Prüfung und Gutachten
Nach einem Unfall sichern Sie mit dem TÜV NORD Schadengutachten Ihre Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Unsere unabhängigen Sachverständigen liefern die rechtliche Grundlage für die Schadensregulierung – gerichtsfest und lückenlos.
Schadengutachten: jetzt online Schaden melden
Nach einem Unfall zählt jede Minute – und ein professionelles Unfallgutachten ist die Grundlage dafür, dass Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers vollständig durchsetzen können.
Das TÜV NORD Schadengutachten stellt den Schadenumfang exakt fest, sichert alle relevanten Beweise und bildet die rechtliche Grundlage für die Schadensregulierung gegenüber der Versicherung. Dabei berücksichtigen unsere Experten nicht nur sichtbare, sondern auch verdeckte Schäden: von Karosserie und Fahrwerk bis hin zu elektronischen Systemen.
Sie können einen unabhängigen Sachverständigen selbst beauftragen – unabhängig davon, welchen Gutachter die gegnerische Versicherung vorschlägt. Die Kosten für das Unfallgutachten trägt in aller Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Unsere TÜV NORD-Sachverständigen erstellen eine gerichtsfeste Dokumentation, die als Beweismittel anerkannt ist und Ihre Position in der Schadensregulierung gegenüber der Versicherung stärkt.
Ein Kfz Unfallgutachten ist immer dann sinnvoll, wenn der Schaden an Ihrem Fahrzeug die Bagatellschadensgrenze von 1.000 Euro (inkl. MwSt.) übersteigt. Doch auch bei niedrigeren Schadenssummen kann ein TÜV NORD Schadengutachten entscheidende Vorteile bringen:
Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt ist kein Ersatz für ein Unfallgutachten: Er erfasst nur die Reparaturkosten, nicht jedoch Wertminderung, Nutzungsausfall oder Wiederbeschaffungswert. Nur ein unabhängiges Gutachten nach Unfall sichert alle Ihre Ansprüche vollständig.

Das TÜV NORD Schadengutachten liefert Ihnen alle Informationen, die Sie für eine vollständige Schadensregulierung benötigen:
Unsere Sachverständigen gewährleisten die höchste Qualität und rechtliche Belastbarkeit Ihres Kfz Unfallgutachtens.

Nach einem Unfall ist schnelles Handeln entscheidend. Beauftragen Sie jetzt Ihr TÜV NORD Schadengutachten: Formular ausfüllen, abschicken – wir melden uns sofort bei Ihnen.
Informieren Sie nach einem Unfall möglichst umgehend Ihre Kasko- und Haftpflichtversicherung.
In der Regel haben Sie bei einem selbstverschuldeten Unfall nicht die freie Wahl eines Gutachters, der ein Gutachten für Sie erstellt. Sollte Ihre Kaskoversicherung jedoch damit einverstanden sein, und Sie selbst einen Gutachter bestimmen dürfen, dann beauftragen Sie TÜV NORD Mobilität mit einem Schadengutachten.
Bitte nicht vergessen: Unbedingt vorher die Zustimmung Ihrer Versicherung einholen.
TÜV NORD Mobilität hat eine Reihe von ÖBUVs, die von der Industrie- und Handelskammer benannt wurden, um bei Kraftfahrzeugschäden und Kraftfahrzeugbewertungen gerichtskonforme Begutachtungen durchzuführen.
Eine Liste aller Unfallgutachterinnen und Unfallgutachter finden Sie hier (sortiert nach Alphabet der zuständigen Industrie- und Handelskammer).
Ein Kfz Unfallgutachten ist ein von einem unabhängigen Sachverständigen erstelltes Dokument, das alle Schäden an Ihrem Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall neutral und gerichtsfest erfasst.
Es enthält Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Die Kosten für ein Kfz Unfallgutachten bewegen sich typischerweise zwischen 300 und 1.000 Euro – bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt diese Kosten jedoch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers vollständig. Für Sie als Geschädigter entstehen also keine Kosten.
