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HU & AU

Hauptuntersuchung

Mit der Hauptuntersuchung (HU) sorgen Sie dafür, dass Ihr Auto, Motorrad oder Camper sicher, vorschriftsgemäß und verkehrstauglich bleibt. Ob die Erstvorführung nach drei Jahren bei Neuwagen oder die regelmäßige HU alle zwei Jahre: Wir informieren Sie verständlich über Fristen, Plakettenfarben, typische Mängel, notwendige Unterlagen sowie die Nachprüfung.

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Fahrzeuge auf Hebebühnen an einer TÜV NORD Station

Umfangreicher Ratgeber zur Hauptuntersuchung

Zur Hauptuntersuchung (HU) müssen Autos und Motorräder von Privatpersonen in der Regel alle zwei Jahre. Neuwagen müssen erstmalig nach drei Jahren „zum TÜV“. Wer den „TÜV-Termin“ verpasst und seine “TÜV-Plakette” nicht rechtzeitig erneuert, muss bei einer Fahrzeugkontrolle mit einem Bußgeld rechnen. Lassen Sie es nicht zur HU-Überziehung kommen - vermeiden Sie zusätzliche Kosten. 

Hier erfahren Sie alles, was Sie zur Kfz-Hauptuntersuchung, zur Abgasuntersuchung (AU) sowie zu HU AU Kosten wissen müssen. Mit unserer Hauptuntersuchung-Checkliste können Sie Ihr Fahrzeug optimal auf die HU vorbereiten.

Darstellung der Hauptuntersuchungsplakette mit Erklärung der Elemente

Woran erkenne ich, wann mein Auto zur Hauptuntersuchung muss?

Wann Ihr Kraftfahrzeug zur HU muss, erkennen Sie an der runden “TÜV-Plakette” auf dem hinteren Kennzeichen und im Fahrzeugschein. Die Abgasuntersuchung (AU) ist bei allen Pkws - für Benziner ab Erstzulassung 01. Juli 1969 und für Dieselfahrzeuge ab Erstzulassung 01. Januar 1977 - und bei Motorrädern ab Erstzulassung 01. Januar 1989 - Teil der Hauptuntersuchung.

  • Die Zahl in der Mitte der Plakette steht für das Jahr der Fälligkeit (z.B. 2026).
  • Die senkrecht stehende Zahl am oberen Rand benennt den Prüfungsmonat (z.B. hier Januar). Sie können den Tag der Prüfung im gesamten Monat frei wählen.
  • Bei Überziehung der HU-Frist um mehr als 2 Monate müssen Ergänzungsuntersuchungen durchgeführt werden, welche die HU-Gebühr um 20% erhöhen.
  • Im Fall einer Polizeikontrolle kann je nach Dauer der HU-Fristüberschreitung ein Bußgeld und ggf. ein Punkt in Flensburg fällig werden.
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Übersicht der Hauptuntersuchungsplaketten von 2022 bis 2031

Was bedeuten die Plaketten-Farben?

  • Die Farbe der Plakette gibt Auskunft darüber, in welchem Jahr die nächste Fahrzeugprüfung fällig ist.
  • Trägt Ihre Plakette z.B. die Farbe blau, ist das Fahrzeug im Jahr 2026 wieder zur Hauptuntersuchung fällig.
  • So ist bereits aus der Ferne über das Nummernschild erkennbar, ob ein Fahrzeug mit einer gültigen Plakette unterwegs ist oder nicht.
  • Die farbliche Reihenfolge lautet: orange, blau, gelb, braun, rosa und grün. Danach wiederholen sich die Farben wieder.
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Was wird bei TÜV NORD bei der Hauptuntersuchung geprüft?

Zu Ihrer Sicherheit gehen unsere Expertinnen und Experten bei der Hauptuntersuchung eine Liste von über 150 Prüfpunkten durch, damit Sie Ihre Mobilität unbeschwert genießen können.

Unsere unabhängigen Prüferinnen und Prüfer begutachten u. a.: 

  • Fahrwerk
  • Bremsen
  • Räder/Reifen
  • Rahmen/Karosserie
  • Auspuffanlage
  • Lenkung
  • Beleuchtung/elektrische Anlage
  • Scheiben/Spiegel
  • Ausrüstung wie Warndreieck/Warnleuchte/Verbandkasten/Unterlegkeile
  • Pedale/Sitze/Sicherheitsgurte
  • Elektronische Sicherheitssysteme
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Prüfingenieur bei der Motorinspektion an der TÜV NORD Station

Kostenlose HU-Checkliste für Sie

Zu Ihrer Sicherheit gehen unsere Expertinnen und Experten eine Liste von über 150 Prüfpunkten durch, damit Sie Ihre Mobilität unbeschwert genießen können.

