FAQ Hauptuntersuchung

FAQ Hauptuntersuchung

Häufig gestellte Fragen zur Hauptuntersuchung

Was Sie schon immer über die Hauptuntersuchung wissen wollten

Ihre Fragen rund um die Hauptuntersuchung – kompetente Antworten von unseren TÜV NORD Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren.

Welche Folgen hat die Überziehung der Hauptuntersuchung?

Die Hauptuntersuchung darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Sollte die Untersuchung vom TÜV NORD abgelaufen sein, wird das Überziehen der HU vom Gesetzgeber wie folgt geahndet:

Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):

  • Mehr als zwei Monate: 15 Euro
  • Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten: 25 Euro
  • Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg

Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:

  • Bis zu zwei Monate: 15 Euro
  • Mehr als zwei und bis zu vier Monate: 25 Euro
  • Mehr als vier und bis zu acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
  • Mehr als acht Monate: 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg


Wenn bei der HU oder Sicherheitsprüfung erhebliche Mängel festgestellt wurden und Sie die zweimonatige Nachprüffrist überschreiten, könnte Sie das ein Verwarnungsgeld von € 15,-- kosten. Zusätzlich entstehen laut Gesetzgeber noch Gebühren für anfallende Ergänzungsuntersuchungen.

Beim TÜV NORD wird eine Überziehung der Nachprüffrist selbstverständlich nicht bestraft.

Wie lange darf ich während Corona die Hauptuntersuchung überziehen?

Zum jetzigen Zeitpunkt bedienen wir ohne Einschränkungen. Für die Prüfung haben wir die notwendigen Richtlinien und entsprechenden Schutzmaßnahmen definiert und umgesetzt.

Wenn Sie den Termin für die Hauptuntersuchung verpassen, droht der Gesetzgeber mit einer Geldbuße. Aktuell erlaubt die Gesetzgebung keine coronabedingten Überziehungsfristen.

Wie lange darf man ohne Hauptuntersuchung fahren?

Ohne gültige Hauptuntersuchung und Plakette darf man das Fahrzeug nicht bewegen. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich.
Eine Fahrt mit abgelaufener Plakette zur HU-Prüfung ist jedoch erlaubt.

Wie teuer ist eine Hauptuntersuchung?

Die aktuellen Preise für die unterschiedlichen Fahrzeugprüfungen und Bundesländer finden Sie auf unserer Internetseite Preise und Gebühren.

Was passiert, wenn die Hauptuntersuchung abgelaufen ist?

Wenn Sie den Termin zur Hauptuntersuchung verpassen, droht der Gesetzgeber mit Geldbußen. Die Prüfstelle erhebt keine Strafe.

Falls bei einer Anmeldung des Fahrzeugs die Zulassungsstelle feststellt, dass die Hauptuntersuchung (= HU) abgelaufen ist, bekommen Sie eine vorläufige Zulassung, mit der Sie das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorführen können. Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung wird bei abgemeldeten Fahrzeugen nicht zurückdatiert.

Ist das Fahrzeug länger als 84 Monate abgemeldet, sollten Sie vorab mit der Zulassungsstelle klären, ob eine HU ausreichend oder eine Vollabnahme erforderlich ist.

Was muss ich zur Hauptuntersuchung mitbringen?

  • Den Fahrzeugschein, bei abgemeldeten Fahrzeugen den Fahrzeugbrief und, falls vorhanden, Zulassungsbescheinigung Teil I (neuer Fahrzeugschein)
  • Bei einer Nachuntersuchung den Untersuchungsbericht der vorangegangenen Hauptuntersuchung
  • Eventuell die Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen von Anbauteilen, wie z.B. Sonderräder, Tieferlegungsfedern oder Zubehör-Lenkräder, sofern diese nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind

Muss ich mich zur Hauptuntersuchung extra anmelden?

Unser Tipp: Der TÜV NORD TerminService mit Sofort-Dran-Termin macht aus langem Warten ein kurzes Vergnügen.

Vereinbaren Sie einfach einen Wunschtermin bei der TÜV NORD Station in Ihrer Nähe.

Oder Sie rufen uns an: kostenloses Service-Telefon: 0800 80 70 600.

Eine Anmeldung ist aber nicht zwingend erforderlich.

Wo kann ich eine Hauptuntersuchung machen lassen?

Die Haupt- sowie Abgasuntersuchung können Autofahrenden grundsätzlich bei staatlich anerkannten Prüfstellen und zertifizierten Kfz-Werkstätten beauftragen.

Die TÜV NORD Hauptuntersuchung können Sie bei unseren TÜV NORD Stationen oder in TÜV NORD Partner-Werkstätten durchführen lassen. 
 

Woran erkenne ich, wann ich zur Hauptuntersuchung muss?

Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung (HU) steht in Ihrem Fahrzeugschein.

