Zum Inhalt springen

Sicher arbeiten, sicher leben!

Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa): Rechtskonformität für Ihr Unternehmen

Sichern Sie Ihr Unternehmen fachgerecht ab – mit einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) vom MEDITÜV. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie deutschlandweit. Wir beraten die Geschäftsleitung proaktiv und sorgen dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben im Arbeitsschutz lückenlos umgesetzt werden können.

Angebot anfordern
Frau mit Sicherheitshelm und Warnweste, die auf einem Containerhafen ein Tablet nutzt.

Effiziente Arbeitsschutzorganisation: Mit einem externen Dienstleister Haftungsrisiken minimieren

Die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten ist eine zentrale Unternehmerpflicht. Gemäß dem „Arbeitssicherheitsgesetz“ (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 ist jeder Betrieb in Deutschland verpflichtet, eine kompetente Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.

Die Erfüllung dieser komplexen regulatorischen Anforderungen muss für Sie jedoch nicht zum bürokratischen Kraftakt werden. Ein externer Dienstleister für Arbeitssicherheit nimmt Ihnen die Last ab. MEDITÜV sichert Sie rechtlich ab, wir minimieren Haftungsrisiken und entlasten Ihre internen Ressourcen. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir Ihre Arbeitsschutzorganisation rechtssicher und effizient aufstellen.

Kostenlose Erstberatung vereinbaren

Ihre Vorteile mit einer externen SiFa im Überblick

  • Aktuelles Expertenwissen: Die Arbeitssicherheit unterliegt stetigem technischem und juristischem Wandel. Unsere SiFa’s verfügen über tiefgreifende Erfahrung in unterschiedlichsten Branchen und beraten Sie fundiert bei der Identifikation und Beseitigung von Unfallgefahren.
  • Rechtssicherheit nach DGUV Vorschrift 2: Durch die formale Bestellung einer externen SiFa stellen Sie sicher, dass alle Anforderungen der DGUV Vorschrift 2 sowie des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) lückenlos erfüllt werden können.
  • Objektive Analyse: Als externer Dienstleister für Arbeitssicherheit bringen wir einen neutralen Blick von außen mit. Wir umschiffen „Betriebsblindheit“ und entwickeln mit Ihnen praxisnahe Lösungen zur Risikominimierung.
  • Maßgeschneiderte Spezialisten-Teams: Wir bieten keine Lösung von der Stange, jeder Arbeitgeber ist anders. Für einen individuellen Arbeitsschutz stellen wir die Leistungen und unser Team exakt so zusammen, wie es Ihre betrieblichen Abläufe erfordern.
  • Kosteneffizienz: Sparen Sie sich die hohen Kosten für die SiFa-Ausbildung und kontinuierliche Fortbildung interner Mitarbeitenden. Sie zahlen nur die tatsächlich benötigte Betreuungsleistung.
  • Ganzheitliche Betreuung: Durch die enge Vernetzung mit unserer Arbeitsmedizin erhalten Sie ein integriertes Präventionskonzept, das über den rein technischen Arbeitsschutz hinausgeht.

Das Leistungsspektrum unserer Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2

Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit ist weit mehr als nur eine formale Besetzung, sie ist Ihre strategische Partnerin oder Ihr strategischer Partner für betriebliche Sicherheit. Da jedes Unternehmen individuelle Risikoprofile aufweist, passen unsere Beraterinnen und Berater ihre Leistungen exakt an Ihre spezifische Rechtslage und Ihre betrieblichen Abläufe an.

Grundlage unserer Arbeit ist die DGUV Vorschrift 2, die sowohl die Grundbetreuung als auch den betriebsspezifischen Teil der Arbeitssicherheit regelt. MEDITÜV hält dafür deutschlandweit fachlich versierte Expertinnen und Experten vor.

  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
  • Verhältnisprävention & Verhaltensprävention
  • Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen und Beschäftigten
  • Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten

Auch bei der Entwicklung eines betrieblichen Arbeitsschutzsystems kommt Fachkräften für Arbeitssicherheit eine besondere Bedeutung zu. Das beinhaltet die Übertragung von Arbeitsschutzpflichten auf unterschiedliche Funktionsträger, die Organisation kooperativer Arbeitsformen und die Einordnung des Arbeitsschutzes in die verschiedenen Unternehmensbereiche.

So arbeiten wir zusammen

1

Anfrage stellen

Sie senden uns eine Anfrage mit Ihren Bedarfen

2

Kontaktaufnahme bei Rückfragen

Sollten wir Fragen zu Ihren Anliegen haben, melden wir uns bei Ihnen persönlich.

3

Zusendung eines Angebots

Nach Klärung aller Fragen, senden wir Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot zu.

4

Betreuender meldet sich bei Ihnen

Nach Unterzeichnung des Angebots meldet sich Ihr Betreuender zeitnah bei Ihnen

Jetzt reinhören!

MEDITÜV Takeover - Die Rolle der SiFa

Gemeinsam klären sie, warum Arbeitssicherheit in jedem Unternehmen – vom Büro bis zur Werkhalle – unverzichtbar ist, wie Gefährdungen systematisch erkannt werden und weshalb Prävention der Schlüssel zu gesunden Arbeitsplätzen ist.

Fragen zum Thema SiFa

Der wesentliche Unterschied liegt in der Qualifikation und der Rollenverteilung: Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) verfügt über eine umfassende Ausbildung als Meister, Techniker oder ein technisches Studium sowie eine staatlich anerkannte Zusatzqualifikation im Arbeitsschutz. Der Sicherheitsbeauftragte (SiBe) hingegen benötigt lediglich eine spezielle Schulungund nimmt seine Aufgabe ehrenamtlich neben seiner eigentlichen Tätigkeit wahr.

In Deutschland ist die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) bereits ab dem ersten Beschäftigten für jedes Unternehmen verpflichtend. Die gesetzliche Pflicht besteht unabhängig von der Branche. Der Umfang der Betreuung (Einsatzzeiten) wird durch die DGUV Vorschrift 2 geregelt und richtet sich nach der Mitarbeiterzahl sowie dem spezifischen Gefährdungspotenzial des Betriebes.

Ein Betrieb benötigt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa), sobald er Mitarbeitende beschäftigt. Dies gilt auch für Teilzeitkräfte, Aushilfen, Leiharbeitnehmer und Ehrenamtler. Zusätzlich ist die Unterstützung einer SiFa immer dann erforderlich, wenn neue Anlagen geplant, Arbeitsverfahren geändert oder Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden müssen. Das nennt man betriebsspezifische oder anlassbezogene Betreuung.

Über Ihre Berufsgenossenschaft können Sie sich informieren lassen. Externe Dienstleister, wie der MEDITÜV selbst, sind oft sinnvoll, da wir Ihnen ab dem ersten Mitarbeitenden beratend zur Seite stehen. Alternativ können Sie auch eigene Mitarbeitende qualifizieren lassen.

MEDITÜV

Dies ist ein Angebot der MEDITÜV GmbH & Co. KG. 

Mehr erfahren

Ihr Ansprechpartner

Porträt von Marco Liguori, Leitung Vertrieb und Marketing, TÜV NORD.

Marco Liguori

Leitung Vertrieb und Marketing