Europaweit auf der sicheren Seite




Damit wesentliche Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen zuverlässig erfüllt sind, dürfen Anlagen, Maschinen und Sicherheitsbauteile nur dann in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, wenn sie den Vorgaben der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (bei älteren Anlagen der Maschinenrichtlinie 98/37/EG) entsprechen. TÜV NORD CERT bietet zahlreiche Dienstleistungen, mit denen Hersteller und Betreiber hier auf der sicheren Seite sind.
Nicht nur neue Maschinen, sondern auch Bestandsmaschinen mit wesentlichen Änderungen sowie Gebrauchtmaschinen, die erstmals in die EU importiert werden, benötigen eine CE-Kennzeichnung. Dafür ist ein Konformitätsbewertungsverfahren erforderlich, bei dem unter anderem Informationen über relevante Richtlinien und Normen gesammelt, sowie das erforderliche Verfahren beschrieben und eine Risikobeurteilung durchgeführt werden muss. Wir führen Coachings zur Maschinenrichtlinie durch und leisten Hilfe bei der Zusammenstellung der technischen Dokumentation . So gewinnen Hersteller, wobei auch Importeure und Händler von Maschinen ohne gültige CE-Erklärung im Sinne der Maschinenrichtlinie als Hersteller gelten, Rechtssicherheit. Mögliche Hindernisse für das Inverkehrbringen eines Produkts lassen sich frühzeitig erkennen und ausräumen. Der Gesetzgeber setzt voraus, dass das Risiko der analysierten Gefahren genau abgeschätzt wird. Erst dann können wirksame Schutzmaßnahmen erarbeitet und das Gesamtrisiko der Maschine bewertet werden.
Umfassende Erfüllung der Betreiberverantwortung
Nicht nur Hersteller, auch Betreiber tragen Verantwortung im Hinblick auf die Sicherheitsanforderungen für Anlagen und Maschinen. Sie unterstützt TÜV NORD CERT unter anderem mit Bestandsaufnahmen vorhandener Anlagen und Maschinen, Beurteilungen bei wesentlichen Änderungen und Überprüfung auf Einhaltung aller relevanten Anforderungen
Mehr Sicherheit - bessere Marktposition
Vorteile im Wettbewerb sichern sich Unternehmen, die mit einer unabhängigen Prüfung durch neutrale Experten ihr freiwilliges Engagement für mehr Sicherheit dokumentieren: So stärkt beispielsweise ein Baumusterzertifikat von TÜV NORD CERT das Vertrauen in ein Produkt und hebt es von konkurrierenden Erzeugnissen ab.
Darüber hinaus stehen Ihnen unsere Experten für ein individuelles Coaching zur Maschinenrichtlinie zur Seite. In praxisnahen Schulungen verdeutlichen wir Ihnen zudem die wesentlichen Veränderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie die erweiterte Einbauerklärung und bringen u.a. das Konformitätsbewertungsverfahren/die Risikobeurteilung näher.