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Förderung

Beschäftigten-qualifizierung

Mit der am 01. April 2024 eingeführten Beschäftigtenqualifizierung stärken Sie als Unternehmen Ihre Beschäftigten mit beruflicher Qualifizierung und profitieren dabei von attraktiver Förderung. So qualifizieren Sie die „Fachkräfte von morgen“ und stellen auch in Zukunft die Arbeitsplätze in Ihrem Betrieb sicher.

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 Ein Mann in einer orangefarbenen Sicherheitsweste steht an einem Tisch in einer Werkstatt und betrachtet Pläne auf einem Tablet. Die Szene zeigt Planung und Weiterbildung im handwerklichen Bereich.

Win-Win für Beschäftigte und Unternehmen

Das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung macht Weiterbildung von Beschäftigten so attraktiv wie nie zuvor. Profitieren Sie als Beschäftigte (mit und ohne Berufsabschluss) und als Unternehmen beidseitig von der neuen Weiterbildungsförderung:

  • Beschäftigte: Ihre geförderte Weiterbildung qualifiziert Sie für die Arbeit von morgen. Sie erhalten weiterhin Ihr volles Gehalt. Die Weiterbildungskosten werden voll oder anteilig durch die Bundesagentur für Arbeit bezahlt.
  • Unternehmen: Sie schützen Ihre Beschäftigten - u.a. im digitalen Wandel - vor Arbeitslosigkeit und sichern zugleich Expertise. Je nach Betriebsgröße und unter gewissen Voraussetzungen erstattet Ihnen die Bundesagentur für Arbeit zwischen 25 und 100 % der Lohn- und Weiterbildungskosten.

Abschlussorientierte oder sonstige berufliche Weiterbildung?

Abhängig von der Betriebsgröße und vom jeweiligen Qualifizierungsbedarf unterscheiden sich die Förderhöhen für Betriebe und Ihre Beschäftigten:

  • Abschlussorientierte Weiterbildung gem. §81 (2) SGB III: Ihre Beschäftigten holen einen Berufsabschluss nach
  • Sonstige berufliche Weiterbildung gem. §82 SGB III: Vermittlung von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen

Wie (viel) wird gefördert?

Abschlussorientierte Weiterbildung

Mit Ihrer beruflichen Weiterbildung verfolgen Sie das Ziel, einen Berufsabschluss nachzuholen.

 

  • Lehrgangskosten: 100% werden übernommen
  • Arbeitsentgeltzuschuss: bis zu 100% sind möglich

Sonstige berufliche Weiterbildung

Eine Fortbildung über Ihren Arbeitsplatz hinaus hilft Ihnen, Fähig- und Fertigkeiten für Ihre berufliche Zukunft zu erlernen.

Die Lehrgangskosten teilen sich Unternehmen und die Bundesagentur für Arbeit je Betriebsgröße:

  • unter 50 Mitarbeitende: 100% (soll)
  • 50 bis 499 Mitarbeitende: 50% (bei Vollendung 45. Lebensjahr oder Schwerbehinderung 100% soll)
  • ab 500 Mitarbeitende: 25%

Um 5% erhöhte Förderung bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung über die berufliche Weiterbildung oder eines Tarifvertrages, der betriebsbezogen berufliche Weiterbildung vorsieht (in Abhängigkeit von der Betriebsgröße)

Während der Weiterbildung erhalten Mitarbeitende weiterhin Ihr Gehalt. Die Höhe der Zuschüsse für Betriebe durch die Bundesagentur für Arbeit richtet sich hier ebenfalls an der Betriebsgröße:

  • < 9 Mitarbeitende: bis zu 75 %
  • 10 - 249 Mitarbeitende: bis zu 50 %
  • 250 - 2.499 Mitarbeitende: bis zu 25 %

Voraussetzung für Förderung

Die Förderung von beruflicher Weiterbildung für Beschäftigte ist grundsätzlich eine Ermessensleistung der Bundesagentur für Arbeit. Treffen aber entsprechende Voraussetzungen zu, haben Sie gute Chancen auf finanzielle Unterstützung der Beschäftigtenqualifizierung. Fünf Faktoren müssen für die Förderung erfüllt sein:

  1. Maßnahme und Träger müssen nach AZAV zugelassen sein
  2. Das zu erlernende Wissen muss über kurzfristige und ausschließlich auf den Arbeitsplatz bezogene Anpassungsfortbildung hinausgehen
  3. Nur bei "Sonstigen beruflichen Weiterbildungen": Der Berufsabschluss muss mindestens 2 Jahre zurückliegen
  4. Der oder die Beschäftigte dürfen in den letzten 2 Jahren nicht an einer gem. §82 SGB III geförderten Weiterbildung teilgenommen haben
  5. Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden dauern (innerhalb oder außerhalb des Betriebs möglich)

Ist die Maßnahme nicht zugelassen und sind vom Strukturwandel bedroht, haben Sie mit dem Qualifizierungsgeld auch ohne Maßnahme-Zertifizierung die Möglichkeit, Förderung zu erhalten. Mehr Informationen zum Qualifizierungsgeld finden Sie hier.

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Luftaufnahme eines Lastwagens, der auf einer kurvenreichen Straße durch einen herbstlich gefärbten Wald fährt.

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Zwei Personen diskutieren über ein Laptop an einem Tisch, während eine von ihnen eine Tasse hält. Die Szene zeigt eine konzentrierte Arbeitsatmosphäre im Rahmen finanzieller Förderung.

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