Zum Inhalt springen

Brandschutz: Sicherheit zuerst

Externer Brandschutzbeauftragter

Setzen Sie auf die fachgerechte Bestellung eines Brandschutzbeauftragten durch den MEDITÜV. Unsere Fachkräfte unterstützen Sie deutschlandweit bei der Umsetzung effektiver Brandschutzkonzepte, beraten die Geschäftsleitung und sorgen für die strikte Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

Jetzt Kontakt aufnehmen
Mann mit Kappe prüft einen Feuerlöscher und notiert sich Details auf einem Klemmbrett.

Externer Brandschutzbeauftragter: Rechtssicherheit und Prävention aus Expertenhand

Die Vermeidung von Bränden und Explosionen ist weit mehr als eine betriebliche Gemeinschaftsaufgabe – sie ist eine zentrale Unternehmerpflicht. Gesetzliche Vorgaben wie die Industriebaurichtlinie, die Verkaufsstätten- oder Krankenhausbauverordnung verpflichten viele Betriebe dazu, einen kompetenten Brandschutzbeauftragten zu bestellen.

Doch die Erfüllung dieser komplexen Anforderungen muss für Sie nicht zum bürokratischen Hindernis werden. Ein externer Brandschutzbeauftragter von MEDITÜV sichert Sie rechtlich ab, schützt Ihre Gebäude sowie Anlagen und entlastet Ihre internen Ressourcen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Brandschutzorganisation unkompliziert und gesetzeskonform aufzustellen, damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Profitieren Sie von unserer Expertise.

Kostenlose Erstberatung vereinbaren

Ihre Vorteile im Überblick

  • Fachliche Expertise: Unsere Brandschutz-Fachkräfte verfügen über umfangreiche Erfahrung in verschiedenen Branchen und unterstützen Sie mit fundiertem Wissen bei der Entwicklung und Umsetzung effektiver Brandschutzmaßnahmen.
  • Rechtssicherheit durch Bestellung: Die formale Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten durch MEDITÜV stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen und versicherungstechnischen Vorgaben lückenlos erfüllt werden.
  • Objektive Risikobewertung: Unsere Sachverständigen bringen eine neutrale Perspektive in Ihr Unternehmen ein, identifizieren potenzielle Gefahrenquellen objektiv und erarbeiten praxisnahe Lösungen zur Risikominimierung.
  • Entlastung Ihrer Ressourcen: Die Auslagerung dieser Funktion spart Ihrem Unternehmen die Kosten für die Ausbildung und kontinuierliche Fortbildung interner Mitarbeitenden und schafft Kapazitäten für Ihr Kerngeschäft.
  • Ganzheitliche Betreuung: Durch die enge Vernetzung mit unserem Fachpersonal aus der Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin erhalten Sie ein integriertes Schutzkonzept, das alle Aspekte des betrieblichen Gefahrenmanagements abdeckt.
  • Nachhaltige Sicherheit: Durch die Gestellung eines MEDITÜV Brandschutzbeauftragten kann die Ausbildung von Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern im Unternehmen schneller abgebildet werden. Auch haben unsere Experten die Möglichkeit die Flucht- und Rettungspläne stets auf Stand zu halten durch unsere Software "Fluchtplan"

Umfassende Brandschutz-Expertise: Unser Leistungsspektrum

Ein externer Brandschutzbeauftragter ist weit mehr als nur eine formale Besetzung – er ist Ihr strategischer Partner für betriebliche Sicherheit. Da jedes Unternehmen individuelle Risikoprofile aufweist, passen wir unsere Leistungen exakt an Ihre spezifische Rechtslage und Ihre betrieblichen Abläufe an. MEDITÜV hält dafür deutschlandweit fachlich versierte Brandschutzbeauftragte vor.

Unsere Experten und Expertinnen übernehmen für Sie unter anderem folgende Aufgaben:

  • Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Organisation und Überwachung innerbetrieblicher Brandschutzkontrollen
  • Ausbildung und Unterweisung von Mitarbeitern
  • Fachliche Beratung und Unterstützung bei Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und Maschinen
  • Mitgestaltung von Arbeitsverfahren, Arbeitsplätzen sowie beim Arbeitsablauf
  • Einsatz von Arbeitsstoffen
  • Mitteilung von Mängeln im VB und Vorschlägen von Maßnahmen zur Mängelbeseitigung
  • Überwachung bei der Beseitigung brandschutztechnischer Mängel
  • Zusammenarbeit mit der jeweils zuständigen Brandschutzbehörde, der Feuerwehr, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und ggf. dem Schadensversicherer
  • Durchführung von Brandschutzübungen
  • Durchführung von regelmäßigen Begehungen aller Arbeitsbereiche zur Ermittlung von Brandgefahren
  • Information und Motivation der Beschäftigten

So arbeiten wir zusammen

1

Anfrage stellen

Sie senden uns eine Anfrage mit Ihren Bedarfen

2

Kontaktaufnahme bei Rückfragen

Sollten wir Fragen zu Ihren Anliegen haben, melden wir uns bei Ihnen persönlich.

