Aufzüge sicher betreiben
Der einfache Weg zur Prüfbescheinigung mit unseren QR-Codes
Das Prüfergebnis wird in einer Prüfbescheinigung von dem ZÜS-Sachverständigen dokumentiert und muss gemäß § 19 Abs. 2 BetrSichV am Betriebsort der Anlage aufbewahrt und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgezeigt werden.
Um dieser Forderung effizient und umweltschonend nachzukommen, hat TÜV NORD die individuelle Anwendung eines Quick Response-Codes (QR-Codes) eingeführt.
Aufzugsanlagen, die zur Beförderung von Personen bestimmt sind, gelten im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als überwachungsbedürftige Anlage. Diese Anlagen sind gemäß § 15 der BetrSichV regelmäßig durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) zu überprüfen.
Das Prüfergebnis wird in einer Prüfbescheinigung von dem ZÜS-Sachverständigen dokumentiert und muss gemäß § 19 Abs. 2 BetrSichV am Betriebsort der Anlage aufbewahrt und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgezeigt werden.
Um dieser Forderung effizient und umweltschonend nachzukommen, hat TÜV NORD die individuelle Anwendung eines Quick Response-Codes (QR-Codes) eingeführt.
Der TÜV NORD-Sachverständige bringt den QR-Code in Form eines Aufklebers an der geprüften Anlage an. Anlagenbetreiber oder autorisierte Benutzer haben nach der Registrierung jederzeit die Möglichkeit, den QR-Code bequem und papierlos auszulesen. Die Decodierung erfolgt automatisch mittels der passenden App und der Nutzer wird direkt auf die entsprechende TÜV NORD-Website zur Einsicht der Prüfbescheinigung und weiterer Anlagendaten geführt.
Hier können Sie sich für den Zugriff auf den Aufzugs-QR-Codes registrieren.
Weiterführende Informationen TÜV NORD Systems