Als Geschädigter eines unverschuldeten Verkehrsunfalls sollten Sie immer dann ein Sachverständigengutachten über die Schadenhöhe einholen, wenn diese voraussichtlich die Bagatellschadengrenze von 1.000,00 € inkl. Umsatzsteuer übersteigt. Bis zu dieser Grenze kann ein Kurzgutachten mit einer Reparaturkostenkalkulation eine sinnvolle Alternative zum Kostenvoranschlag sein.
Nur ein Sachverständiger kann die tatsächliche Schadenhöhe bestimmen. Der im Autohaus erstellte Kostenvoranschlag bildet fachlich korrekt nur die Reparaturkosten ab. Gerade wenn eine Wertminderung bei neueren Fahrzeugen, ein Nutzungsausfall oder ein wirtschaftlicher Totalschaden im Raume stehen, reicht ein Kostenvoranschlag nicht aus, da ein Reparaturbetrieb diese nicht ausweisen kann. Sie würden unter Umständen auf berechtigte Ansprüche verzichten. Sollte es zum Rechtsstreit kommen, kann allein ein unabhängiges Gutachten die Basis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche sein.
Die Sachverständigen der Versicherung rechnen in aller Regel „mit spitzem Bleistift“, sodass Sie nicht sicher sein können, dass alle berechtigten Ansprüche auch vollständig berücksichtigt werden.
Eine unabhängige Gutachterin bzw. ein unabhängiger Gutachter für Autounfälle stellt sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Sie sind nicht verpflichtet, ein Gutachten nach dem Unfall zu beauftragen – aber bei einem Schaden über 1.000 Euro ist es dringend empfehlenswert.
Nur ein unabhängiges Unfallgutachten sichert alle Ihre Ansprüche: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und Schmerzensgeld. Beauftragen Sie als Unfallgeschädigter einen eigenen Sachverständigen – niemals ausschließlich den der gegnerischen Versicherung.
Ein Rechtsanwalt bietet spezialisierte Kenntnisse im Verkehrsrecht und kann Sie umfassend beraten. Dieser stellt sicher, dass alle Ihre berechtigten Ansprüche geltend gemacht und durchgesetzt werden. Sie sparen Zeit und Aufwand, da der Anwalt oder ein Anwalt aus dem Schadenportal die Kommunikation und Abwicklung übernimmt. Sie profitieren von rechtlicher Sicherheit und minimieren das Risiko, Ansprüche zu übersehen oder falsch zu bewerten. Häufig übernimmt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten, wenn Ihre Ansprüche berechtigt sind.
Die Erstellung eines Unfallgutachtens dauert in der Regel zwischen 24 und 72 Stunden, nachdem das Fahrzeug begutachtet wurde. Der genaue Zeitraum hängt davon ab, wie umfangreich der Schaden ist und ob zusätzliche Prüfungen wie eine Achsvermessung oder Fehlerspeicher-Auslese erforderlich sind.
Bei komplexeren Schäden oder wenn Nachermittlungen notwendig sind, kann sich die Gutachtenerstellung geringfügig verlängern. In der Regel erhalten Sie Ihr vollständiges Gutachten jedoch innerhalb weniger Werktage als PDF-Dokument – auf Wunsch auch direkt an Ihre Versicherung oder Ihren Anwalt weitergeleitet.
Ja. Unsere Sachverständigen erstellen das TÜV NORD Schadengutachten für alle Fahrzeugtypen – inklusive Elektro- und Hybridfahrzeuge. Bei E-Fahrzeugen umfasst das Kfz Unfallgutachten auf Wunsch auch eine Begutachtung des Akkus (Batterie) und der Hochvolttechnik.
