Sie interessieren sich für eine Qualifikation als Fachbetrieb nach AwSV oder suchen ein entsprechend qualifiziertes Unternehmen? Wir können Sie als AwSV Fachbetrieb zertifizieren.
Kontakt aufnehmenDas Errichten, Instandsetzen, Reinigen und Stilllegen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen darf bei erhöhtem Gefährdungspotential nur durch besonders qualifizierte Unternehmen, den Fachbetrieben nach AwSV (ehemals Fachbetrieb nach WHG) erfolgen. Die Abkürzung AwSV steht für die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Ebenfalls Betreiber, die ihre Anlagen mit eigenem Personal betreuen, müssen als Fachbetrieb nach AwSV qualifiziert sein oder einen Fachbetrieb beauftragen, der nach AwSV qualifiziert ist.
Die Sachverständigen der TÜV NORD Systems erfüllen als Mitarbeitende einer anerkannten Sachverständigen-Organisation die Voraussetzungen, um Fachbetriebsprüfungen vornehmen zu können. Mit einem entsprechenden Überwachungsvertrag mit der TÜV NORD Systems wird dokumentiert, dass Sie berechtigt sind, den Titel „Fachbetrieb nach AwSV" (ehemals Fachbetrieb nach WHG) zu führen.
* Seit 1.8.2017 ist die Grundlage für die Fachbetriebszertifizierung der § 62 der AwSV. Aus diesem Grund wird zukünftig vermehrt von „Fachbetrieb nach AwSV“ gesprochen.
Mit dem TÜV NORD Fachbetriebsfinder finden Sie den passenden Fachbetrieb:
Rechtsgrundlage für die Fachbetriebspflicht in Deutschland ist die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Demnach darf das Errichten, Instandsetzen, Innenreinigen und Stilllegen von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen in der Regel nur durch besonders qualifizierte Unternehmen erfolgen.
Gemäß AwSV ist eine Zertifizierung erforderlich. TÜV NORD Systems ist eine anerkannte Sachverständigenorganisation, die solche Zertifizierungen durchführt.
Schritte zur Zertifizierung:
1. Bestimmung einer "betrieblich verantwortlichen Person"
Zunächst muss intern in Ihrem Betrieb eine Person bestimmt werden, die für die späteren Tätigkeiten die Verantwortung trägt. Diese Person muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
2. WHG-Seminare
Um ausreichende Kenntnisse über Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen nachzuweisen, muss die vorgesehene „betrieblich verantwortliche Person“ an bestimmten WHG-Seminaren teilnehmen:
Im WHG-Grundkurs werden die Grundlagen vermittelt. Abhängig vom angestrebten Tätigkeitsgebiet Ihres Betriebes müssen diese Grundkenntnisse weiter vertieft werden. Hierfür stehen verschiedene WHG-Fachkurse zur Verfügung.
Alle WHG-Seminare werden mit einem schriftlichen Test abgeschlossen. Eine aktuelle Übersicht aller WHG-Seminare der TÜV NORD Akademie finden Sie hier:
3. Prüfung durch einen Sachverständigen
Nach erfolgreicher Teilnahme an den WHG-Seminaren ist eine Überprüfung durch einen Sachverständigen in Ihrem Betrieb erforderlich. Ansprechpartner in Ihrer Nähe finden Sie in der Anlage. Bei der Überprüfung stehen im wesentlichen folgende Punkte im Fokus:
4. Zertifizierung
Ergibt die oben beschriebene Prüfung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, wird ein „Vertrag zur Zertifizierung und Überwachung als Fachbetrieb nach AwSV“ erstellt. Im Anschluss daran erhält Ihr Betrieb ein i.d.R. zwei Jahre gültiges Zertifikat, siehe Beispiel auf Seite 1. Damit ist Ihr Status als „Fachbetrieb nach AwSV“ offiziell dokumentiert.
Weiterführende Informationen TÜV NORD Systems