Sicher arbeiten, sicher leben!
Sichern Sie Ihr Unternehmen fachgerecht ab – mit einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) vom MEDITÜV. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie deutschlandweit. Wir beraten die Geschäftsleitung proaktiv und sorgen dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben im Arbeitsschutz lückenlos umgesetzt werden können.
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Die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten ist eine zentrale Unternehmerpflicht. Gemäß dem „Arbeitssicherheitsgesetz“ (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 ist jeder Betrieb in Deutschland verpflichtet, eine kompetente Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Die Erfüllung dieser komplexen regulatorischen Anforderungen muss für Sie jedoch nicht zum bürokratischen Kraftakt werden. Ein externer Dienstleister für Arbeitssicherheit nimmt Ihnen die Last ab. MEDITÜV sichert Sie rechtlich ab, wir minimieren Haftungsrisiken und entlasten Ihre internen Ressourcen. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir Ihre Arbeitsschutzorganisation rechtssicher und effizient aufstellen.
Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit ist weit mehr als nur eine formale Besetzung, sie ist Ihre strategische Partnerin oder Ihr strategischer Partner für betriebliche Sicherheit. Da jedes Unternehmen individuelle Risikoprofile aufweist, passen unsere Beraterinnen und Berater ihre Leistungen exakt an Ihre spezifische Rechtslage und Ihre betrieblichen Abläufe an.
Grundlage unserer Arbeit ist die DGUV Vorschrift 2, die sowohl die Grundbetreuung als auch den betriebsspezifischen Teil der Arbeitssicherheit regelt. MEDITÜV hält dafür deutschlandweit fachlich versierte Expertinnen und Experten vor.
Auch bei der Entwicklung eines betrieblichen Arbeitsschutzsystems kommt Fachkräften für Arbeitssicherheit eine besondere Bedeutung zu. Das beinhaltet die Übertragung von Arbeitsschutzpflichten auf unterschiedliche Funktionsträger, die Organisation kooperativer Arbeitsformen und die Einordnung des Arbeitsschutzes in die verschiedenen Unternehmensbereiche.
Der wesentliche Unterschied liegt in der Qualifikation und der Rollenverteilung: Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) verfügt über eine umfassende Ausbildung als Meister, Techniker oder ein technisches Studium sowie eine staatlich anerkannte Zusatzqualifikation im Arbeitsschutz. Der Sicherheitsbeauftragte (SiBe) hingegen benötigt lediglich eine spezielle Schulungund nimmt seine Aufgabe ehrenamtlich neben seiner eigentlichen Tätigkeit wahr.
In Deutschland ist die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) bereits ab dem ersten Beschäftigten für jedes Unternehmen verpflichtend. Die gesetzliche Pflicht besteht unabhängig von der Branche. Der Umfang der Betreuung (Einsatzzeiten) wird durch die DGUV Vorschrift 2 geregelt und richtet sich nach der Mitarbeiterzahl sowie dem spezifischen Gefährdungspotenzial des Betriebes.
Ein Betrieb benötigt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa), sobald er Mitarbeitende beschäftigt. Dies gilt auch für Teilzeitkräfte, Aushilfen, Leiharbeitnehmer und Ehrenamtler. Zusätzlich ist die Unterstützung einer SiFa immer dann erforderlich, wenn neue Anlagen geplant, Arbeitsverfahren geändert oder Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden müssen. Das nennt man betriebsspezifische oder anlassbezogene Betreuung.
Über Ihre Berufsgenossenschaft können Sie sich informieren lassen. Externe Dienstleister, wie der MEDITÜV selbst, sind oft sinnvoll, da wir Ihnen ab dem ersten Mitarbeitenden beratend zur Seite stehen. Alternativ können Sie auch eigene Mitarbeitende qualifizieren lassen.
