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SiGeKo: Bau sicher gestalten!

SiGeKo beauftragen: Ihr Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach Baustellenverordnung

Gewährleisten Sie Sicherheit auf Ihrer Baustelle mit kompetenter SiGeKo-Unterstützung. Unsere Experten begleiten Sie von der Planung bis zur Umsetzung, um Risiken zu minimieren und effiziente Abläufe zu sichern.

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Bauleiter mit Tablet überwacht die Baustelle mit Kran und Bauarbeiten im Hintergrund

Als Bauherr sind Sie nach § 3 Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen, sobald mehrere Unternehmen auf Ihrer Baustelle tätig sind. MEDITÜV stellt Ihnen zertifizierte SiGeKo-Fachkräfte, die Ihr Bauvorhaben von der Planungsphase bis zur Ausführung begleiten, den SiGe-Plan erstellen und alle Koordinationspflichten gegenüber Behörden übernehmen.

Wann ist ein SiGeKo nach Baustellenverordnung Pflicht?

Die Bestellung eines SiGe Koordinators ist verpflichtend, sobald eines der folgenden Kriterien zutrifft:

  • Beschäftigte aus mehr als einem Unternehmen und mehreren Gewerken sind gleichzeitig oder nacheinander tätig
  • Die voraussichtliche Dauer übersteigt 30 Arbeitstage mit mehr als 20 gleichzeitig Beschäftigten
  • Der Gesamtumfang übersteigt 500 Personentage

Bei Verstoß drohen Bußgelder und im Schadensfall die persönliche Haftung. Mit MEDITÜV als externem SiGeKo erfüllen Sie alle Vorankündigungs- und Dokumentationspflichten gegenüber Behörden lückenlos.

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Ihre Vorteile im Überblick mit MEDITÜV als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

  • Rechtssicherheit nach BaustellV: Alle Koordinationspflichten und Aufgaben aus § 3 BaustellV sowie RAB 30 werden lückenlos erfüllt. Das reduziert Haftungsrisiken gegenüber Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften.
  • Frühzeitige Einbindung in der Planungsphase: Wer den SiGeKo bereits in der Planungsphase einbezieht, identifiziert Gefährdungen frühzeitig und vermeidet teure Umsetzungsmängel während der Ausführung.
  • Bundesweite Verfügbarkeit: MEDITÜV verfügt über ein dichtes Netzwerk qualifizierter SiGeKo-Fachkräfte mit arbeitsschutzfachlichen und baufachlichen Kenntnissen in ganz Deutschland.
  • Vollständige Dokumentation: Von der Vorankündigung über den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) bis zur „Unterlage für spätere Arbeiten“ (RAB 32) übernimmt MEDITÜV alle erforderlichen Unterlagen.
  • Entlastung des Bauherrn: Die operative Koordination der Maßnahmen und die laufende Überwachung liegen bei uns. Die rechtliche Verantwortung als Arbeitgeber verbleibt beim Bauherrn.

Das Leistungsspektrum Ihres SiGeKo von MEDITÜV

Da jedes Bauprojekt individuelle Anforderungen hat, passen unsere Fachkräfte ihre Aufgaben und Leistungen exakt an Ihr Bauvorhaben an:

  • Vorankündigung der Baustelle bei der zuständigen Behörde
  • Analyse aller Planungen auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken (Vor-, Entwurfs- und Werksphase)
  • Erstellung und Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGePlan)
  • Koordination der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG zwischen allen beteiligten Unternehmen und Gewerken
  • Laufende Überprüfung der Einhaltung aller Pflichten aus der BaustellV vor Ort
  • Unterstützung bei der Koordinierung der Sicherheitskenntnisse und Qualifikationen der Beteiligten

So arbeiten wir zusammen

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Häufig gestellte Fragen

SiGeKo

Sobald Beschäftigte mehrerer Unternehmen auf einer Baustelle tätig sind oder das Bauprojekt die Größengrenzen nach § 3 BaustellV überschreitet (30 Arbeitstage / 20+ Personen gleichzeitig oder 500+ Personentage), ist die Bestellung eines SiGeKo verpflichtend.

Ja. Bauherren können die Beauftragung eines externen Dienstleisters wie MEDITÜV vornehmen. Die rechtliche Verantwortung als Arbeitgeber verbleibt beim Bauherrn, die operative Koordination und Umsetzung übernimmt MEDITÜV.

Nach RAB 30 müssen SiGeKo-Fachkräfte über arbeitsschutzfachliche Kenntnisse (Anlage B) sowie spezielle Koordinatorenkenntnisse (Anlage C) verfügen, ergänzt durch mindestens zwei Jahre baufachliche Erfahrung.

Die Kosten hängen von Größe, Dauer und Komplexität des Bauprojekts ab. MEDITÜV erstellt Ihnen gerne ein individuelles Angebot auf Basis Ihrer konkreten Anforderungen.

 

Der SiGeKo koordiniert alle Arbeitsschutzmaßnahmen zwischen den beteiligten Unternehmen und Gewerken, erstellt und überwacht den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) und prüft die Einhaltung der Baustellenverordnung vor Ort. Mit Ermächtigung des Bauherrn kann er auch direkt gegen sicherheitstechnische Mängel vorgehen. Zusätzlich stellt er die erforderlichen Koordinatorenkenntnisse (RAB 30) sicher.

SiFa (Fachkraft für Arbeitssicherheit) ist ein dauerhafter betrieblicher Berater des Arbeitgebers in allen Fragen des Arbeitsschutzes, geregelt im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Zuständig für den laufenden Betrieb.

SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) ist eine projektbezogene Funktion, geregelt in der Baustellenverordnung (BaustellV). Er koordiniert ausschließlich auf Baustellen, auf denen mehrere Unternehmen tätig sind, und ist nur für die Dauer des Bauvorhabens bestellt.

MEDITÜV

Dies ist ein Angebot der MEDITÜV GmbH & Co. KG. 

Am TÜV 1, 30519 Hannover

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Ihr Ansprechpartner

Porträt von Marco Liguori, Leitung Vertrieb und Marketing, TÜV NORD.

Marco Liguori

Leitung Vertrieb und Marketing