Fachbetrieb nach WHG (Wasserhaushaltsgesetz) / Fachbetrieb nach AwSV


Das Errichten, Instandsetzen, Reinigen und Stilllegen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen darf bei erhöhtem Gefährdungspotential nur durch besonders qualifizierte Unternehmen, den Fachbetrieben nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) / Fachbetrieb nach §62 AwSV erfolgen.
Ebenfalls Betreiber, die ihre Anlagen mit eigenem Personal betreuen, müssen als Fachbetrieb nach WHG qualifiziert sein oder einen Fachbetrieb beauftragen, der nach Wasserhaushaltsgesetz qualifiziert ist.
Die Sachverständigen der TÜV NORD Systems erfüllen als Mitarbeitende einer anerkannten Sachverständigen-Organisation die Voraussetzungen, um Fachbetriebsprüfungen vornehmen zu können. Mit einem entsprechenden Überwachungsvertrag mit der TÜV NORD Systems wird dokumentiert, dass Sie berechtigt sind, den Titel „Fachbetrieb nach WHG“ zu führen.
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Ihr Nutzen in der Zusammenarbeit mit TÜV NORD im Bereich WHG Fachbetriebe




- Jahrzehntelange Erfahrung bei der Betreuung von Fachbetrieben
- Schulung von betrieblich verantwortlichen Personen durch unsere TÜV Nord Akademie
- Erstmalige und wiederkehrende Fachbetriebsprüfungen bei Ihnen im Unternehmen
- Know How bei Entwicklung und Betrieb von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdeten Stoffen
WHG Fachbetrieb werden - Voraussetzung / Nachweis
Rechtsgrundlagen für die Fachbetriebspflicht in Deutschland sind das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Demnach darf das Errichten, Instandsetzen, Innenreinigen und Stilllegen von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen in der Regel nur durch besonders qualifizierte Unternehmen erfolgen.
Gemäß AwSV ist eine Zertifizierung erforderlich. TÜV NORD Systems ist eine anerkannte Sachverständigenorganisation, die solche Zertifizierungen durchführt.
Schritte zur Zertifizierung:
- Bestimmung einer "betrieblich verantwortlichen Person"
- WHG-Seminare
- Prüfung durch einen Sachverständigen
- Zertifizierung
Zunächst muss intern in Ihrem Betrieb eine Person bestimmt werden, die für die späteren WHG-Tätigkeiten die Verantwortung trägt. Diese Person muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Meisterabschluss, Ingenieurwissenschaftliches Studium oder eine gleichwertige Ausbildung,
- mindestens zweijährige Praxis in dem angestrebten Tätigkeitsgebiet und
- ausreichende Kenntnisse über Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen (siehe Punkt 2)
Nach erfolgreicher Teilnahme an den WHG-Seminaren (siehe Nr. 2) ist eine Überprüfung durch einen Sachverständigen in Ihrem Betrieb erforderlich. Ansprechpartner in Ihrer Nähe finden Sie in der Anlage. Bei der Überprüfung stehen im wesentlichen folgende Punkte im Fokus:
- Bringt die „betrieblich verantwortliche Person" eine geeignete Qualifikation und eine ausreichende Berufserfahrung mit (vgl. Nr. 1a und 1b)?
- Hat die „betrieblich verantwortliche Person" die erforderlichen WHG-Seminare mit Erfolg besucht?
- Ist die „betrieblich verantwortliche Person“ weisungsbefugt gegenüber dem ausführenden Personal?
- Ist das ausführende Personal für die fachbetriebspflichtigen Arbeiten geeignet?
- Verfügt der Betrieb über die notwendigen Arbeitsmittel (Werkzeug, Messmittel usw.)?
- Trägt der Betrieb dem Arbeitsschutz in ausreichendem Maße Rechnung?
- Liegt für den Betrieb eine Umwelthaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe vor?
- Liegt ein Auszug aus dem Handelsregister bzw. ein Eintrag in die Handwerksrolle vor?
- Entspricht die Qualität der praktischen Tätigkeit den Anforderungen?
Um ausreichende Kenntnisse über Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen nachzuweisen, muss die vorgesehene "betrieblich verantwortliche Person" an bestimmten WHG-Seminaren teilnehmen: Im WHG-Grundkurs werden die Grundlagen vermittelt. Abhängig vom angestrebten Tätigkeitsgebiet Ihres Betriebes müssen diese Grundkenntnisse weiter vertieft werden. Hierfür stehen verschiedene WHG-Fachkurse zur Verfügung. Alle WHG-Seminare werden mit einem schriftlichen Test abgeschlossen. Eine aktuelle Übersicht aller WHG-Seminare der TÜV NORD Akademie finden Sie hier.
Ergibt die oben beschriebene Prüfung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, wird ein „Vertrag zur Zertifizierung und Überwachung als Fachbetrieb nach WHG" erstellt. Im Anschluss daran erhält Ihr Betrieb ein i.d.R. zwei Jahre gültiges Zertifikat. Damit ist Ihr Status als „Fachbetrieb nach WHG" offiziell dokumentiert.
WHG Fachbetrieb finden - Fachbetriebsfinder
Mit dem TÜV NORD Fachbetriebsfinder finden Sie den passenden Fachbetrieb in nur drei Schritten:
- Eingabe eines Arbeitsgebietes und Ihres Standortes
- Durch Klick auf „Fachbetriebe finden“ werden die Treffer angezeigt
- Indem Sie in der Trefferliste ein Zertifikat aufrufen, erhalten Sie nähere Informationen zum Fachbetrieb, z. B. den Tätigkeitsumfang.