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Hauptuntersuchung

FAQ Hauptuntersuchung

Was Sie schon immer über die Hauptuntersuchung wissen wollten. Ihre Fragen rund um die Hauptuntersuchung mit kompetenten Antworten von unseren TÜV NORD Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren.

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Er­in­ne­rung an Ihre nächste Haupt­un­ter­su­chung

Ein Blick auf die Plakette am hinteren Kennzeichen zeigt, wann Ihre nächste Hauptuntersuchung fällig ist. 

Mit unserem kostenlosen Erinnerungsservice behalten Sie Ihren Termin sicher im Blick. Einfach das Formular ausfüllen und rechtzeitig erinnert werden.

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Orientierung & Fristen

Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung (HU) steht in Ihrem Fahrzeugschein. Gleichzeitig können Sie ihn an der runden Prüfplakette auf dem hinteren Nummernschild ablesen:
Die Zahl in der Mitte der Plakette gibt das Jahr für die nächste Hauptuntersuchung an, die senkrecht nach oben stehende Zahl des Zahlenrings den Monat.

Bei abgemeldeten Fahrzeugen können Sie den Termin nur der Abmeldebescheinigung oder dem letzten Untersuchungsbericht entnehmen. Sofern Sie bereits neue EU-Fahrzeugpapiere haben, ergibt sich der HU-Termin aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (neuer Fahrzeugschein), die bei der Abmeldung nicht mehr einbehalten wird. Tipp: Nutzen Sie unseren TÜV NORD WeckService: Lassen Sie sich rechtzeitig und kostenlos per E-Mail an Ihren nächsten HU-Prüftermin erinnern.

Die Zahl in der Mitte der HU Plakette gibt das Jahr für die nächste Hauptuntersuchung an, die senkrecht nach oben stehende Zahl des Zahlenrings den Monat.

Die Farbe der Plakette gibt Auskunft darüber, in welchem Jahr die nächste Hauptuntersuchung fällig ist. Trägt meine Plakette z.B. die Farbe rosa, so ist das Fahrzeug im Jahr 2023 wieder zur Hauptuntersuchung fällig. So ist bereits aus der Ferne erkennbar, ob ein Fahrzeug mit einer gültigen Plakette unterwegs ist oder nicht. Die farbliche Reihenfolge: orange, blau, gelb, braun, rosa und grün. Danach wiederholen sich die Farben wieder.

Ohne gültige Hauptuntersuchung und Plakette darf man das Fahrzeug nicht bewegen. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Eine Fahrt mit abgelaufener Plakette zur HU-Prüfung ist jedoch erlaubt.

Wenn Sie den Termin zur Hauptuntersuchung verpassen, droht der Gesetzgeber mit Geldbußen. Die Prüfstelle erhebt keine Strafe. Falls bei einer Anmeldung des Fahrzeugs die Zulassungsstelle feststellt, dass die Hauptuntersuchung (= HU) abgelaufen ist, bekommen Sie eine vorläufige Zulassung, mit der Sie das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorführen können. Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung wird bei abgemeldeten Fahrzeugen nicht zurückdatiert. Ist das Fahrzeug länger als 84 Monate abgemeldet, sollten Sie vorab mit der Zulassungsstelle klären, ob eine HU ausreichend oder eine Vollabnahme erforderlich ist.

Die Hauptuntersuchung darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Sollte die Untersuchung vom TÜV NORD abgelaufen sein, wird das Überziehen der HU vom Gesetzgeber wie folgt geahndet:

Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):

Mehr als zwei Monate: 15 Euro

Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten: 25 Euro

Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg

Bei Fahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:

Bis zu zwei Monate: 15 Euro

Mehr als zwei und bis zu vier Monate: 25 Euro

Mehr als vier und bis zu acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg

Mehr als acht Monate: 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg


Wenn bei der HU oder Sicherheitsprüfung erhebliche Mängel festgestellt wurden und Sie die zweimonatige Nachprüffrist überschreiten, könnte Sie das ein Verwarnungsgeld von € 15,-- kosten. Zusätzlich entstehen laut Gesetzgeber noch Gebühren für anfallende Ergänzungsuntersuchungen.