3

Zusendung eines Angebots

Nach Klärung aller Fragen, senden wir Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot zu.

4

Betreuender meldet sich bei Ihnen

Nach Unterzeichnung des Angebots meldet sich Ihr Betreuender zeitnah bei Ihnen

Häufig gestellte Fragen

Brandschutzbeauftragter

In Deutschland gibt es keine pauschale gesetzliche Pflicht, in einem Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten zustellen. Jedoch sieht das Arbeitsschutzgesetz vor „geeignete Maßnahmen für Brandbekämpfung und Evakuierung zu treffen“. Dieses Ziel wird durch die Beurteilung von Arbeitsbedingungen erreicht. Ein Brandschutzbeauftragter wird immer dann notwendig, wenn sich aus Vorschriften, Risiken oder behördlichen Vorgaben eine entsprechende Verpflichtung ergibt.

Besonders häufig ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten im Baurecht vorgeschrieben – insbesondere bei sogenannten Sonderbauten. Dazu zählen unter anderem:

  • Verkaufsstätten (z. B. große Supermärkte oder Einkaufszentren), Industriebauten und Produktionsstätten, Hochhäuser, Krankenhäuser, Hotels und Pflegeeinrichtungen oder Versammlungsstätten. Auch wenn keine direkte gesetzliche Pflicht besteht, kann die zuständige Behörde einen Brandschutzbeauftragten verlangen. Das geschieht beispielsweise: im Rahmen eines Brandschutzkonzepts oder als Auflage in der Baugenehmigung. Ein weiterer wichtiger Faktor ist das Brandrisiko im Unternehmen.

Ein Brandschutzbeauftragter kann erforderlich sein, wenn beispielsweise: mit brennbaren Stoffen gearbeitet wird oder hohe Lagerbestände vorhanden sind oder feuergefährliche Tätigkeiten (z. B. Schweißen) durchgeführt werden. In solchen Fällen ergibt sich die Notwendigkeit aus der Gefährdungsbeurteilung sowie aus technischen Regeln wie der ASR A2.2. Als letzte Anforderung zu nennen, gilt die Sach- und Feuerversicherungen, diese könnten einen Brandschutzbeauftragten voraus setzen oder gewähren bessere Konditionen, wenn eine qualifizierte Person benannt ist.

Der Brandschutzbeauftragte übernimmt die beratende und organisatorische Ebene (Erstellung der Brandschutzordnung, Beratung der Geschäftsführung, Begehungen). Der Brandschutzhelfer hingegen ist für die praktische Erstmaßnahme zuständig: Er unterstützt im Brandfall bei der Evakuierung und übernimmt die erste Brandbekämpfung (z. B. Feuerlöscherbedienung), wofür in der Regel 5% der Belegschaft geschult sein müssen. Daher ist die Bestellung eines Brandschutzhelfers in der Regel nicht vorgesehen, diese sind im Unternehmen selbst ansässig. Während wir den Brandschutzbeauftragten extern stellen, bildet die TÜV NORD Akademie Ihre internen Mitarbeitenden gerne zu Brandschutzhelfern aus.

Es gibt kein pauschales Bundesgesetz für alle Unternehmen, aber die Verpflichtung ergibt sich indirekt durch das Arbeitsschutzgesetz (§ 10) und direkt durch das Baurecht der Länder (Landesbauordnungen/Sonderbauvorschriften). Wenn Behörden oder die Feuerwehr den Betrieb als "Gefahrenschwerpunkt" einstufen, wird die Bestellung rechtlich bindend angeordnet. Ein Beratung durch Experten wie MEDITÜV kann hier sinnvoll sein.

MEDITÜV

Dies ist ein Angebot der MEDITÜV GmbH & Co. KG. 

Mehr erfahren

Ihr Ansprechpartner

Porträt von Marco Liguori, Leitung Vertrieb und Marketing, TÜV NORD.

Marco Liguori

Leitung Vertrieb und Marketing