Aufzugsprüfungen

Notifizierte Stelle und Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) für Aufzüge

TÜV NORD unterstützt Sie mit langjähriger Erfahrung durch Prüfungen, Bewertungen und Begutachtungen Ihrer Aufzugsanlagen und trägt somit zur Sicherheit von technischen Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden bei.

Unsere Sachverständigen begutachten und prüfen gemäß Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Personen- und Lastenaufzüge, Personenumlaufaufzüge (Paternoster), Fassadenaufzüge, Bauaufzüge, Behindertenaufzüge und Güteraufzüge.

Wir führen alle Arten von Aufzugsprüfungen durch: beim Inverkehrbringen, vor der ersten Inbetriebnahme und wiederkehrend, nach unterschiedlichen Prüfintervallen.

Bei Unfällen und Schadensfällen nehmen wir die Untersuchung vor.

Unsere Leistungen bei Aufzugsprüfungen im Überblick

Aufzugsprüfungen im Konformitätsverfahren

  • Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Aufzugsrichtlinie
  • Baumusterprüfungen
  • Zertifizierung von QS-Systemen
  • Konformitätsaussagen
Leistungen bei wiederkehrenden Aufzugsprüfungen
  • Prüfungen vor erstmaliger Inbetriebnahme nach Betriebssicherheitsverordnung
  • Prüfung vor Inbetriebnahme nach Änderung / Prüfung vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtiger Änderung nach Betriebssicherheitsverordnung
  • Wiederkehrende Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung (Hauptprüfung)
  • Zwischenprüfung nach Betriebssicherheitsverordnung
Weitere Leistungen bei Aufzugsprüfungen
  • Prüfung nach Unfall und Schadensanalysen / Sicherheitstechnische Beurteilung
  • Prüfung von Feuerwehraufzügen
  • Elektronische Prüfbescheinigung vor Ort durch Einlesen eines anlagenspezifischen QR-Codes
  • Begutachtung von Einzelkomponenten, z. B. Fernnotrufsysteme
  • Stellungnahmen und Gutachten
  • Gefährdungsbeurteilungen an Aufzugsanlagen
  • Konformitätsaussagen

ZÜS-Prüfung für Aufzüge

Betreiber von Aufzügen, welche zu den überwachungsbedürftigen Anlagen zählen, sind jederzeit für die sichere Funktion ihrer Anlagen verantwortlich. Welche Punkte es dabei zu beachten gilt, regelt in Deutschland das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dies betrifft alle Aufzugsanlagen. Soweit diese Anlagen als überwachungsbedürftig eingestuft sind, dürfen sie nur von notifizierten Stellen und zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) geprüft werden.

Damit die gesetzlichen Anforderungen zuverlässig erfüllt werden, übernimmt TÜV NORD als ZÜS die Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen und Zwischenprüfungen, die während der gesamten Nutzungsdauer der Anlage erforderlich sind. Unser Aufzugs-Prüfsystem ASIS II stellt dabei einen komfortablen Ersatz für Prüfgewichte dar. 
Die Durchführung der Prüfungen erfolgt durch unabhängige und kompetente Sachverständige.

 

Unsere Leistungen als ZÜS für Aufzüge im Überblick
  • Prüfungen vor erstmaliger Inbetriebnahme (§15 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
  • Prüfung vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtiger Änderung (§15 BetrSichV)
  • Wiederkehrende Prüfung (§16 BetrSichV)
  • ASIS II Prüfung als Ersatz für Prüfgewichte
  • Zwischenprüfung (§16 BetrSichV)
  • Sicherheitstechnische Beurteilung nach Unfall- und Schadensanzeige (§19 BetrSichV)
  • Prüfung von Feuerwehraufzügen

Prüfung vor Inbetriebnahme von Aufzügen (nach Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU)

Bevor ein neuer Aufzug in Betrieb genommen werden darf, ist nachzuweisen, dass dieser allen gültigen Vorgaben, gemäß dem Stand der Technik, entspricht und die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der EG-Aufzugsrichtlinie erfüllt. 

Bei diesem Prozess unterstützt TÜV NORD den Hersteller, damit der Aufzug wirtschaftlich und sicher in Betrieb gehen kann. Sind alle Prüfschritte, wie z. B. die Vorprüfung der Konstruktionsunterlagen und die Überprüfung am Betriebsort bei Fertigstellung erfolgreich abgeschlossen, wird ein Zertifikat ausgestellt. 