Öffentlich bestellte Sachverständige werden darauf vereidigt, ihre Sachverständigenleistungen unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch zu erbringen und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie sollen nach den Prozessordnungen in Gerichtsverfahren vorrangig herangezogen werden (§ 404 Abs. 2 ZPO, § 73 Abs. 2 StPO, § 173 VwGO).
Sachverständige müssen für eine öffentliche Bestellung besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Eignung nachweisen. Dies wird durch die Bestellungskörperschaft bei der Erstbestellung und nach Ablauf der regelmäßig auf 5 Jahre befristet erteilten Bestellung auch bei einer erneuten Bestellung überprüft.
Sollten Sie in der unterschriebenen Honorarvereinbarung angegeben haben, dass TÜV NORD die zuständige Versicherung oder den beauftragten Rechtsanwalt direkt mit dem Gutachten und der beigefügten Rechnung informieren soll, müssen Sie nichts weiter unternehmen.
Falls Sie jedoch keine Angaben dazu gemacht haben, liegt es in Ihrer Verantwortung, die zugesendeten Unterlagen selbst an die Versicherung oder Ihren Rechtsanwalt weiterzuleiten. Entsprechende Musterschreiben haben wir für Sie zusammengestellt.
Im Falle eines unverschuldeten Unfalls handelt es sich um einen Schadenersatzanspruch, den die Versicherung des Schädigers zahlen muss.
Sofern mit uns vereinbart, soll die Versicherung die Zahlung unserer Sachverständigenkosten direkt an die beauftragte Gesellschaft der TÜV NORD GROUP anweisen.
Hat die Versicherung bereits den Rechnungsbetrag an Sie überwiesen, müssen Sie diesen selbst an TÜV NORD weiterleiten. Als Auftraggeber eines Werkvertrags sind Sie grundsätzlich zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn die erbrachte Leistung von der Versicherung nicht reguliert wird.
Diese Schreiben werden von TÜV NORD nicht automatisch an die Versicherung weitergeleitet. Fordern Sie daher die Versicherung zur sofortigen Zahlung auf und senden die Zahlungserinnerung bzw. Mahnung mit. Entsprechende Musterschreiben haben wir für Sie zusammengestellt.
Wird Ihr Fall von einem Rechtsanwalt betreut, leiten Sie die Unterlagen bitte umgehend an diesen weiter.
In diesem Fall handelt es sich nicht um vertragliche Ansprüche, sondern um einen gesetzlichen Anspruch des Geschädigten.
Die Versicherung ist zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Diesen darf sie nur kürzen, wenn Sie gegen Ihre Schadenminderungspflicht verstoßen haben. Allein die seitens der Versicherung gern herangezogenen Argumente, die Leistungen seien zu teuer oder nicht ortsüblich, greifen nicht. Hierfür können Sie ggf. einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.
Der Geschädigte darf Maßnahmen ergreifen, die ein durchschnittlich wirtschaftlich denkender Mensch für notwendig halten würde, um den Schaden zu beheben, jedoch ohne sich dabei zu bereichern.
Andernfalls kann der Ersatzanspruch entsprechend gekürzt werden.
Gelegentlich verlangt die Versicherung für die Zahlung der Sachverständigenkosten, dass Sie als Geschädigter eine Abtretung Zug um Zug erklären. Die Versicherung möchte sich damit in die Position des Geschädigten begeben und versuchen, selbst gegenüber einem Unternehmen der TÜV NORD GROUP mögliche werkvertragliche Ansprüche geltend zu machen.
Diese Abtretung können Sie bedenkenlos unterzeichnen. Begleicht die Versicherung die vollständigen Sachverständigenkosten, ist die Angelegenheit für Sie abgeschlossen und es sind keine weiteren Zahlungen Ihrerseits erforderlich.
Fahrerflucht oder offiziell „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" liegt vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter nach einem Verkehrsunfall vom Unfallort entfernt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen.