💡Unser Tipp: Mit unserer TÜV NORD HU-Checkliste können Sie selbst schon im Vorfeld Hinweise auf eventuelle Mängel erhalten und beheben lassen.

Er­in­ne­rung an Ihre nächste Haupt­un­ter­su­chung

Ein Blick auf die Plakette am hinteren Kennzeichen zeigt, wann Ihre nächste Hauptuntersuchung fällig ist. 

Mit unserem kostenlosen Erinnerungsservice behalten Sie Ihren Termin sicher im Blick. Einfach das Formular ausfüllen und rechtzeitig erinnert werden.

Jetzt kostenlos erinnern lassen

Was kostet die Hauptuntersuchung?

Der Preis für die Hauptuntersuchung variiert je nach Bundesland und Fahrzeugprüfung. Auf unserer Seite Preise und Gebühren finden Sie die aktuell gültigen Preise für Sie als Privatkunde.

Für Sie als Autohaus und Werkstatt-Partner finden Sie die aktuelle Preisübersicht unter Preise und Gebühren Geschäftskunden.

Allgemeines zur Hauptuntersuchung

Die Hauptuntersuchung (HU) – im Volksmund „TÜV" – ist seit 1951 gesetzlich Pflicht für alle Fahrzeuge mit amtlichem Kennzeichen (§ 29 StVZO). Unsere Sachverständigen prüfen dabei, ob Ihr Fahrzeug verkehrssicher und vorschriftsmäßig ist – per Sicht-, Funktions- und Wirkprüfung. Als Fahrzeughalterin bzw. Fahrzeughalter sind Sie für die Einhaltung der Fristen verantwortlich.

Die Hauptuntersuchung (HU) darf nur von amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren durchgeführt werden. Diese sind bei zugelassenen Prüforganisationen tätig und unterliegen gesetzlichen Vorgaben sowie regelmäßigen Qualifizierungen. Dazu zählen unter anderem auch die Prüfstellen von TÜV NORD Mobilität.

Ja. Elektro- und Hybridfahrzeuge durchlaufen grundsätzlich die gleiche HU wie Verbrenner, jedoch mit zusätzlichen Prüfpunkten, insbesondere am Hochvoltsystem. Unsere Sachverständigen sind speziell geschult, um die elektrische Sicherheit Ihres Fahrzeugs zu bewerten.

Da E-Autos weniger verschleißanfällige Komponenten besitzen, treten häufig weniger klassische HU-Mängel auf.

Mehr zu den Besonderheiten der HU für Elektrofahrzeuge finden Sie auf unserer Seite zur Hauptuntersuchung für Elektroautos.

Bei Wohnmobilen und Campern gelten besondere Anforderungen, u. a.:

  • Kontrolle des Aufbaus und der Einbauten
  • Gewichtsklassen (bis/über 3,5 t) mit teils abweichenden HU-Intervallen
  • Sicherheitsrelevante Installationen im Innenraum
  • Separate Gasprüfung 

Alle Details zur Hauptuntersuchung für Wohnmobil und Wohnwagen, wie Ablauf, Vorbereitung und wichtige Prüfpunkte, finden Sie auf unserer Informationsseite zur Hauptuntersuchung für Wohnmobile und Wohnwagen.

Die wesentlichen Änderungen der HU wurden vor allem ab 2012 (EU-Harmonisierung) und mit weiteren Anpassungen wie der erweiterten Prüfung moderner Fahrzeugtechnik umgesetzt. Ziel war es, die HU an immer komplexere Fahrzeuge und höhere Sicherheitsanforderungen anzupassen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Bundeseinheitliche Mängelbeschreibung: Mängel werden klar und einheitlich dokumentiert – inklusive betroffenem Bauteil und genauer Position. Das sorgt für mehr Transparenz.
  • Hinweise im Prüfbericht: Zusätzlich zu Mängeln können auch Hinweise auf zukünftige Probleme aufgeführt werden. Diese haben keinen Einfluss auf die HU-Plakette.
  • Erweiterte HU statt Rückdatierung: Wird die HU um mehr als zwei Monate überzogen, ist eine erweiterte Untersuchung erforderlich, die mit Mehrkosten verbunden ist.

