Prüfung und Gutachten
Nach einem Unfall benötigen Sie ein unabhängiges Unfallgutachten – schnell und rechtssicher. Unsere zertifizierten Kfz-Sachverständigen erstellen das TÜV NORD Schadengutachten direkt bei Ihnen oder an einer TÜV NORD Station. Von der Fotodokumentation bis zur vollständigen Reparaturkostenkalkulation: Wir sichern Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung – lückenlos.
Schadengutachten: jetzt online Schaden melden
Nach einem Unfall ist jede Minute wichtig – und ein professionelles Unfallgutachten Ihre wichtigste Waffe gegenüber der gegnerischen Versicherung. Unsere Kfz-Sachverständigen dokumentieren sämtliche Schäden an Ihrem Fahrzeug präzise, neutral und gerichtsfest.
Das TÜV NORD Schadengutachten stellt den Schadenumfang exakt fest, sichert alle relevanten Beweise und bildet die rechtliche Grundlage für die vollständige Schadensregulierung. Dabei berücksichtigen unsere Experten nicht nur sichtbare, sondern auch verdeckte Schäden – von Karosserie und Fahrwerk bis hin zu elektronischen Systemen.
Wichtig: Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Die Kosten für das Unfallgutachten trägt in aller Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers
Ein Kfz Unfallgutachten ist immer dann sinnvoll, wenn der Schaden an Ihrem Fahrzeug die Bagatellschadensgrenze von 1.000 Euro (inkl. MwSt.) übersteigt. Doch auch bei niedrigeren Schadenssummen kann ein TÜV NORD Schadengutachten entscheidende Vorteile bringen:
Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt ist kein Ersatz für ein Unfallgutachten: Er erfasst nur die Reparaturkosten, nicht jedoch Wertminderung, Nutzungsausfall oder Wiederbeschaffungswert. Nur ein unabhängiges Gutachten nach Unfall sichert alle Ihre Ansprüche vollständig.

Das TÜV NORD Schadengutachten liefert Ihnen alle Informationen, die Sie für eine vollständige Schadensregulierung benötigen:
Unsere Sachverständigen gewährleisten die höchste Qualität und rechtliche Belastbarkeit Ihres Kfz Unfallgutachtens.

Nach einem Unfall ist schnelles Handeln entscheidend. Beauftragen Sie jetzt Ihr TÜV NORD Schadengutachten: Formular ausfüllen, abschicken – wir melden uns sofort bei Ihnen.
Informieren Sie nach einem Unfall möglichst umgehend Ihre Kasko- und Haftpflichtversicherung.
In der Regel haben Sie bei einem selbstverschuldeten Unfall nicht die freie Wahl eines Gutachters, der ein Gutachten für Sie erstellt. Sollte Ihre Kaskoversicherung jedoch damit einverstanden sein, und Sie selbst einen Gutachter bestimmen dürfen, dann beauftragen Sie TÜV NORD Mobilität mit einem Schadengutachten.
Bitte nicht vergessen: Unbedingt vorher die Zustimmung Ihrer Versicherung einholen.
TÜV NORD Mobilität hat eine Reihe von ÖBUVs, die von der Industrie- und Handelskammer benannt wurden, um bei Kraftfahrzeugschäden und Kraftfahrzeugbewertungen gerichtskonforme Begutachtungen durchzuführen.
Eine Liste aller Unfallgutachterinnen und Unfallgutachter finden Sie hier (sortiert nach Alphabet der zuständigen Industrie- und Handelskammer).
Ein Kfz Unfallgutachten ist ein von einem unabhängigen Sachverständigen erstelltes Dokument, das alle Schäden an Ihrem Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall neutral und gerichtsfest erfasst.
Es enthält Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Die Kosten für ein Kfz Unfallgutachten bewegen sich typischerweise zwischen 300 und 1.000 Euro – bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt diese Kosten jedoch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers vollständig. Für Sie als Geschädigter entstehen also keine Kosten.