Das hängt vom Schaden und der Situation ab:
Wer Fahrerflucht begeht, muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen:
Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt zwar zunächst den Schaden an Dritte, kann Sie aber in Regress nehmen, bis zu 5.000 €. Kaskoversicherungen (Teil- oder Vollkasko) verweigern oft die Leistung vollständig.
Auch bei einem Parkrempler müssen Sie:
Wenn Sie feststellen, dass Sie einen Schaden verursacht haben – auch nachträglich – sollten Sie sofort zur nächsten Polizeidienststelle gehen und den Unfall melden. Eine spätere Anzeige kann die Strafe mindern.
Im Winter können sich die Straßenverhältnisse sehr schnell ändern. Informieren Sie sich daher immer über den aktuellen Stand, bevor Sie Ihre Fahrt antreten.
Blitzeis stellt eine besonders große Gefahr dar und tritt häufig an Tagen mit schwankenden Temperaturen rund um den Gefrierpunkt auf.
Achten Sie auf Nebel und Raureif auf Bäumen – das kann ein Indikator sein. Wichtig ist, einen kühlen Kopf zu bewahren: Reduzieren Sie die Geschwindigkeit und vergrößern Sie den Abstand zu anderen Fahrzeugen. Halten Sie das Lenkrad ruhig und vermeiden Sie unnötige Lenkbewegungen. Wenn möglich, lassen Sie Ihren Wagen bei Blitzeisgefahr am besten stehen und weichen Sie auf andere Fortbewegungsmittel aus.
Ist es zu einem Unfall gekommen, informieren Sie zunächst Ihre Versicherung. Mit deren Zustimmung kann ein unabhängiger Unfall-Gutachter beauftragt werden. Das Unfall-Gutachten von TÜV NORD genießt hohes Ansehen, ist juristisch anerkannt und schützt Sie vor unrechtmäßigen Forderungen.
Laut Straßenverkehrsordnung ist allein der Fahrende für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs zuständig. Bei einem Unfall, der durch nicht ausreichende Sicht, die z. B. durch vereiste Scheiben oder herabfallenden Schnee verursacht wurde, kann die Kaskoversicherung deshalb die Leistung je nach Schwere des Eigenverschuldens kürzen.
Sorgen Sie deshalb immer für freie Sicht und entfernen Sie Schnee und Eis sorgfältig – auch zu Ihrer eigenen Sicherheit. Andernfalls kann die Polizei ein Bußgeld verhängen. Sogar ein Punkt in Flensburg ist möglich.
Viele Fahrzeughalter entscheiden sich aufgrund des geringeren Aufwandes und der vermeintlich geringeren Kosten gegenüber saisonalen Reifen für Ganzjahresreifen.
Rechtlich sind Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung und dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) als Winterreifen einzustufen. Bei Einhaltung der Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter besteht also uneingeschränkter Versicherungsschutz.
Unsere neutralen Schadengutachten liefern Ihnen die Voraussetzung dafür, Schäden sauber und korrekt abzuwickeln. Wir garantieren Ihnen darüber hinaus eine schnelle und flexible Auftragsabwicklung.
Im Winter kommt es besonders bei Glatteis vermehrt zu Verkehrsunfällen. Selbst wer nicht Unfallverursacher sondern Geschädigter ist, wird in der Regel in die Schadensregulierung mit einbezogen.
Begründung des Oberlandesgerichts Nürnberg:
Jeder Autofahrende muss sich bei Glatteis darauf einstellen, dass sich schon geringste Fahrfehler anderer Verkehrsteilnehmer gravierend auswirken können. Deshalb sollte laut OLG Frankfurt jeder seine Fahrweise dementsprechend anpassen und notfalls Schrittgeschwindigkeit fahren. Aus diesem Grund trifft auch den Geschädigten häufig eine Mitschuld.