 

Erfolgt die Hauptuntersuchung mit 2-monatiger Verspätung, wird eine sogenannte vertiefte oder erweiterte Hauptuntersuchung durchgeführt. Das bedeutet, dass sie Ihr Fahrzeug einer noch genaueren Funktions- und Sicherheitsprüfung unterziehen. Mit einer vertieften Hauptuntersuchung steigen die Kosten für die Untersuchung um rund 20 Prozent – plus möglicher Reparaturkosten und einer weiteren Nachuntersuchung.

Fristen und Termine

Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung hängt gesetzlich von der Fahrzeugart, dem Alter und dem individuellen Zulassungsdatum ab. In Deutschland sind die Intervalle klar geregelt, damit Fahrzeuge dauerhaft verkehrssicher und umweltgerecht bleiben.

Grundsätzlich gilt:

  • PKW & neue Fahrzeuge: Die erste HU nach der Erstzulassung erfolgt nach 3 Jahren, danach alle 2 Jahre.
  • Wohnmobile:
    • Bis 3,5 t: erste HU nach 3 Jahren, danach alle 2 Jahre.
    • Über 3,5 t: teils jährlich, je nach Gewicht und Nutzung.
  • Anhänger: In der Regel alle 2 Jahre, abhängig von Gewicht und Nutzung.

Der genaue Termin Ihrer nächsten HU steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I und auf der Prüfplakette am hinteren Kennzeichen.

Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung (HU) steht in Ihrem Fahrzeugschein. Gleichzeitig können Sie ihn an der runden Prüfplakette auf dem hinteren Nummernschild ablesen:
Die Zahl in der Mitte der Plakette gibt das Jahr für die nächste Hauptuntersuchung an, die senkrecht nach oben stehende Zahl des Zahlenrings den Monat.

Bei abgemeldeten Fahrzeugen entnehmen Sie den HU-Termin der Abmeldebescheinigung, dem letzten Untersuchungsbericht oder der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Die Farbe der Plakette gibt Auskunft darüber, in welchem Jahr die nächste Hauptuntersuchung fällig ist. Trägt meine Plakette z.B. die Farbe rosa, so ist das Fahrzeug im Jahr 2029 wieder zur Hauptuntersuchung fällig. So ist bereits aus der Ferne erkennbar, ob ein Fahrzeug mit einer gültigen Plakette unterwegs ist oder nicht. Die farbliche Reihenfolge: orange, blau, gelb, braun, rosa und grün. Danach wiederholen sich die Farben wieder.

Tipp: Nutzen Sie unseren kostenlosen HU-Erinnerungsservice: Lassen Sie sich rechtzeitig per E-Mail an Ihren nächsten HU-Prüftermin erinnern.

Die Haupt- sowie Abgasuntersuchung können Autofahrenden grundsätzlich bei staatlich anerkannten Prüfstellen und zertifizierten Kfz-Werkstätten beauftragen. Die TÜV NORD Hauptuntersuchung können Sie bei unseren TÜV NORD Stationen oder in TÜV NORD Partner-Werkstätten durchführen lassen. 

Eine Anmeldung zur Hauptuntersuchung an den TÜV NORD Stationen nicht zwingend erforderlich, verkürzt aber Ihre Wartezeit.

Unser Tipp: Vereinbaren Sie einfach einen Wunschtermin bei Ihrer TÜV NORD Station in der Nähe. Oder Sie rufen uns unter der kostenlosen Service-Telefon an: 0800 80 70 600. 

Ohne gültige HU-Plakette darf das Fahrzeug nicht bewegt werden — die direkte Fahrt zur Prüfstelle ist jedoch erlaubt. Als Fahrzeughalterin bzw. Fahrzeughalter sind Sie für die Einhaltung der Fristen verantwortlich. Die Prüfstelle selbst erhebt keine Strafe.

Bei einer Wiederzulassung mit abgelaufener HU erhalten Sie von der Zulassungsstelle eine vorläufige Zulassung zur Vorführung. Der HU-Termin wird dabei nicht rückdatiert. Achtung: Ist Ihr Fahrzeug länger als 84 Monate abgemeldet, klären Sie vorab mit der Zulassungsstelle, ob eine reguläre HU ausreicht oder eine Vollabnahme erforderlich ist.