Als Geschädigter eines unverschuldeten Verkehrsunfalls sollten Sie immer dann ein Sachverständigengutachten über die Schadenhöhe einholen, wenn diese voraussichtlich die Bagatellschadengrenze von 1.000,00 € inkl. Umsatzsteuer übersteigt. Bis zu dieser Grenze kann ein Kurzgutachten mit einer Reparaturkostenkalkulation eine sinnvolle Alternative zum Kostenvoranschlag sein.
Nur ein Sachverständiger kann die tatsächliche Schadenhöhe bestimmen. Der im Autohaus erstellte Kostenvoranschlag bildet fachlich korrekt nur die Reparaturkosten ab. Gerade wenn eine Wertminderung bei neueren Fahrzeugen, ein Nutzungsausfall oder ein wirtschaftlicher Totalschaden im Raume stehen, reicht ein Kostenvoranschlag nicht aus, da ein Reparaturbetrieb diese nicht ausweisen kann. Sie würden unter Umständen auf berechtigte Ansprüche verzichten. Sollte es zum Rechtsstreit kommen, kann allein ein unabhängiges Gutachten die Basis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche sein.
Die Sachverständigen der Versicherung rechnen in aller Regel „mit spitzem Bleistift“, sodass Sie nicht sicher sein können, dass alle berechtigten Ansprüche auch vollständig berücksichtigt werden.
Eine unabhängige Gutachterin bzw. ein unabhängiger Gutachter für Autounfälle stellt sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Sie sind nicht verpflichtet, ein Gutachten nach dem Unfall zu beauftragen – aber bei einem Schaden über 1.000 Euro ist es dringend empfehlenswert.
Nur ein unabhängiges Unfallgutachten sichert alle Ihre Ansprüche: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und Schmerzensgeld. Beauftragen Sie als Unfallgeschädigter einen eigenen Sachverständigen – niemals ausschließlich den der gegnerischen Versicherung.
Ein Rechtsanwalt bietet spezialisierte Kenntnisse im Verkehrsrecht und kann Sie umfassend beraten. Dieser stellt sicher, dass alle Ihre berechtigten Ansprüche geltend gemacht und durchgesetzt werden. Sie sparen Zeit und Aufwand, da der Anwalt oder ein Anwalt aus dem Schadenportal die Kommunikation und Abwicklung übernimmt. Sie profitieren von rechtlicher Sicherheit und minimieren das Risiko, Ansprüche zu übersehen oder falsch zu bewerten. Häufig übernimmt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten, wenn Ihre Ansprüche berechtigt sind.
Die Erstellung eines Unfallgutachtens dauert in der Regel zwischen 24 und 72 Stunden, nachdem das Fahrzeug begutachtet wurde. Der genaue Zeitraum hängt davon ab, wie umfangreich der Schaden ist und ob zusätzliche Prüfungen wie eine Achsvermessung oder Fehlerspeicher-Auslese erforderlich sind.
Bei komplexeren Schäden oder wenn Nachermittlungen notwendig sind, kann sich die Gutachtenerstellung geringfügig verlängern. In der Regel erhalten Sie Ihr vollständiges Gutachten jedoch innerhalb weniger Werktage als PDF-Dokument – auf Wunsch auch direkt an Ihre Versicherung oder Ihren Anwalt weitergeleitet.
Ja. Unsere Sachverständigen erstellen das TÜV NORD Schadengutachten für alle Fahrzeugtypen – inklusive Elektro- und Hybridfahrzeuge. Bei E-Fahrzeugen umfasst das Kfz Unfallgutachten auf Wunsch auch eine Begutachtung des Akkus (Batterie) und der Hochvolttechnik.
Sollten Sie in der unterschriebenen Honorarvereinbarung angegeben haben, dass TÜV NORD die zuständige Versicherung oder den beauftragten Rechtsanwalt direkt mit dem Gutachten und der beigefügten Rechnung informieren soll, müssen Sie nichts weiter unternehmen.
