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ASiG: Sicherheit im Fokus!

ASiG Gefährdungsbeurteilung: Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen

Sichern Sie Ihr Unternehmen durch MEDITÜV fachgerecht ab: mit einer rechtssicheren Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) unter Mitwirkung Ihrer Expert:innen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Unsere Fachkräfte helfen Ihnen deutschlandweit, Risiken systematisch anhand eines fundierten Gefährdungskatalogs zu identifizieren und präventive Maßnahmen zu implementieren.

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Zwei Fachleute arbeiten in einem Werk und führen eine Gefährdungsbeurteilung mit Laptop und Kommunikationsgerät durch

Mit einem externen Dienstleister Haftungsrisiken minimieren

Die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten ist eine zentrale Unternehmerpflicht. Gemäß des „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (kurz Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)) und der DGUV Vorschrift 2 ist jeder Betrieb in Deutschland verpflichtet, sich regelmäßig von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit in Fragen rund um den Arbeitsschutz und der Unfallprävention beraten zu lassen.

Mit der DGUV Vorschrift 2 hat sich das Konzept der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung grundlegend geändert, denn die Vorschrift überträgt Betrieben mehr Eigenverantwortung. Unternehmende müssen u. a. eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Bringen sie dafür nicht die notwendigen Kenntnisse mit, müssen sie sich fachkundig beraten lassen.

Die Erfüllung dieser komplexen Arbeitsschutzanforderungen muss für Sie jedoch nicht zum bürokratischen Kraftakt werden. Ein externer Dienstleister für Arbeitssicherheit nimmt Ihnen die Last ab. MEDITÜV sichert Sie rechtlich ab, wir minimieren Haftungsrisiken gegenüber Arbeitsschutzbehörden und entlasten Ihre internen Ressourcen. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir Ihre Arbeitsschutzorganisation rechtssicher und effizient aufstellen.

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ASiG Gefährdungsbeurteilung – Ihre Vorteile durch uns

Aktuelles Expertenwissen: Die Arbeitssicherheit unterliegt stetigem technischem und juristischem Wandel. Sie erhalten eine Beratung durch erfahrene Sicherheitsingenieure, Ärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die Ihnen einen objektiven Blick auf Ihre betriebliche Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz geben.

Rechtssicherheit nach DGUV Vorschrift 2: Durch die Unterstützung stellen Sie sicher, dass alle Anforderungen der DGUV Vorschrift 2 sowie des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) lückenlos erfüllt werden. Das reduziert Ihre Haftungsrisiken gegenüber den Arbeitsschutzbehörden.

Kosteneffizienz und Produktivität: Durch die Optimierung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie eine zielgerichtete arbeitsmedizinische Vorsorge profitieren Sie von reduzierten Krankenständen und einer höheren Produktivität in Ihrem Betrieb.

Ganzheitliche Betreuung: Mit MEDITÜV als Partner für Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Arbeitspsychologie setzen Sie auf Sicherheit und Qualität. Unsere Betriebsärzte, Arbeitspsychologen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit begleiten und unterstützen die Entwicklung Ihres Unternehmens.

Das Leistungsspektrum bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 2

Da jedes Unternehmen individuelle Risikoprofile aufweist, passen unsere Beraterinnen und Berater ihre Leistungen exakt an Ihre spezifische Rechtslage und Ihre betrieblichen Abläufe an.

Unsere Fachkräfte unterstützen Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gemäß ASIG. MEDITÜV hält dafür fachlich versierte Expertinnen und Experten vor.

  • Unterstützung bei der Identifikation von Risiken und der Implementierung präventiver Maßnahmen
  • Ermittlung vorhandener Defizite im Rahmen von Betriebsbegehungen und gemeinsame Erarbeitung von Maßnahmen zur Beseitigung
  • Auf Wunsch Erstellung eines Handlungskonzepts, das Maßnahmen für mehrere Jahre bestimmt und Prioritäten festlegt
  • Rechtskonforme Dokumentation aller durchgeführten Handlungen

So arbeiten wir zusammen

1

Anfrage stellen

Sie senden uns eine Anfrage mit Ihren Bedarfen.

2

Kontaktaufnahme bei Rückfragen

Sollten wir Fragen zu Ihren Anliegen haben, melden wir uns bei Ihnen persönlich.

3

Zusendung eines Angebots

Nach Klärung aller Fragen, senden wir Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot zu.

4

Betreuender meldet sich bei Ihnen

Nach Unterzeichnung des Angebots meldet sich Ihr Betreuender zeitnah bei Ihnen.

FAQ zum Thema ASiG Gefährdungsbeurteilungen

Die rechtliche Verantwortung für die Erstellung liegt immer beim Arbeitgeber. Da hierfür jedoch tiefe Fachkenntnisse nötig sind, müssen Sie als Unternehmender die Gefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit (Sifa) erstellen. Ein externer Dienstleister wie MEDITÜV stellt Ihnen diese zertifizierten Experten und Expertinnen bereit. Unsere Fachkräfte führen die Betriebsbegehungen durch, identifizieren alle Risiken und dokumentieren die Maßnahmen für Sie absolut rechtssicher und prüfungskonform.

Nicht zwingend eine externe, aber eine fachkundige Unterstützung ist gesetzlich vorgeschrieben. Kleinere und mittlere Unternehmen haben meist keine eigenen, intern ausgebildeten Fachkräfte. In diesem Fall ist die Beauftragung eines externen Dienstleisters der wirtschaftlichste und sicherste Weg, um alle gesetzlichen Auflagen der DGUV Vorschrift 2 lückenlos zu erfüllen.

Paragraph 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) bestimmt, dass Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) bilden müssen. Dieser Ausschuss berät vierteljährlich über Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung, wobei die Gefährdungsbeurteilung die zentrale Arbeitsgrundlage bildet. Detaillierte Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz.

 

 

Ja. Jedes Unternehmen in Deutschland ist ab dem ersten Mitarbeiter gesetzlich verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen vorzuweisen. Für Betriebe unter 10 Mitarbeitern gelten lediglich vereinfachte Betreuungsmodelle nach der DGUV Vorschrift 2, die Pflicht zur Dokumentation der Risiken bleibt jedoch bestehen.

Informieren Sie sich jetzt

Mit MEDITÜV als Partner für Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Arbeitspsychologie setzen Sie auf Sicherheit und Qualität. Unsere Betriebsärzte, Arbeitspsycholog:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit begleiten und unterstützen die Entwicklung Ihres Unternehmens und geben Ihnen einen objektiven Blick auf Ihre betriebliche Arbeitssicherheit (z.B. im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung) und den Gesundheitsschutz. Als Teil der TÜV NORD GROUP nutzen wir ein großes Netzwerk an Spezialist:innen mit jahrzehntelanger Erfahrung.

MEDITÜV

Dies ist ein Angebot der MEDITÜV GmbH & Co. KG. 

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Ihr Ansprechpartner

Porträt von Marco Liguori, Leitung Vertrieb und Marketing, TÜV NORD.

Marco Liguori