Beim TÜV NORD wird eine Überziehung der Nachprüffrist selbstverständlich nicht bestraft.

Nein. Die Rückdatierung der HU-Plakette wurde durch eine erweiterte Hauptuntersuchung ersetzt. Eine erweiterte Hauptuntersuchung ist immer dann erforderlich, wenn die HU-Fälligkeit um mehr als zwei Monate überzogen ist. Sie ist 20 % teurer als die normale Hauptuntersuchung.

Termin & Organisation

Unser Tipp: Der TÜV NORD TerminService mit Sofort-Dran-Termin macht aus langem Warten ein kurzes Vergnügen. Vereinbaren Sie einfach einen Wunschtermin bei der TÜV NORD Station in Ihrer Nähe. Oder Sie rufen uns an: kostenloses Service-Telefon: 0800 80 70 600. Eine Anmeldung ist aber nicht zwingend erforderlich.

Die Haupt- sowie Abgasuntersuchung können Autofahrenden grundsätzlich bei staatlich anerkannten Prüfstellen und zertifizierten Kfz-Werkstätten beauftragen. Die TÜV NORD Hauptuntersuchung können Sie bei unseren TÜV NORD Stationen oder in TÜV NORD Partner-Werkstätten durchführen lassen. 

Die Hauptuntersuchung können Sie nur in der Bundesrepublik Deutschland durchführen lassen.

Sollte Ihre HU-Plakette während eines längeren Auslandsaufenthalts abgelaufen sein, sollten Sie mit der abgelaufenen Prüfplakette nach dem Grenzübertritt schnellstmöglich zur nächstgelegenen TÜV NORD Station fahren. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall die Vereinbarung eines Termins.

Die Hauptuntersuchung ist dann im 1. Monat des Betriebszeitraums durchzuführen. 

Kosten & Dauer

Die aktuellen Preise für die unterschiedlichen Fahrzeugprüfungen und Bundesländer finden Sie auf unserer Internetseite Preise und Gebühren.

Für eine normale Hauptuntersuchung sollten Sie eine Dauer von rund 30 Minuten für Ihr Fahrzeug einplanen. Wenn Sie vorab einen Termin vereinbaren, vermeiden Sie eventuelle Wartezeiten.

Vorbereitung & Durchführung

Den Fahrzeugschein, bei abgemeldeten Fahrzeugen den Fahrzeugbrief und, falls vorhanden, Zulassungsbescheinigung Teil I (neuer Fahrzeugschein)

Bei einer Nachuntersuchung den Untersuchungsbericht der vorangegangenen Hauptuntersuchung

Eventuell die Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen von Anbauteilen, wie z.B. Sonderräder, Tieferlegungsfedern oder Zubehör-Lenkräder, sofern diese nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind

Mit ein paar einfachen Schritten können Sie Ihr Fahrzeug im Hinblick auf eventuelle Mängel prüfen und diese vor der Hauptuntersuchung beheben lassen. Nutzen Sie dazu unsere TÜV NORD Checkliste zur Vorbereitung auf die Hauptuntersuchung.

Erfolgt die Hauptuntersuchung mit 2-monatiger Verspätung, wird eine sogenannte vertiefte oder erweiterte Hauptuntersuchung durchgeführt. Das bedeutet, dass sie Ihr Fahrzeug einer noch genaueren Funktions- und Sicherheitsprüfung unterziehen. Mit einer vertieften Hauptuntersuchung steigen die Kosten für die Untersuchung um rund 20 Prozent – plus möglicher Reparaturkosten und einer weiteren Nachuntersuchung.

Die Hauptuntersuchung (HU) wurde an die weiterentwickelte Fahrzeug- und Prüftechnik angepasst. Ziel ist es, die Effizienz und Hochwertigkeit der HU unter vollständiger Einbeziehung der modernen Fahrzeugsicherheitssysteme zu sichern und damit die Verkehrssicherheit zu fördern.

