Zum Inhalt springen

Wissen rettet

Unterweisung Brandschutzhelfer

gem. ASR 2.2 und DGUV Information 205-023

Die Brandschutzhelfer-Unterweisung vermittelt essenzielles Wissen und praktische Fähigkeiten zur Brandprävention und -bekämpfung. Sie befähigt Mitarbeiter, im Ernstfall schnell und effektiv zu handeln, um Schäden zu minimieren und Leben zu schützen.

Jetzt Angebot anfordern
Mann in Feuerwehruniform überprüft Feuerlöscher in einer Lagerhalle.

Ein Brandfall stellt für jedes Unternehmen und dessen Beschäftigte eine Gefährdung dar. Das wirtschaftliche Risiko darf dabei ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden. Der betriebliche Brandschutz gehört somit zu den wichtigen Unternehmenszielen.

Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine schriftliche Bestellung von Brandschutzhelfern, die nach ‚ASR 2.2 – Maßnahmen gegen Brände‘ speziell unterwiesen werden müssen.

Die Unterweisung zum Brandschutzhelfer beinhaltet neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes auch Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen und Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall. Praktische Übungen zum Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen sind ebenfalls Unterweisungsinhalt.

Das erwartet Sie bei der Brandschutzhelfer-Unterweisung

Theorie

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall

Praxis

  • Handhabung und Funktion von Feuerlöscheinrichtungen
  • Löschtaktiken und Grenzen der Brandbekämpfung
  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen
  • realitätsnahe Übung durch Brandsimulation
  • betriebsspezifische Besonderheiten

Haben Sie Fragen oder Anmerkungen? Kontaktieren Sie uns!

Fragen zum Brandschutzhelfer

In der Arbeitsstättenregel ASR 2.2 (in dieser sind Brandbekämpfungsmaßnahmen definiert) ist festgeschrieben, dass Unternehmen verpflichtet sind, Brandschutzhelfer einzusetzen, damit sie einen wichtigen Beitrag im Ernstfall leisten können.

  • Unterstützung des Arbeitgebers (m/w/d) (Vermeiden von Brandlasten, Freihalten von Fluchtwegen)
  • Sicherstellung des selbstständigen Verlassens der Beschäftigten im Brandfall
  • Löschen von Entstehungsfeuer ohne Eigengefährdung

  • Mehr Sicherheit durch vorbeugenden Brandschutz
  • Schnellere Bekämpfung von Entstehungsbränden
  • Erfüllung der Unternehmerpflichten nach ASR 2.2
  • Höheres Sicherheitsgefühl der Mitarbeitenden durch die gewonnenen Kenntnisse
  • Zusätzlicher Nutzen durch Inhouse-Unterweisungen:
  • Durch die vor Ort Unterweisungen und Übungen werden die betrieblichen Besonderheiten (z. B. Gefahren, Löscheinrichtungen, organisatorische Maßnahmen) berücksichtigt
  • Geringerer Zeitaufwand für die Beschäftigten (keine An-/Abfahrt)
    • Durch die vor Ort Unterweisungen und Übungen werden die betrieblichen Besonderheiten (z. B. Gefahren, Löscheinrichtungen, organisatorische Maßnahmen) berücksichtigt
    • Geringerer Zeitaufwand für die Beschäftigten (keine An-/Abfahrt)

Ihr Ansprechpartner

Porträt von Marco Liguori, Leitung Vertrieb und Marketing, TÜV NORD.

Marco Liguori

Leitung Vertrieb und Marketing
Am TÜV 1, 30519 Hannover
MEDITÜV

Dies ist ein Angebot der MEDITÜV GmbH & Co. KG. 

Mehr erfahren