 

Bußgelder bei Überziehung der HU

Bei PKW, Motorrädern und leichten Anhängern drohen ab mehr als zwei Monaten Überziehung folgende Bußgelder:

  • Bis zu 2 Monate: keine Sanktion
  • Mehr als 2 bis 4 Monate: 15 €
  • Mehr als 4 bis 8 Monate: 25 €
  • Mehr als 8 Monate: 60 € + 1 Punkt in Flensburg

Für Fahrzeuge mit Sicherheitsprüfungspflicht (z. B. LKW, Busse) gelten strengere Regeln:

  • Bis zu 2 Monate: 15 €
  • Mehr als 2 bis 4 Monate: 25 €
  • Mehr als 4 bis 8 Monate: 60 € + 1 Punkt in Flensburg
  • Mehr als 8 Monate: 75 € + 1 Punkt in Flensburg

 

Werden bei der HU erhebliche Mängel festgestellt und die zweimonatige Nachprüffrist überschritten, droht ein zusätzliches Verwarnungsgeld von 15 € sowie Gebühren für Ergänzungsuntersuchungen. 

TÜV NORD selbst bestraft eine Überziehung der Nachprüffrist nicht.

Motorräder müssen alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung.

Das gilt für

  • Krafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum
  • Krafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
  • Bei der HU werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile und Funktionen des Motorrads geprüft.
  • Im Rahmen einer Probefahrt werden u.a. Lenk- und Bremsfunktion sowie die Funktionen elektronischer Sicherheitsassistenten - wie das Antiblockiersystem (ABS) – geprüft.
  • Sofern Sie keine neue Plakette erhalten, müssen Sie die Mängel an der Maschine innerhalb eines Monats beheben.
  • Spätestens einen Monat nach der nicht bestandenen Hauptuntersuchung müssen Sie bei dem reparierten Kraftrad eine Nachuntersuchung durchführen lassen.

Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen muss alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung (HU) vorgeführt werden. Dies gilt unabhängig von der Dauer, für die das Fahrzeug jährlich zugelassen ist.

Das Fahrzeug muss in dem Monat zur HU vorgeführt werden, in dem es wieder zugelassen wird. Wenn das Fahrzeug z. B. von April bis September zugelassen ist, muss die Hauptuntersuchung im April erfolgen. Weitere Informationen zum Thema Saisonkennzeichen und wie Sie auch bei der Versicherung sparen können, finden Sie hier.

 

Die deutsche Hauptuntersuchung (HU) wird in der Regel im Ausland nicht anerkannt. Wenn ein Fahrzeug im Ausland genutzt werden soll, muss sichergestellt werden, dass die dortigen gesetzlichen Anforderungen an die Fahrzeugprüfung erfüllt sind.

Oftmals ist es erforderlich, dass das Fahrzeug im Ausland einer dort gültigen Fahrzeugprüfung unterzogen wird, um die Verkehrstauglichkeit nachzuweisen. Es ist ratsam, sich im Voraus über die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Landes zu informieren, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug den dortigen Vorschriften entspricht.

Sollte Ihre HU-Plakette während eines längeren Auslandsaufenthalts abgelaufen sein, sollten Sie mit der abgelaufenen Prüfplakette nach dem Grenzübertritt schnellstmöglich zur nächstgelegenen TÜV NORD Station fahren. 

Ablauf und Ergebnisse

Die Hauptuntersuchung dauert in der Regel zwischen 20 und 30 Minuten. Bei zusätzlichen Prüfungen, wie z. B. der Abgasuntersuchung, kann sich die Dauer leicht verlängern auf 30 bis 45 Minuten.

Nachdem unsere Sachverständigen Ihr Fahrzeug geprüft haben, erläutern sie Ihnen das Untersuchungsergebnis und sprechen mit Ihnen ausführlich über mögliche Risiken und Gefahren. Zusätzlich erhalten Sie einen schriftlichen Untersuchungsbericht, den Sie bitte bis zur nächsten Hauptuntersuchung sorgfältig aufbewahren.

Ihr Untersuchungsbericht steht Ihnen auch als digitaler Untersuchungsbericht online zur Verfügung.

Der HU-Bericht wird ausschließlich für die Dokumentation von amtlichen Fahrzeuguntersuchungen verwendet und ist mit fälschungserschwerenden Merkmalen versehen. Der Untersuchungsbericht ist zuständigen Personen bzw. Stellen (Polizei, Straßenverkehrsbehörde) auf Verlangen vorzuzeigen. Es ist jedoch nicht erforderlich, den Untersuchungsbericht grundsätzlich im Auto mitzuführen. Prüfzeugnisse über Änderungen am Fahrzeug, die nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen sind, müssen Sie im Fahrzeug mitführen.