Der Hersteller kann dann die Konformitätserklärung ausstellen und den Aufzug mit dem CE-Kennzeichen versehen. 

Soll ein bestimmter Aufzugstyp in größerer Stückzahl gebaut werden, bietet es sich an, die Anlage einer EG-Baumusterprüfung zu unterziehen; wesentliche Teile der Konformitätsbewertung müssen dann nur noch einmalig durchgeführt werden. TÜV NORD ist auch hierbei kompetenter Partner für Hersteller von Aufzügen.

Darüber hinaus kann ein Nachweis der eigenen Aufzugskompetenz durch ein Qualitätssicherheitssystem nach Aufzugsrichtlinie dem Hersteller das Inverkehrbringen von Aufzügen erleichtern. TÜV NORD zertifiziert derartige Systeme - Vorteil für den Hersteller: Er kann wesentliche Teile der Konformitätsbewertung in eigener Verantwortung durchführen.
 

Unsere Leistungen vor Inbetriebnahme von Aufzügen
  • Einzelprüfungen von Aufzugsanlagen gemäß RL 2014/33/EU Anhang VIII
  • Endabnahmen von Aufzugsanlagen gemäß RL 2014/33/EU Anhang V
  • EG-Baumusterprüfungen von Aufzugsanlagen gemäß RL 2014/33/EU Anhang IV B
  • Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen gemäß RL 2014/33/EU Anhänge X, XI, XII
  • Konformitätsaussagen zu aufzugstechnischen Sachverhalten

ASIS II System – Innovative Technologie für wiederkehrende Prüfungen an Aufzugsanlagen

Um wiederkehrende Aufzugsprüfungen schnell, schonend und kostengünstig für die Anlage vornehmen zu können, setzen Ingenieure und Ingenieurinnen des TÜV NORD ASIS II ein. Das innovative elektronische Prüfsystem basiert auf eigenen Patenten und ermittelt die Sicherheitskennzahlen zum Zustand und zur Entwicklung der Anlage ohne Belastungsgewichte.

Das ASIS II Prüfsystem ist ein komfortabler Ersatz für Prüfgewichte bei der wiederkehrenden Prüfung von Aufzugsanlagen. Es ersetzt alle gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen an einer Aufzugsanlage, die mit Gewichten notwendig werden. Die patentierten Messverfahren des ASIS II Prüfsystems wurden vom TÜV NORD entwickelt und spiegeln die langjährige Erfahrung einer unabhängigen Prüforganisation wieder.

Das Prüfsystem hat sich seit vielen Jahren im täglichen Einsatz bewährt und wird nicht nur bei wiederkehrenden Prüfungen, sondern auch zur Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen verwendet. 

 

Wiederkehrende Prüfungen an Aufzugsanlagen mit ASIS II
  • Treibfähigkeitsmessung an Seilaufzügen
  • Prüfung der Absinkverhinderung an hydraulischen Aufzügen
  • Prüfung der Wirksamkeit von Absturzsicherungen
  • Beurteilung zum Fahrverhalten der Aufzugsanlage wie Geschwindigkeit und Bremsweg
  • Waage zur Masseermittlung von Anlagenkomponenten wie Fahrkorb oder Gegengewicht
  • Überprüfung des Gegengewichtausgleichs
  • Druckfestigkeit von hydraulischen Systemen

Ergänzungen zu Aufzugsprüfungen

Neben den einmaligen und wiederkehrenden Aufzugsprüfungen bietet Ihnen TÜV NORD weitere Dienstleistungen und Services zum sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen an.

Umgang mit Cyberbedrohungen an Aufzügen

Auf Ihrem Prüfbericht haben Sie möglicherweise diesen Hinweis gefunden: "Eine Dokumentation zur Behandlung von Cyberbedrohungen wurde nicht vorgelegt."