Die Autobesitzer erhalten eine bundeseinheitliche Beschreibung zu den an ihrem Fahrzeug festgestellten Mängeln. Sie enthält die Nennung des betroffenen Fahrzeugteils, des Mangels selbst sowie den Ort, an dem das Bauteil angebracht ist. Aufgrund dieser eindeutigen Mängelbeschreibung können Sie das Untersuchungsergebnis einfach nachvollziehen und z.B. Ihrer Werkstatt einen sehr präzisen Reparaturauftrag erteilen.

Darüber hinaus werden neben den Mängeln bei Bedarf auch Hinweise auf sich in naher Zukunft abzeichnende Mängel im Untersuchungsbericht aufgenommen. Hinweise haben jedoch keinen Einfluss auf die Zuteilung der HU-Plakette.

Außerdem wurde die Rückdatierung der HU-Plakette durch eine erweiterte HU ersetzt. Eine erweiterte HU ist immer dann erforderlich, wenn die HU-Fälligkeit um mehr als zwei Monate überzogen ist. Sie ist 20 % teurer als die normale HU.

Elektronische Fahrzeugsysteme

Zum modernen Fahrzeug gehören immer mehr sicherheits- und umweltrelevante Fahrzeugeinrichtungen mit elektronischen Komponenten, beispielsweise Antiblockiersysteme, Airbags und Motorsteuergeräte. Innovative Assistenzsysteme wie fahrdynamische Stabilitätssysteme, Bremsassistenten, aktive Lenkanlagen, Abstandswarngeräte oder Abbiegelicht sind auf dem Vormarsch.

Diese Systeme funktionieren nur mittels einwandfreier elektronischen Steuerungen, Sensoren, Aktuatoren sowie elektronischen Kontakten und Leitungen.

Diese technischen Entwicklung zeigt sich auch in der StVZO: Sicherheitsrelevante elektronische Fahrzeugbauteile /-systeme müssen regelmäßig technisch untersucht werden.
Bei Fahrzeugen mit einem On-board-Diagnosesystem (OBD-Fahrzeugen) überprüfen wir die Systemdaten folgender acht elektronischer Fahrzeugbaugruppen /-Systeme unter Verwendung des HU-Adapters: 

Bauteile / Systeme 

Beispiele

Bremsanlage

Antiblockiersystem (ABS), elektromechanische Feststellbremse, Bremsassistent

Lenkanlage 

Elektronisch gesteuerte variable Übersetzung (Aktivlenkung), elektro­mechanische Len­kung

Aktive lichttechnische Einrichtungen

Kurvenlicht, Abbiegelicht, automatische Leuchtweitenregelung, adaptives Bremslicht, automatisches Licht

Sicherheitsgurte oder andere Rückhaltesysteme

Automatischer Gurtstraffer, Pre-Safe bei Erkennung von Unfallgefahr (Sitz und Kopfstützen aufstellen, Fenster schließen usw.)

Airbag 

Front-, Seiten-, Kopf- und Knieairbag, Airbagsteuerung bzw. An/-Abschaltung in Abhängigkeit von der Sitzbelegung

Dynamischer Überrollschutz

Bei Unfallgefahr (Parameter: Verzögerung, Wank- und Nickwinkel) automatisch ausfahrender Überroll­bügel bei Cabrios

Geschwindigkeitsbegrenzer 

Geschwindigkeits­regel­systeme

Fahrdynamische Regelsysteme mit Eingriff in die Bremsanlage

Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP), Automatisches Sperrdifferenzial (ASD), Adaptive Geschwindigkeitsregelung (ACC), Antriebs-Schlupfregelung (ASR)

 Systemdaten können sein:

Verbau- und Lageinformationen sowie Identifizierungsmerkmale

Fehlercodes

definierte Prüfabläufe

Messwerte physikalischer Größen

manipulationssichere Anzeigen

Im Rahmen der Hauptuntersuchung werden alle Systemdaten fahrzeugbezogen auf den HU-Adapter übertragen. Mit Hilfe einer Software werden dann die Verbauinformationen des Fahrzeugs, die auf dem HU-Adapter gespeichert sind, mit den Systemdaten abgeglichen und dann die Funktion nach Herstellervorgabe geprüft. Diese Prüfung kann elektronisch oder mechanisch erfolgen. Werden hier keine Abweichungen festgestellt, erfolgt dann der weitere Ablauf der Hauptuntersuchung wie gewohnt als zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung.