Bei einem Sturm sorgt sich jeder Fahrzeugbesitzer um sein Auto, sofern er es nicht sicher unterstellen konnte. Und das nicht ohne Grund: Häufig werden Fahrzeuge durch herabfallende Äste, lose Dachziegel oder sogar durch umstürzende Baugerüste beschädigt. Die Teilkasko-Versicherung sichert Sturmschäden ab.
Laut Versicherungsbedingungen ist ein Sturm aber erst dann gegeben, wenn es sich um eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 der Beaufort-Skala handelt. Bei einem Sturmschaden ist es deshalb sinnvoll, die Schadensmeldung mit den Angaben des Wetteramtes zu ergänzen, um zu belegen, dass es sich offiziell um einen Sturm gehandelt hat.
Lackschäden sind immer eine ärgerliche Sache - besonders, wenn sie durch Fremdeinwirkung wie Vogelkot, Emissionen, Materialfehler oder mangelhafte Lackierung entstanden sind. Wenn Sie der Ursache Ihres Lackschadens auf den Grund gehen wollen, erstellen wir für Sie lacktechnische Gutachten. Diese geben Ihnen Aufschluss darüber, wie die Schäden entstanden sein können, weisen auf Verarbeitungsfehler hin und zeigen die Qualität der Materialien auf. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Reparaturkosten aufzuschlüsseln.
Für Bäume, die sich auf Privatbesitz befinden, sind die Grundstücksbesitzer verantwortlich. Diese können aber nur zur Kasse gebeten werden, wenn sie den Zustand ihrer Bäume nicht regelmäßig kontrolliert haben. Das gleiche gilt bei herabfallenden Dachziegeln. Ein Anspruch entsteht also nur, wenn dem „Verursacher“ eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorgeworfen werden kann. Bricht hingegen von einem gesunden Baum ein Ast ab oder fällt dieser bei einem starken Sturm um, so wird dies als höhere Gewalt angesehen.
Das gleiche gilt auch für Baustellen-Einrichtungen: Wird ein Fahrzeug z. B. durch ein umfallendes Baustellenschild beschädigt, haftet der Aufsteller nur, wenn er dieses nicht fachgerecht gesichert hat.
Dies kann nur in zwei Fällen geschehen:
In diesen Fällen müssen Sie die Sachverständigenkosten als Auftraggeber selbst tragen.
Im Falle einer Haftungsquote (= Teilschuld am Unfall) übernimmt die Versicherung die Sachverständigenkosten nur in Höhe der anerkannten Haftungsquote. Den weiteren Betrag müssen Sie als Auftraggeber selbst zahlen.
Verfügen Sie über eine Vollkaskoversicherung, können Sie die weiteren Kosten unter Umständen auch dort geltend machen. Hierfür können Sie einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.
Sollten Sie Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen, haben Sie bitte Verständnis dafür, dass die Sachverständigenkosten zunächst von Ihnen selbst beglichen werden müssen. Aufgrund der oft langen Verfahrensdauer ist ein weiteres Abwarten nicht möglich.
Gewinnen Sie den Rechtsstreit, erstattet Ihnen die gegnerische Versicherung die Sachverständigenkosten zurück, möglicherweise zuzüglich Zinsen.
Damit Sie nach einem Unfall bekommen, was Ihnen zusteht. Ausgewählte Komponenten und hochwertige Materialien lassen die Preise für E-Bikes und Pedelecs nach oben schnellen. Doch was ist, wenn Ihrem edlen Elektro-Ross etwas passiert?
Unsere erfahrenen E-Bike-Gutachter helfen, dass Sie sich schnell wieder auf den Sattel schwingen können, ohne auf den Unfall-Kosten sitzen zu bleiben.
Nach einem Unfall ist eine schnelle und unabhängige Begutachtung entscheidend.
Unsere TÜV NORD Sachverständigen dokumentieren den Schaden neutral, sichern Beweise und erstellen ein anerkanntes Unfallgutachten – damit Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung vollständig durchsetzen können.