Informationen dazu haben wir hier für Sie zusammengestellt:

Prüfung der Maßnahmen des Betreibers gegen Cyberbedrohungen von überwachungsbedürftigen Anlagen

Novellierte Betriebssicherheitsverordnung

Die novellierte Betriebssicherheitsverordnung trat im Juni 2015 in Kraft und richtet sich an Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, die Arbeitsmittel bereitstellen, und Ihnen gleichgestellte Betreiberinnen bzw. Betreiber überwachungsbedürftiger Anlagen. Für Aufzüge gelten folgende Neuerungen:

•    Im Aufzug muss eine Kennzeichnung z. B. In Form einer Prüfplakette angebracht sein, die über Monat und Jahr der nächsten Prüfung informiert.  

•    Bis spätestens Ende 2020 müssen alle Aufzüge zur Personenbeförderung über ein Zweiwege-Kommunikationssystem verfügen.

•    Ausnahmen bestehen bei Aufzugsanlagen nach Maschinenrichtlinie: die eingeschlossene Person muss lediglich die Möglichkeit haben, Hilfe herbeizurufen

•    Für jede Aufzugsanlage muss ein Notfallplan sowie eine aktuelle Notbefreiungsanleitung erstellt werden.

•    Die Prüfung vor Inbetriebnahme gilt jetzt für alle Aufzugsanlagen mit Personenbeförderung.

•    Die maximale Prüffrist für Aufzugsanlagen nach Maschinenrichtlinie beträgt 2 Jahre. (Ausnahme: Bis zum 31.05.2015 dokumentierte Prüffristen gelten weiterhin)

•    Die Prüffrist für wiederkehrende Prüfungen (Hauptprüfung, Zwischenprüfung) kann in Abhängigkeit vom Zustand oder dem Betrieb der Anlage verkürzt werden.

•    Aufzugsexterne Sicherheitseinrichtungen wie Brandfall- und Evakuierungssteuerungen sind im Rahmen der Hauptprüfung zu beurteilen.

•    Prüfbescheinigungen können auch in elektronischer Form vorgehalten werden.

Papierlose Dokumentation der Prüfbescheinigung direkt am Aufzug

Der QR-Code wird durch den TÜV NORD-Sachverständigen an der geprüften Anlage in Form eines Aufklebers angebracht. Anlagenbetreiber oder autorisierte Benutzer haben dann jederzeit die Möglichkeit, bequem und papierlos den QR-Code über ein geeignetes Gerät (z.B. Smartphone) auszulesen. Die Decodierung erfolgt automatisch mittels der passenden App (QR-Code Reader), und der Nutzer wird direkt auf die entsprechende TÜV NORD-Website zur Einsicht der Prüfbescheinigung und weiterer Anlagendaten geführt.

Der einfache Weg zur Prüfbescheinigung mit unseren Quick Response-Codes (QR-Codes)

Elektronische Prüfbescheinigung vor Ort durch Einlesen eines anlagenspezifischen QR-Codes zur Dokumentation der Prüftätigkeiten (ZÜS):

  • Prüfungen vor Inbetriebnahme des Aufzuges
  • Prüfung vor Inbetriebnahme nach Änderung des Aufzuges
  • Wiederkehrende Aufzugsprüfung
  • Zwischenprüfung des Aufzuges
  • Prüfung nach Unfall- und Schadensanzeige des Aufzuges
  • Sicherheitstechnische Bewertung des Aufzuges
Ihr Nutzen der Prüfbescheinigung vor Ort mittels QR-Code
  • Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen
  • Qualifizierte Aussage über den technischen Zustand Ihrer Aufzugsanlage
  • Gefahrenpotenziale rechtzeitig erkennen
  • Aussagefähige elektronische Prüfbescheinigung
  • Sofortige Verfügbarkeit der Prüfbescheinigung über QR-Code
  • Keine zeitaufwändige Recherche nach der letzten Prüfbescheinigung

Notfallplan für Aufzüge

Wir haben für Sie einen Muster-Notfallplan vorbereitet, den Sie gerne herunterladen und verwenden können. Die Notfallpläne sind vor der Inbetriebnahme an den zuständigen Notdienst zu übergeben oder für den Fall, dass kein Notdienst vorgesehen ist, in der Nähe der Anlage zu platzieren.

Checkliste für die beauftragte Person gem. TRBS 3121

Unsere Checkliste für beauftragte Personen (ehemals Aufzugswärter) gemäß TRBS 3121 Ausgabe 10/2018 ermöglicht einen strukturierten Ablauf der zu erledigenden Aufgaben.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage zu Aufzugsprüfungen

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