Brandschutz: Sicherheit zuerst
Setzen Sie auf die fachgerechte Bestellung eines Brandschutzbeauftragten durch den MEDITÜV. Unsere Fachkräfte unterstützen Sie deutschlandweit bei der Umsetzung effektiver Brandschutzkonzepte, beraten die Geschäftsleitung und sorgen für die strikte Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
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Die Vermeidung von Bränden und Explosionen ist weit mehr als eine betriebliche Gemeinschaftsaufgabe – sie ist eine zentrale Unternehmerpflicht. Gesetzliche Vorgaben wie die Industriebaurichtlinie, die Verkaufsstätten- oder Krankenhausbauverordnung verpflichten viele Betriebe dazu, einen kompetenten Brandschutzbeauftragten zu bestellen.
Doch die Erfüllung dieser komplexen Anforderungen muss für Sie nicht zum bürokratischen Hindernis werden. Ein externer Brandschutzbeauftragter von MEDITÜV sichert Sie rechtlich ab, schützt Ihre Gebäude sowie Anlagen und entlastet Ihre internen Ressourcen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Brandschutzorganisation unkompliziert und gesetzeskonform aufzustellen, damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Profitieren Sie von unserer Expertise.
Ein externer Brandschutzbeauftragter ist weit mehr als nur eine formale Besetzung – er ist Ihr strategischer Partner für betriebliche Sicherheit. Da jedes Unternehmen individuelle Risikoprofile aufweist, passen wir unsere Leistungen exakt an Ihre spezifische Rechtslage und Ihre betrieblichen Abläufe an. MEDITÜV hält dafür deutschlandweit fachlich versierte Brandschutzbeauftragte vor.
Unsere Experten und Expertinnen übernehmen für Sie unter anderem folgende Aufgaben:
In Deutschland gibt es keine pauschale gesetzliche Pflicht, in einem Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten zustellen. Jedoch sieht das Arbeitsschutzgesetz vor „geeignete Maßnahmen für Brandbekämpfung und Evakuierung zu treffen“. Dieses Ziel wird durch die Beurteilung von Arbeitsbedingungen erreicht. Ein Brandschutzbeauftragter wird immer dann notwendig, wenn sich aus Vorschriften, Risiken oder behördlichen Vorgaben eine entsprechende Verpflichtung ergibt.
Besonders häufig ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten im Baurecht vorgeschrieben – insbesondere bei sogenannten Sonderbauten. Dazu zählen unter anderem:
Ein Brandschutzbeauftragter kann erforderlich sein, wenn beispielsweise: mit brennbaren Stoffen gearbeitet wird oder hohe Lagerbestände vorhanden sind oder feuergefährliche Tätigkeiten (z. B. Schweißen) durchgeführt werden. In solchen Fällen ergibt sich die Notwendigkeit aus der Gefährdungsbeurteilung sowie aus technischen Regeln wie der ASR A2.2. Als letzte Anforderung zu nennen, gilt die Sach- und Feuerversicherungen, diese könnten einen Brandschutzbeauftragten voraus setzen oder gewähren bessere Konditionen, wenn eine qualifizierte Person benannt ist.
Der Brandschutzbeauftragte übernimmt die beratende und organisatorische Ebene (Erstellung der Brandschutzordnung, Beratung der Geschäftsführung, Begehungen). Der Brandschutzhelfer hingegen ist für die praktische Erstmaßnahme zuständig: Er unterstützt im Brandfall bei der Evakuierung und übernimmt die erste Brandbekämpfung (z. B. Feuerlöscherbedienung), wofür in der Regel 5% der Belegschaft geschult sein müssen. Daher ist die Bestellung eines Brandschutzhelfers in der Regel nicht vorgesehen, diese sind im Unternehmen selbst ansässig. Während wir den Brandschutzbeauftragten extern stellen, bildet die TÜV NORD Akademie Ihre internen Mitarbeitenden gerne zu Brandschutzhelfern aus.
Es gibt kein pauschales Bundesgesetz für alle Unternehmen, aber die Verpflichtung ergibt sich indirekt durch das Arbeitsschutzgesetz (§ 10) und direkt durch das Baurecht der Länder (Landesbauordnungen/Sonderbauvorschriften). Wenn Behörden oder die Feuerwehr den Betrieb als "Gefahrenschwerpunkt" einstufen, wird die Bestellung rechtlich bindend angeordnet. Ein Beratung durch Experten wie MEDITÜV kann hier sinnvoll sein.