Mit Einführung des HU-Adapters werden mit Hilfe dieses Teiles bei der Bremsprüfung auch die Hydraulikdrücke in den Bremsleitungen erfasst. Aus diesen Drücken und den zugehörigen Bremskräften werden die Bremskraftverteilung und die Abbremsung berechnet; diese Werte werden mit den Herstellervorgaben verglichen und bewertet. Somit ist es erstmals möglich, eine qualifizierte Aussage auch zum Zusammenwirken von Bremsbauteilen und der Bereifung zu machen.

Technik & Besonderheiten

Elektro- und Hybridfahrzeuge unterliegen, wie alle anderen Kraftfahrzeuge auch, der Hauptuntersuchung, die über 150 Untersuchungspunkte umfasst.

Bei rein elektrisch betriebenen Kfz entfallen alle Untersuchungen zum Motor- und Umweltmanagement.

Bei Hybridfahrzeugen mit kombiniertem Antrieb aus Elektro- und Verbrennungsmotor ist, unabhängig vom Aufbau und der Funktion des Hybridantriebs, nach wie vor eine Abgasuntersuchung notwendig.

Zu den Prüfpunkten bei konventionell angetriebenen Fahrzeugen, wie z.B. Bremsanlage, Rahmen, Beleuchtung, Räder, Reifen, Lenkanlage, werden an Fahrzeugen mit Elektronantrieb zusätzlich die nachstehenden Positionen geprüft (sofern verbaut):

Hochvolt (HV)-Batterie mit Batteriemanagement: Zustand der Abdeckung/Isolation, der Befestigung; Funktion der Lüftung (bei gasenden Batterien), der Kühlung passiv durch Luftführung/aktiv durch Klimaanlage

HV-Leitungen/-Anschlüsse/-Stecker: Vorhandensein der orangefarbenen Kennzeichnung; Zustand der Isolierung, der Verlegung/Befestigung, Reparaturen nur gemäß Herstellervorgabe

Elektromotor: Zustand der Motorlagerung, des Gehäuses (mechanische Schäden/Hitzeschäden, z. B. durch defektes Motorlager), der elektrischen Anschlüsse

HV-Geräte (Inverter, Spannungswandler, internes Ladegerät): Vorhandensein der HV-Warnaufkleber (Blitz); Zustand der Isolierung/Abdeckung, der Befestigung

Ein-/Ausschalter für den Fahrzeugantrieb: Funktion der Warn-/Sicherheitseinrichtungen: Bei Stellung „Fahrantrieb“ zumindest kurzer optischer Hinweis auf Fahrbereitschaft, beim Verlassen des Fahrzeugs bei aktiviertem Antrieb optische und/oder akustische Warnung, Schlüssel nur abziehbar, wenn Fahrantrieb ausgeschaltet

Ladeanschluss: Zustand der Isolierung/des Gehäuses, ggf. der Dichtung gegen Wasser, der Kontakte/des Verpolschutzes; sofern ein Ladekabel vorhanden ist: leichtes Einstecken und Abziehen des Steckers vom Ladekabel und kein Anfahren des Fahrzeugs bei angeschlossenem Ladekabel

Isolationswächter: Funktion

Batterietrennschalter: Zustand des Schalters, der Elektroanschlüsse, der Befestigung

Notschalter: Zustand des Schalters, der Elektroanschlüsse, der Befestigung

Rekuperation (generatorisches Bremsen, falls möglich): Funktion ggf. mittels Fahrprobe

Zur Durchführung dieser Prüfungen am Elektroantrieb stehen den TÜV NORD-Prüfingenieurinnen und -Prüfingenieuren fahrzeugbezogene „Prüfvorgaben und –hinweise“ zur Verfügung. Sie ermöglichen eine effiziente Überprüfung des betreffenden Fahrzeugs bezüglich des Verbaus der erforderlichen Komponenten und deren geforderter Funktion. So wird u.a. bei exakt definierten Prüfabläufen kontrolliert, ob die Kontrolleinrichtungen der Komponenten wie notwendig reagieren, z. B. ob der Algorithmus des Aufleuchtens und Erlöschens von Kontrollleuchten wie vorgesehen abläuft. Bei vielen Fahrzeugen werden die Prüfungen heute besonders effizient mit Unterstützung eines speziell für die Hauptuntersuchung entwickelten elektronischen Diagnosegerätes, dem HU-Adapter, durchgeführt.

