Hauptuntersuchung
Mit dem Digitalen Untersuchungsbericht (DUB) und dem Digitalen Fahrzeugschein (DFZ) treibt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die digitale Fahrzeugverwaltung weiter voran. TÜV NORD Mobilität ist technisch vorbereitet – für eine sichere, schnelle und zuverlässige Übermittlung Ihrer HU-Daten.
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Erfahren Sie, wie der Digitale Untersuchungsbericht (DUB) und der Digitale Fahrzeugschein (DFZ) Ihre Fahrzeugverwaltung vereinfachen und den Ablauf der Hauptuntersuchung beschleunigen. Wir zeigen Ihnen praxisnah, welche Schritte erforderlich sind, welche Vorteile sich für Sie ergeben und wie Sie die neuen digitalen Dokumente sicher einsehen und verwenden können.
Seit dem 25. November 2025 stellt das KBA für alle ab diesem Datum durchgeführten Hauptuntersuchungen einen digitalen Untersuchungsbericht bereit. Frühere HU bleiben weiterhin ausschließlich in Papierform verfügbar. Der DUB ist keine 100%ige Kopie des Papierberichtes. Behobene Mängel zum Zeitpunkt der HU werden beim DUB nicht als „behobene“ gekennzeichnet.
Der digitale Bericht kann über einen QR-Code, einen Link oder manuell über das KBA abgerufen werden.
Die Zugriffsdaten bestehen aus:
Sie können den DUB einfach an Dritte weitergeben – etwa beim Fahrzeugverkauf oder in der Werkstatt. Die Weitergabe kann jederzeit durch den Tausch der Zugriffsdaten widerrufen werden.
Mehr Komfort für Fahrzeughalter:innen
Mehr Transparenz
Mehr Sicherheit
Digitale Dokumente erhöhen die Transparenz und reduzieren Verwaltungsaufwand. Ihr Fahrzeug bleibt jederzeit nachvollziehbar und die HU-Daten sofort abrufbar.
Bewahren Sie Ihre Zugriffsdaten gut auf und nutzen Sie den DUB als schnelle, digitale Alternative für viele Nachweissituationen.
Der Digitale Fahrzeugschein (eigenständiges System – nicht Teil des DUB-Prozesses) ergänzt die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB1). Er zeigt bestimmte Fahrzeugdaten in der offiziellen i-Kfz-App des KBA an. Der DFZ ersetzt die ZB1 nicht, bietet aber zusätzlichen Komfort bei Kontrollen oder Verwaltungsprozessen.
Prüfer:innen und Fahrzeugführende beachten in der Praxis Folgendes:
Während der HU kann der DFZ auf zwei Wegen genutzt werden:
Für Fahrzeuge, die erstmalig zur HU vorgeführt werden, werden technische Fahrzeugdaten über die ZFZR-Auskunft ermittelt.
Hinweis: Informationen in Feld 22 können bei mehrseitigen ZB1 fehlen – Papierdokument zwingend erforderlich (Fix seitens KBA angekündigt).

Das System ermöglicht zunehmend digitale Verwaltungsprozesse, u. a.:
Der DUB ist kein Bestandteil der i-Kfz-App, kann aber problemlos parallel genutzt werden.
Der DUB ist die digital gespeicherte Form des HU-Berichts. Er liegt im Zentralen Fahrzeugregister vor und ist für berechtigte Personen online abrufbar.
Der DUB ist keine 100%ige Kopie des Papierberichtes. Behobene Mängel zum Zeitpunkt der HU werden beim DUB nicht als „behobene“ gekennzeichnet.
Ja. Der gedruckte Bericht bleibt erhalten – mit Siegel und Unterschrift.
Ja – der DFZ ist offline auf dem Smartphone verfügbar. Einige Funktionen erfordern jedoch eine aktive Verbindung.
Nein, für Fahrzeughalter:innen entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Der DFZ kann in anderen Apps gespeichert werden, diese sind jedoch amtlich nicht anerkannt und die HU Daten werden dort nicht synchronisiert.