD CERT bietet Validierungen als zentralen Baustein der Qualitätssicherung in der Umweltbewertung von Bauprodukten an.
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Die neue Bauproduktenverordnung (CPR) ist am 7. Januar 2025 in Kraft getreten und modernisiert den Rechtsrahmen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten im EU-Binnenmarkt. Für Validierungsstellen im Bewertungs- und Überprüfungsverfahren der Leistungsbeständigkeit 3+ bedeutet dies eine schrittweise Einführung neuer Anforderungen, insbesondere im Bereich Nachhaltigkeit, Umweltleistung und digitaler Produktinformationen.
Ein zentrales Element der neuen CPR ist der künftig verpflichtende produktbezogene Validierungsbericht (Leistungserklärung (DoCP – Declaration of Conformity of Performance)), der die Umwelt‑ und Nachhaltigkeitsmerkmale eines Bauprodukts transparent dokumentiert. Diese Anforderungen werden nach der vorgesehenen Übergangsfrist ab dem 8. Januar 2026 verbindlich.
Die Validierung nach AVS 3+ betrifft nahezu alle Akteure der Bauproduktindustrie. Dazu zählen Hersteller von Bauprodukten mit hEN/hTS‑ oder EAD‑Bezug, Importeure und Bevollmächtigte, Hersteller von wiederverwendeten oder rückgebauten Bauprodukten sowie Systemanbieter und Komponentenhersteller wie Dämmstoff‑, Holzwerkstoff‑, Beton‑ oder Fassadensystemproduzenten. Auch Unternehmen, die frühzeitig auf transparente Nachhaltigkeitsdaten setzen, profitieren von einer validierten Umweltbewertung. Indirekt unterstützt die Validierung zudem Planer, Architekten und Bauherren, die auf verlässliche ökologische Produktdaten für Ausschreibungen und Gebäudezertifizierungen angewiesen sind.
Wir streben die Benennung als notifizierte Validierungsstelle nach AVS 3+ gemäß der neuen Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110 an und richten uns bereits heute an den zukünftigen Anforderungen für solche Stellen aus. Die Verordnung verpflichtet Hersteller, die ökologische Nachhaltigkeit ihrer Bauprodukte transparent offenzulegen. Für zahlreiche Produktgruppen ist dafür künftig das Bewertungs- und Überprüfungssystem AVS 3+ verbindlich vorgeschrieben.
Unser Anspruch:
Diese Validierungsaufgaben künftig mit höchster fachlicher Qualität, Neutralität und Transparenz zu erfüllen. Nach erfolgreicher Notifizierung können Hersteller ihre Umweltbewertung nach AVS 3+ vollständig durch uns validieren lassen.
Die Validierung nach AVS 3+ wird mit der neuen BauPVO (EU) 2024/3110 zu einem zentralen Bestandteil der CE‑Kennzeichnung. Sie bietet Herstellern klare Vorteile: Rechtssicherheit beim Inverkehrbringen, den Nachweis der Konformität mit der BauPVO, transparente und geprüfte Nachhaltigkeitsdaten sowie den gesicherten Zugang zum europäischen Binnenmarkt. Validierte Daten stärken das Vertrauen von Planern, Bauherren und Behörden, ermöglichen die rechtskonforme Bereitstellung von Informationen für den digitalen Produktpass (DPP) und schaffen Wettbewerbsvorteile durch nachweislich geprüfte ökologische Leistung. Wir bereiten uns darauf vor, diese Validierungsleistungen künftig als notifizierte Validierungsstelle anbieten zu können.
Die Bauprodukteverordnung bezieht sich auf die Norm EN 15804: "Nachhaltigkeit von Bauwerken - Umweltproduktdeklarationen". Diese Norm bietet einen strukturierten Rahmen zur Erfassung und Kommunikation von Umweltinformationen, wodurch die Nachhaltigkeit von Bauprodukten besser bewertet und verglichen werden kann.
1. Validierung der Eingangsdaten
Es wird geprüft, ob die vom Hersteller bereitgestellten Daten vollständig, plausibel, rückverfolgbar und mit der harmonisierten technischen Spezifikation (hEN/hTS) oder dem EAD übereinstimmend sind.
2. Validierung der Umweltbewertung
Es wird bewertet, ob die vom Hersteller erstellte Umweltbewertung den Vorgaben der BauPVO entspricht, die relevanten Normen korrekt angewendet wurden, die Berechnungslogik nachvollziehbar ist, die Systemgrenzen korrekt definiert wurden und die Datenqualität den Anforderungen entspricht.
3. Erstinspektion des Produktionsstandorts
Im Rahmen des AVS‑3+‑Systems wird geprüft, wie die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) Nachhaltigkeitsdaten erfasst, ob dokumentierte Prozesse den tatsächlichen Abläufen entsprechen und ob die Daten vollständig und rückverfolgbar sind.
4. Erstellung des Validierungsberichts über die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit
Der Validierungsbericht über die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit dokumentiert die Ergebnisse der Datenprüfung und Bewertung der Umweltindikatoren.
Die neue Bauprodukteverordnung verlangt keine zusätzliche „Validierung“.
Verpflichtend bleiben jedoch die CE‑Kennzeichnung sowie die Leistungs- und Konformitätserklärung, die ab dem 8. Januar 2026 um Umwelt- und Nachhaltigkeitsangaben erweitert werden und strenger überwacht werden
Eine solide Datengrundlage ist entscheidend für die Validierung. Wenn nachhaltige Zertifikate, Verifizierungen oder Validierungen, wie eine Ökobilanz (LCA) oder ein CO2-Fußabdruck, bereits vorliegen, kann dies die Validierung der Nachhaltigkeitsinformationen innerhalb der Leistungserklärung erheblich vereinfachen.
TÜV NORD CERT ist ein international anerkannter Prüf- und Zertifizierungsdienstleister. Weltweit bewerten und bescheinigen wir die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und freiwilliger Standards. Unsere Prüfer:innen sind Expert:innen in ihrem Fachgebiet und arbeiten mit einer einheitlichen Methodik. Hierdurch garantieren wir Ihnen Neutralität, Unabhängigkeit und eine kontinuierliche Begleitung.