Weitere Informationen rund um die Elektromobilität.

Fahrzeugpapiere

Seit 2005 gibt es für neuangemeldete Fahrzeuge neue EU-Zulassungspapiere. Wasserzeichen, fluoreszierende Fasern, Mikroschrift und das nur mit UV-Licht sichtbare Zeichen sollen die Papiere fälschungssicher machen.

Der schöne Schein: doppelt fälschungssicher

Die neuen Zulassungsdokumente bestehen aus

  • Zulassungsbescheinigung Teil I, ehemaliger Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, dem ehemaliger Fahrzeugbrief

Vorteile der neuen Dokumente sind vor allem die höhere Fälschungssicherheit und die EU-weite Lesbarkeit und Vereinheitlichung der Datenfelder. Allerdings werden in Teil II aus Datenschutzgründen nur noch ein Vorbesitzer und der aktuelle Halter namentlich aufgeführt.

  • Dieser Schein enthält alle technischen Fahrzeugdaten, die zur Zulassung eines Fahrzeugs in Europa vorliegen müssen. Allerdings wird nur noch eine serienmäßig genehmigte Rad-/Reifenkombination angegeben.
  • Die technischen Daten haben EU-weit einheitliche alphanumerische Codes. So kann eine deutsche Bescheinigung im europäischen Ausland ganz einfach in ein für entsprechende Zulassung übertragen werden.
  • Wenn Sie Ihr Auto vorübergehend oder endgültig stilllegen, müssen Sie die Bescheinigung nicht mehr abgeben. Die Stilllegung wird direkt in den Schein eingetragen.

  • Sie enthält den Hinweis, dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung nicht als Eigentümer ausgewiesen wird.
  • Aus Datenschutzgründen werden nur noch der aktuelle und der letzte Fahrzeughalter eingetragen. Alle weiteren Vorbesitzer werden nur noch gezählt.
  • Es wird nur noch kleiner Teil der technischen Fahrzeugdaten eingetragen.
  • Vorübergehende Fahrzeug-Stilllegungen werden nicht mehr dokumentiert.
  • Wie einst den Fahrzeugbrief, so sollten Sie auch die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht im Fahrzeug aufbewahren.
  • Wir empfehlen Ihnen, Fahrzeugrechnungen und Kaufverträge als ergänzenden Eigentumsnachweis sorgsam aufzuheben.

Für Sie als Fahrzeugführer bleibt das meiste so, wie es war: Wie einst den Fahrzeugschein, so müssen Sie heute die Zulassungsbescheinigung Teil I immer mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. Dafür muss die im Fahrzeugschein angegebene Rad-/Reifenkombination nicht montiert sein. Sie dürfen alle entsprechend der Fahrzeug-ABE oder EG-Betriebserlaubnis/Typgenehmigung genehmigten Kombinationen fahren.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden, bewahren Sie beide Zulassungsbescheinigungen auf, um sie bei einer erneuten Zulassung in Deutschland oder einem EU-Mitgliedland wieder vorlegen zu können.

Sie haben Fragen zu Rad-/Reifenkombinationen? Unsere Sachverständigen an den TÜV-STATIONEN helfen Ihnen gerne weiter.

Die Zulässigkeit einer von der Fahrzeug-ABE oder EG-Betriebserlaubnis/ EG-Typgenehmigung abweichenden Rad-/Reifenkombination müssen Sie weiterhin durch eine Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), eine Anbaubescheinigung aufgrund eines Teilegutachtens oder eine ABE für die Rad-/Reifenkombination nachweisen.

Prüfingenieur bei der Motorinspektion an der TÜV NORD Station

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💡Unser Tipp: Mit unserer TÜV NORD HU-Checkliste können Sie selbst schon im Vorfeld Hinweise auf eventuelle Mängel erhalten und beheben lassen.

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