Wissen rettet
gem. ASR 2.2 und DGUV Information 205-023
Die Brandschutzhelfer-Unterweisung vermittelt essenzielles Wissen und praktische Fähigkeiten zur Brandprävention und -bekämpfung. Sie befähigt Mitarbeiter, im Ernstfall schnell und effektiv zu handeln, um Schäden zu minimieren und Leben zu schützen.
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Ein Brandfall stellt für jedes Unternehmen und dessen Beschäftigte eine Gefährdung dar. Das wirtschaftliche Risiko darf dabei ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden. Der betriebliche Brandschutz gehört somit zu den wichtigen Unternehmenszielen.
Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine schriftliche Bestellung von Brandschutzhelfern, die nach ‚ASR 2.2 – Maßnahmen gegen Brände‘ speziell unterwiesen werden müssen.
Die Unterweisung zum Brandschutzhelfer beinhaltet neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes auch Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen und Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall. Praktische Übungen zum Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen sind ebenfalls Unterweisungsinhalt.
In der Arbeitsstättenregel ASR 2.2 (in dieser sind Brandbekämpfungsmaßnahmen definiert) ist festgeschrieben, dass Unternehmen verpflichtet sind, Brandschutzhelfer einzusetzen, damit sie einen wichtigen Beitrag im Ernstfall leisten können.
