VdS Prüfung für Elektrische Anlagen (VdS und DGUV V3)

Prüfung elektrischer Anlagen nach VdS 2871

Die Betreiber von Gebäuden und Anlagen haben über die allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen in Verbindung mit SK 3602 in der Regel die Prüfung ihrer elektrischen Anlagen nach VdS-Richtlinien vereinbart. Der Versicherungsnehmer hat dann die elektrischen Anlagen durch einen von der Zertifizierungsstelle der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannten Sachverständigen prüfen und sich ein Zeugnis über diese Prüfung ausstellen zu lassen. Im Fokus dieser Prüfung liegen vorbeugende Maßnahmen des Brand- und Sachschutzes.

 

Elektrische Anlagen nach VdS werden regelmäßig geprüft

Die Verantwortung für die Sicherheit eines Gebäudes und die darin enthaltenen Anlagen trägt immer der Betreiber. Das gilt auch für elektrische Anlagen. Eng verknüpft mit dieser Forderung ist aus Sicht des Unternehmers vor allem die verlässliche und dauerhafte Verfügbarkeit der elektrischen Anlage. Dies stellt einen zentralen Wettbewerbsfaktor dar: Bei Ausfall der Energieversorgung kann dies erhebliche wirtschaftliche Einbußen nach sich ziehen.

Zur Vermeidung von Bränden fordern die Versicherungen eine wiederkehrende Prüfung der elektrischen Anlagen. Laut der aktuellen IFS-Brandursachenstatistik aus dem Jahr 2020 entstehen rund 31% der Brände durch Mängel an elektrischen Anlagen. Nur elektrische Anlagen, die fachgerecht instand gehalten und wiederkehrend geprüft werden, bieten ein ausreichendes Maß an Betriebssicherheit und damit ein Höchstmaß an Personen, Sach- und Brandschutz. TÜV NORD führt, als Ihr neutraler Partner, die Prüfung der elektrischen Anlagen gemäß den Vorgaben der Sachversicherer nach den Prüfrichtlinien VdS 2871 durch VdS-anerkannte Sachverständige durch.

 

Prüfung der elektrischen Anlagen nach DGUV V3 (BGV A3)

Um den Anforderungen an den Personenschutz nachzukommen, sehen die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften regelmäßige Prüfungen der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel vor. Somit hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach elektrotechnischen Regeln errichtet, betrieben, instandgehalten und geprüft werden. Rechtliche Prüfgrundlage ist hierbei die DGUV Vorschrift 3 (früher: BGV A3).

Kombinationsprüfung – von Thermografie bis Blitzschutz

Oftmals lassen sich elektrischen Anlagen aus betrieblichen Gründen nicht abschalten. Notwendige Maßnahmen zur Instandhaltung sind daher nur eingeschränkt möglich. Um dennoch potenzielle Brandgefährdungen frühzeitig erkennen zu können, sind als effektive Ersatzmaßnahmen thermografische Untersuchungen gut geeignet.

Durch Blitzeinschläge verursachte Schäden an Gebäuden und Anlagen können wirksam durch geeignete Blitzschutzvorkehrungen verringert werden. Daher ist eine gesonderte Betrachtung aller Maßnahmen zum Blitzschutz sinnvoll.

Zur Aufwandsreduzierung verknüpft unsere Kombinationsprüfung die Prüfung nach VdS-Richtlinien mit der Prüfung nach den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften. Weitere Synergien ergeben sich bei der Kombinationsprüfung durch Ergänzung der Thermografie und der Prüfung von Blitzschutzanlagen.

Der Schwerpunkt der Prüfung liegt auf der Minimierung von möglichen Brandgefährdungen im Betrieb. Es wird daher ein besonderer Wert auf die Durchführung von Isolationsmessungen und vor allem auf die Temperaturmessung mit Infrarot-Thermometer oder vorzugsweise mit der Thermografiekamera gelegt. Die Thermografie elektrischer Anlagen bietet durch die frühzeitige Erkennung von möglichen Ausfällen als zusätzlichen Nutzen eine deutliche Erhöhung der Verfügbarkeit der elektrischen Anlage und damit der Produktionskapazitäten.

 

Unsere Leistungen zur Prüfung Ihrer elektrischen Anlagen

Elektrische Anlagen (VdS und DGUV V3)
  • Beratung in der Planungs- und Errichtungsphase
  • Baubegleitende Prüfungen bis zur Prüfung vor Inbetriebnahme
  • Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen und Prüfungen nach wesentlicher Änderung
  • Dokumentation der Prüfergebisse mit Bewertung zur Betriebssicherheit
  • Nutzung von Synergien durch Kombinationsprüfungen 
Prüfungen von Anlagen für die Sachversicherung (VdS)