Wir ermitteln die psychische Belastung Ihrer Mitarbeitenden am Arbeitsplatz.
Jetzt Kontakt aufnehmenUnternehmen sind gemäß Arbeitsschutzgesetz § 5 dazu verpflichtet, auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz in der Gefährdungsbeurteilung zu erfassen – zum Vorteil für beide Seiten:
Durch die Gefährdungsbeurteilung erfüllen Sie als Arbeitgeber nicht nur die Anforderungen des Gesetzes, sondern erhalten die Chance, psychische Belastungen bei Ihren Mitarbeitenden frühzeitig zu erkennen.
Damit haben Sie ein wirksames Instrument, Verbesserungspotenziale aufzudecken und die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden aktiv zu unterstützen, sodass Fehlzeiten reduziert werden können.
Sie haben Interesse?
Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen!
Die gesetzlichen, wirtschaftlichen und sozialen Anforderungen an die psychische Gefährdungsbeurteilung hängen von der Unternehmensart und jeweiligen Branche ab. Als Gesellschaft der TÜV NORD GROUP haben wir bereits umfangreiche Projekte in unterschiedlichen Branchen begleitet und stellen ein hohes Maß an Qualität sicher.
Gerne klären wir Ihren individuellen Bedarf in einem persönlichen und unverbindlichen Gespräch.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Wir passen den gesamten Prozess auf Ihre betriebsinternen Strukturen an. Dabei unterstützen wir Sie auch bei der Sensibilisierung der Mitarbeitenden und Führungskräfte, kommunizieren Infomails und bieten Aushänge und Infoveranstaltungen an.
Wir bieten Ihnen nicht nur die Analyse, sondern leiten auch zielgerichtete Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssituation in Ihrem Unternehmen ab – und begleiten Sie aktiv bei deren Umsetzung.
Hinweis: Wir bieten die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen sowohl vor Ort als auch online an.