Förderung
Mit der am 01. April 2024 eingeführten Beschäftigtenqualifizierung stärken Sie als Unternehmen Ihre Beschäftigten mit beruflicher Qualifizierung und profitieren dabei von attraktiver Förderung. So qualifizieren Sie die „Fachkräfte von morgen“ und stellen auch in Zukunft die Arbeitsplätze in Ihrem Betrieb sicher.
Hier geht es zur KontaktaufnahmeDas Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung macht Weiterbildung von Beschäftigten so attraktiv wie nie zuvor. Profitieren Sie als Beschäftigte (mit und ohne Berufsabschluss) und als Unternehmen beidseitig von der neuen Weiterbildungsförderung:
Abhängig von der Betriebsgröße und vom jeweiligen Qualifizierungsbedarf unterscheiden sich die Förderhöhen für Betriebe und Ihre Beschäftigten:
Mit Ihrer beruflichen Weiterbildung verfolgen Sie das Ziel, einen Berufsabschluss nachzuholen.
Eine Fortbildung über Ihren Arbeitsplatz hinaus hilft Ihnen, Fähig- und Fertigkeiten für Ihre berufliche Zukunft zu erlernen.
Die Lehrgangskosten teilen sich Unternehmen und die Bundesagentur für Arbeit je Betriebsgröße:
Um 5% erhöhte Förderung bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung über die berufliche Weiterbildung oder eines Tarifvertrages, der betriebsbezogen berufliche Weiterbildung vorsieht (in Abhängigkeit von der Betriebsgröße)
Während der Weiterbildung erhalten Mitarbeitende weiterhin Ihr Gehalt. Die Höhe der Zuschüsse für Betriebe durch die Bundesagentur für Arbeit richtet sich hier ebenfalls an der Betriebsgröße:
Die Förderung von beruflicher Weiterbildung für Beschäftigte ist grundsätzlich eine Ermessensleistung der Bundesagentur für Arbeit. Treffen aber entsprechende Voraussetzungen zu, haben Sie gute Chancen auf finanzielle Unterstützung der Beschäftigtenqualifizierung. Fünf Faktoren müssen für die Förderung erfüllt sein:
Ist die Maßnahme nicht zugelassen und sind vom Strukturwandel bedroht, haben Sie mit dem Qualifizierungsgeld auch ohne Maßnahme-Zertifizierung die Möglichkeit, Förderung zu erhalten. Mehr Informationen zum Qualifizierungsgeld finden Sie hier.