Seminare der Arbeitssicherheit vermitteln Fach- und Führungskräften das notwendige Wissen, um Arbeitsplätze sicher zu gestalten, Unfallrisiken zu minimieren und gesetzliche Anforderungen wirksam umzusetzen. Grundlage bilden unter anderem das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), die DGUV Vorschrift 1 sowie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Ziel ist es, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, eine nachhaltige Sicherheitskultur zu fördern und die Gesundheit der Beschäftigten langfristig zu schützen. Damit leisten Seminare zur Arbeitssicherheit einen wichtigen Beitrag zur Rechtssicherheit und zur Reduzierung von Unfällen und Ausfallzeiten.
Die TÜV NORD Akademie unterstützt Unternehmen und Verantwortliche dabei, Arbeitsschutz praxisnah in die betriebliche Organisation zu integrieren. Weiterbildungen wie die Schulung: Sicherheitsbeauftragter, die Schulung: Fremdfirmenkoordinator oder das Seminar: KI im Arbeitsschutz vermitteln aktuelles Fachwissen für unterschiedliche Rollen und Branchen. So schaffen Sie die Grundlage für sichere Arbeitsabläufe und eine rechtssichere Umsetzung betrieblicher Pflichten.
Die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten richtet sich nach § 22 SGB VII und den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Seit dem 29. Mai 2026 gilt ein neuer Schwellenwert: Die Pflicht, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen, greift grundsätzlich erst ab 50 Beschäftigten. Bisher lag dieser Wert bei 21. Für Betriebe zwischen 21 und 49 Beschäftigten gibt es eine Bestellpflicht, die vom jeweiligen Gefährdungspotenzial abhängt.
Für Unternehmen, die Sicherheitsbeauftragte qualifizieren oder neue Personen für diese Rolle vorbereiten möchten, bietet die Schulung: Sicherheitsbeauftragter eine fundierte Grundlage. Bereits bestellte Sicherheitsbeauftragte können ihr Wissen durch die Schulung Sicherheitsbeauftragter – Fortbildung gezielt aktualisieren.
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Pflicht nach dem Arbeitsschutzgesetz. Sie umfasst die Ermittlung von Gefährdungen, die Bewertung von Risiken, die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen sowie die Dokumentation der Ergebnisse. Dabei müssen sowohl physische Risiken als auch Aspekte wie psychische Belastung berücksichtigt werden.
Die Beurteilung ist kein einmaliger Vorgang. Sie muss regelmäßig überprüft und angepasst werden, beispielsweise bei Änderungen von Arbeitsmitteln, Prozessen oder organisatorischen Abläufen. Eine systematische Gefährdungsbeurteilung unterstützt die Unfallverhütung, verbessert die arbeitsmedizinische Vorsorge und trägt zur kontinuierlichen Verbesserung des Arbeitsschutzmanagements bei.
Ein wirksamer Arbeitsschutz erfordert klare Verantwortlichkeiten und abgestimmte Prozesse. Neben der Fachkraft für Arbeitssicherheit spielen Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte und die Unternehmensleitung eine wichtige Rolle. Anforderungen aus ArbSchG, ASiG, ArbStättV und BetrSichV müssen dabei organisatorisch umgesetzt werden.
Besondere Herausforderungen entstehen häufig beim Einsatz von Fremdfirmen oder bei der Wahrnehmung technischer Verantwortlichkeiten. Die Schulung: Fremdfirmenkoordinator vermittelt Kenntnisse zur sicheren Koordination externer Unternehmen. Für Personen mit Führungs- und Betreiberverantwortung bietet die Weiterbildung Verantwortliche technische Führungskraft praxisorientierte Inhalte zur Wahrnehmung ihrer Pflichten. Ergänzend zeigt das Seminar: KI im Arbeitsschutz, wie digitale Technologien zur Unterstützung von Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitsprozessen eingesetzt werden können.
Die passende Weiterbildung hängt von Ihren Aufgaben ab. Sicherheitsbeauftragte, Führungskräfte, Fremdfirmenkoordinatoren oder technische Verantwortliche benötigen jeweils unterschiedliche Qualifikationen und Schwerpunkte.
Die passende Weiterbildung hängt von Ihren Aufgaben ab. Sicherheitsbeauftragte, Führungskräfte, Fremdfirmenkoordinatoren oder technische Verantwortliche benötigen jeweils unterschiedliche Qualifikationen und Schwerpunkte.
Die Angebote richten sich an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Architekten, Bauingenieure, Fachplaner, Facility Manager, Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte, Betriebsleitungen, Führungskräfte und weitere interessierte Personen.
Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Seminar. Viele Grundlagenveranstaltungen sind ohne spezielle Vorkenntnisse zugänglich, während vertiefende Seminare praktische Erfahrung voraussetzen können.
Arbeitssicherheit-Seminare helfen dabei, gesetzliche Anforderungen umzusetzen, Risiken zu reduzieren, die Sicherheitskultur zu stärken und Ausfallzeiten durch Arbeitsunfälle zu vermeiden.
Teilnehmende erhalten in der Regel eine Teilnahmebescheinigung oder – je nach Seminarformat – einen spezifischen Qualifikationsnachweis über die vermittelten Inhalte.