SiGeKo: Bau sicher gestalten!
Gewährleisten Sie Sicherheit auf Ihrer Baustelle mit kompetenter SiGeKo-Unterstützung. Unsere Experten begleiten Sie von der Planung bis zur Umsetzung, um Risiken zu minimieren und effiziente Abläufe zu sichern.
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Als Bauherr sind Sie nach § 3 Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen, sobald mehrere Unternehmen auf Ihrer Baustelle tätig sind. MEDITÜV stellt Ihnen zertifizierte SiGeKo-Fachkräfte, die Ihr Bauvorhaben von der Planungsphase bis zur Ausführung begleiten, den SiGe-Plan erstellen und alle Koordinationspflichten gegenüber Behörden übernehmen.
Die Bestellung eines SiGe Koordinators ist verpflichtend, sobald eines der folgenden Kriterien zutrifft:
Bei Verstoß drohen Bußgelder und im Schadensfall die persönliche Haftung. Mit MEDITÜV als externem SiGeKo erfüllen Sie alle Vorankündigungs- und Dokumentationspflichten gegenüber Behörden lückenlos.
Da jedes Bauprojekt individuelle Anforderungen hat, passen unsere Fachkräfte ihre Aufgaben und Leistungen exakt an Ihr Bauvorhaben an:
Sobald Beschäftigte mehrerer Unternehmen auf einer Baustelle tätig sind oder das Bauprojekt die Größengrenzen nach § 3 BaustellV überschreitet (30 Arbeitstage / 20+ Personen gleichzeitig oder 500+ Personentage), ist die Bestellung eines SiGeKo verpflichtend.
Ja. Bauherren können die Beauftragung eines externen Dienstleisters wie MEDITÜV vornehmen. Die rechtliche Verantwortung als Arbeitgeber verbleibt beim Bauherrn, die operative Koordination und Umsetzung übernimmt MEDITÜV.
Nach RAB 30 müssen SiGeKo-Fachkräfte über arbeitsschutzfachliche Kenntnisse (Anlage B) sowie spezielle Koordinatorenkenntnisse (Anlage C) verfügen, ergänzt durch mindestens zwei Jahre baufachliche Erfahrung.
Die Kosten hängen von Größe, Dauer und Komplexität des Bauprojekts ab. MEDITÜV erstellt Ihnen gerne ein individuelles Angebot auf Basis Ihrer konkreten Anforderungen.
Der SiGeKo koordiniert alle Arbeitsschutzmaßnahmen zwischen den beteiligten Unternehmen und Gewerken, erstellt und überwacht den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) und prüft die Einhaltung der Baustellenverordnung vor Ort. Mit Ermächtigung des Bauherrn kann er auch direkt gegen sicherheitstechnische Mängel vorgehen. Zusätzlich stellt er die erforderlichen Koordinatorenkenntnisse (RAB 30) sicher.
SiFa (Fachkraft für Arbeitssicherheit) ist ein dauerhafter betrieblicher Berater des Arbeitgebers in allen Fragen des Arbeitsschutzes, geregelt im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Zuständig für den laufenden Betrieb.
SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) ist eine projektbezogene Funktion, geregelt in der Baustellenverordnung (BaustellV). Er koordiniert ausschließlich auf Baustellen, auf denen mehrere Unternehmen tätig sind, und ist nur für die Dauer des Bauvorhabens bestellt.
