WHG-Grundkurs
- Präsenzseminar
- 1 Tag
- ab 630,70 € inkl. USt (530,00 € zzgl. USt)
Das Errichten, Instandsetzen, Stilllegen und Reinigen von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen darf gemäß § 45 AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) nur durch dafür qualifizierte Betriebe, den Fachbetrieben nach WHG, erfolgen. Nach § 62 AwSV bedürfen diese Betriebe einer Zertifizierung.
Erwerb der Sachkunde: Gemäß § 62 AwSV muss jeder Fachbetrieb nach WHG eine „betrieblich verantwortliche Person“ bestellen. Diese muss über ausreichende Sachkunde verfügen. Durch erfolgreiche Teilnahme am WHG-Grundkurs und mindestens einem passenden WHG-Fachkurs wird die Sachkunde nachgewiesen.
Regelmäßige Schulungen: Eine bestellte „betrieblich verantwortliche Person“ muss gemäß § 63 AwSV mindestens alle zwei Jahre an geeigneten WHG-Schulungen teilnehmen, um ihr Wissen aufzufrischen beziehungsweise zu erweitern. Durch Teilnahme an unseren WHG- Fachkursen oder WHG-Fortbildungen erfüllen Sie diese Vorgabe. Für „betrieblich verantwortliche Personen“, die Ihre Sachkunde vor dem 01. August 2017 (Inkrafttreten der AwSV) erlangt haben, gilt diese Anforderung als erfüllt, wenn sie bis spätestens Juli 2019 an einem entsprechenden WHG-Seminar teilnehmen.
Zertifizierung: Die Zertifizierung als Fachbetrieb nach WHG erfolgt durch die
TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG.
Fortbildung für betrieblich Verantwortliche von WHG-Fachbetrieben
Fortbildung für betrieblich Verantwortliche von WHG-Fachbetrieben
Fortbildung für betrieblich Verantwortliche von WHG-Fachbetrieben, Betreiber und Planungs-/Ingenieurbüros
Fortbildung für WHG-Fachbetriebe
Grundlagen beim Umgang mit entzündbaren Flüssigkeiten und Gasen
Arbeiten an Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen - EN 858/DIN 1999-100