Falls Sie jedoch keine Angaben dazu gemacht haben, liegt es in Ihrer Verantwortung, die zugesendeten Unterlagen selbst an die Versicherung oder Ihren Rechtsanwalt weiterzuleiten. Entsprechende Musterschreiben haben wir für Sie zusammengestellt.
Im Falle eines unverschuldeten Unfalls handelt es sich um einen Schadenersatzanspruch, den die Versicherung des Schädigers zahlen muss.
Sofern mit uns vereinbart, soll die Versicherung die Zahlung unserer Sachverständigenkosten direkt an die beauftragte Gesellschaft der TÜV NORD GROUP anweisen.
Hat die Versicherung bereits den Rechnungsbetrag an Sie überwiesen, müssen Sie diesen selbst an TÜV NORD weiterleiten. Als Auftraggeber eines Werkvertrags sind Sie grundsätzlich zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn die erbrachte Leistung von der Versicherung nicht reguliert wird.
Diese Schreiben werden von TÜV NORD nicht automatisch an die Versicherung weitergeleitet. Fordern Sie daher die Versicherung zur sofortigen Zahlung auf und senden die Zahlungserinnerung bzw. Mahnung mit. Entsprechende Musterschreiben haben wir für Sie zusammengestellt.
Wird Ihr Fall von einem Rechtsanwalt betreut, leiten Sie die Unterlagen bitte umgehend an diesen weiter.
In diesem Fall handelt es sich nicht um vertragliche Ansprüche, sondern um einen gesetzlichen Anspruch des Geschädigten.
Die Versicherung ist zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Diesen darf sie nur kürzen, wenn Sie gegen Ihre Schadenminderungspflicht verstoßen haben. Allein die seitens der Versicherung gern herangezogenen Argumente, die Leistungen seien zu teuer oder nicht ortsüblich, greifen nicht. Hierfür können Sie ggf. einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.
Der Geschädigte darf Maßnahmen ergreifen, die ein durchschnittlich wirtschaftlich denkender Mensch für notwendig halten würde, um den Schaden zu beheben, jedoch ohne sich dabei zu bereichern.
Andernfalls kann der Ersatzanspruch entsprechend gekürzt werden.
Gelegentlich verlangt die Versicherung für die Zahlung der Sachverständigenkosten, dass Sie als Geschädigter eine Abtretung Zug um Zug erklären. Die Versicherung möchte sich damit in die Position des Geschädigten begeben und versuchen, selbst gegenüber einem Unternehmen der TÜV NORD GROUP mögliche werkvertragliche Ansprüche geltend zu machen.
Diese Abtretung können Sie bedenkenlos unterzeichnen. Begleicht die Versicherung die vollständigen Sachverständigenkosten, ist die Angelegenheit für Sie abgeschlossen und es sind keine weiteren Zahlungen Ihrerseits erforderlich.
Dies kann nur in zwei Fällen geschehen:
In diesen Fällen müssen Sie die Sachverständigenkosten als Auftraggeber selbst tragen.
Im Falle einer Haftungsquote (= Teilschuld am Unfall) übernimmt die Versicherung die Sachverständigenkosten nur in Höhe der anerkannten Haftungsquote. Den weiteren Betrag müssen Sie als Auftraggeber selbst zahlen.
Verfügen Sie über eine Vollkaskoversicherung, können Sie die weiteren Kosten unter Umständen auch dort geltend machen. Hierfür können Sie einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.
Sollten Sie Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen, haben Sie bitte Verständnis dafür, dass die Sachverständigenkosten zunächst von Ihnen selbst beglichen werden müssen. Aufgrund der oft langen Verfahrensdauer ist ein weiteres Abwarten nicht möglich.
Gewinnen Sie den Rechtsstreit, erstattet Ihnen die gegnerische Versicherung die Sachverständigenkosten zurück, möglicherweise zuzüglich Zinsen.
Nach einem Unfall ist eine schnelle und unabhängige Begutachtung entscheidend.
Unsere TÜV NORD Sachverständigen dokumentieren den Schaden neutral, sichern Beweise und erstellen ein anerkanntes Unfallgutachten – damit Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung vollständig durchsetzen können.