Sie erhalten die Plakette, wenn unsere Expertinnen und Experten keine erkennbaren Mängel festgestellt haben. Das bedeutet, alle sicherheitsrelevanten Funktionen Ihres Fahrzeugs sind in Ordnung.

Manchmal stellen unsere Sachverständigen kleinere Mängel fest. Trotzdem erhalten Sie die Plakette. Eine Nachprüfung ist nicht notwendig. Allerdings sind Sie verpflichtet, die besprochenen Beanstandungen möglichst schnell beheben zu lassen.

Vorbereitung und Unterlagen

Für die Hauptuntersuchung (HU) benötigen Sie in der Regel nur wenige Unterlagen. Damit Ihr Termin reibungslos abläuft, sollten Sie Folgendes dabeihaben:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bei abgemeldeten Fahrzeugen: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Bei einer Nachuntersuchung: Untersuchungsbericht der vorherigen HU
  • Bei Umbauten oder Zubehörteilen: Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmen (z. B. für Felgen, Fahrwerk oder Lenkrad), sofern nicht eingetragen

Mit einer kurzen Selbstprüfung können Sie viele häufige Mängel vermeiden. Kontrollieren Sie vor Ihrem TÜV NORD-Termin unter anderem:

• Funktion aller Leuchten (vorn, hinten, Blinker, Bremslicht)
• Reifenprofil und Reifendruck
• Flüssigkeitsstände (Öl, Wischwasser, Kühlmittel)
• Saubere, unbeschädigte Scheiben & Spiegel
• Vollständige Sicherheitsausrüstung (Verbandskasten, Warndreieck, Warnweste)
• Funktion von Hupe, Scheibenwischern und Gurten

Mit unserer Checkliste zur Hauptuntersuchung können Sie Ihr Fahrzeug optimal vorbereiten.
 

Seit dem 1. Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung integraler Bestandteil der Hauptuntersuchung und somit durch den HU-Bericht abgedeckt. Die UMA (= Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems) - früher AU genannt - darf aber auch von anerkannten Werkstätten durchgeführt und separat dokumentiert werden. Allerdings darf die Abgasuntersuchung frühestens einen Monat vor der Durchführung der Hauptuntersuchung durchgeführt werden.

Näheres zum Ablauf der Abgasuntersuchung finden Sie hier.

Haben Sie das Original eines Untersuchungsberichts für eine amtliche Fahrzeugprüfung verloren oder ist es unbrauchbar geworden, können Sie eine Zweitschrift erstellen lassen.

Näheres zur Zweitschrift und ein Anforderungsformular finden Sie unter Zweitschriften von Untersuchungsberichten.

Werden an Ihrem Fahrzeug gefährliche Mängel festgestellt, müssen diese unbedingt behoben werden. Bis dahin darf das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzt werden.

Bitte bringen Sie Ihr Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachprüfung. Andernfalls müssten unsere Prüferinnen und Prüfer erneut eine vollständige, neue HU durchführen. Bitte lassen Sie zur Nachprüfung alle, auch die geringen Mängel, beheben. Nur dann dürfen unsere Prüfstellen Ihnen eine neue Prüfplakette erteilen!

Sollten Sie die Nachprüfung nicht wahrnehmen, kann bei einer Polizeikontrolle das HU Überziehen mit einem Bußgeld geahndet werden.

Zusätzlich kann eine verspätete HU die Kosten erhöhen, da bei einem Verzug von mehr als zwei Monaten zwingend eine erweiterte Untersuchung durchgeführt werden muss (+20 % Gebühren). 

Kosten und Gebühren

Die aktuellen Preise für die unterschiedlichen Fahrzeugprüfungen und Bundesländer finden Sie auf unserer Seite zu Preisen und Gebühren.
 

Die Kosten für die Hauptuntersuchung (HU) sind nicht einheitlich, da sie von mehreren Faktoren abhängen. Entscheidend sind vor allem der Fahrzeugtyp (z. B. Pkw, Motorrad oder Wohnmobil) sowie das Bundesland bzw. die Region, in der die Prüfung durchgeführt wird. Auch der Prüfaufwand kann den Preis beeinflussen.

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