Gleichzeitig können Sie ihn an der runden Prüfplakette auf dem hinteren Nummernschild ablesen:
Die Zahl in der Mitte der Plakette gibt das Jahr für die nächste Hauptuntersuchung an, die senkrecht nach oben stehende Zahl des Zahlenrings den Monat.

Bei abgemeldeten Fahrzeugen können Sie den Termin nur der Abmeldebescheinigung oder dem letzten Untersuchungsbericht entnehmen.

Sofern Sie bereits neue EU-Fahrzeugpapiere haben, ergibt sich der HU-Termin aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (neuer Fahrzeugschein), die bei der Abmeldung nicht mehr einbehalten wird.

Tipp: Nutzen Sie unseren TÜV NORD WeckService: Lassen Sie sich rechtzeitig und kostenlos per E-Mail an Ihren nächsten HU-Prüftermin erinnern.

Was muss ich tun, wenn der HU-Termin bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen außerhalb des Betriebszeitraums liegt?

Die Hauptuntersuchung ist dann im 1. Monat des Betriebszeitraums durchzuführen. 

Kann ich die Hauptuntersuchung im Ausland machen lassen?

Die Hauptuntersuchung können Sie nur in der Bundesrepublik Deutschland durchführen lassen.

Sollte Ihre HU-Plakette während eines längeren Auslandsaufenthalts abgelaufen sein, sollten Sie mit der abgelaufenen Prüfplakette nach dem Grenzübertritt schnellstmöglich zur nächstgelegenen TÜV NORD Station fahren. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall die Vereinbarung eines Termins.

Wie muss ich die Plakette lesen?

Die Zahl in der Mitte der HU Plakette gibt das Jahr für die nächste Hauptuntersuchung an, die senkrecht nach oben stehende Zahl des Zahlenrings den Monat.

Was bedeuten die einzelnen Plaketten-Farben?

Die Farbe der Plakette gibt Auskunft darüber, in welchem Jahr die nächste Hauptuntersuchung fällig ist.

Trägt meine Plakette z.B. die Farbe rosa, so ist das Fahrzeug im Jahr 2023 wieder zur Hauptuntersuchung fällig.

So ist bereits aus der Ferne erkennbar, ob ein Fahrzeug mit einer gültigen Plakette unterwegs ist oder nicht.

Die farbliche Reihenfolge: orange, blau, gelb, braun, rosa und grün. Danach wiederholen sich die Farben wieder.

Was ist eine vertiefte oder erweiterte Hauptuntersuchung?

Erfolgt die Hauptuntersuchung mit 2-monatiger Verspätung, wird eine sogenannte vertiefte oder erweiterte Hauptuntersuchung durchgeführt.

Das bedeutet, dass sie Ihr Fahrzeug einer noch genaueren Funktions- und Sicherheitsprüfung unterziehen.

Mit einer vertieften Hauptuntersuchung steigen die Kosten für die Untersuchung um rund 20 Prozent – plus möglicher Reparaturkosten und einer weiteren Nachuntersuchung.

Wie kann ich mich auf die Hauptuntersuchung vorbereiten?

Mit ein paar einfachen Schritten können Sie Ihr Fahrzeug im Hinblick auf eventuelle Mängel prüfen und diese vor der Hauptuntersuchung beheben lassen. Nutzen Sie dazu unsere TÜV NORD Checkliste zur Vorbereitung auf die Hauptuntersuchung.
 

Wie lange dauert die Hauptuntersuchung?

Für eine normale Hauptuntersuchung sollten Sie eine Dauer von rund 30 Minuten für Ihr Fahrzeug einplanen. Wenn Sie vorab einen Termin vereinbaren, vermeiden Sie eventuelle Wartezeiten.

Wird der überzogene HU-Termin rückdatiert?

Nein. Die Rückdatierung der HU-Plakette wurde durch eine erweiterte Hauptuntersuchung ersetzt. Eine erweiterte Hauptuntersuchung ist immer dann erforderlich, wenn die HU-Fälligkeit um mehr als zwei Monate überzogen ist. Sie ist 20 % teurer als die normale Hauptuntersuchung.

Was ist bei der Hauptuntersuchung an Elektrofahrzeugen und Hybridfahrzeugen zu beachten?

Elektro- und Hybridfahrzeuge unterliegen, wie alle anderen Kraftfahrzeuge auch, der Hauptuntersuchung, die über 150 Untersuchungspunkte umfasst.

Bei rein elektrisch betriebenen Kfz entfallen alle Untersuchungen zum Motor- und Umweltmanagement.

Bei Hybridfahrzeugen mit kombiniertem Antrieb aus Elektro- und Verbrennungsmotor ist, unabhängig vom Aufbau und der Funktion des Hybridantriebs, nach wie vor eine Abgasuntersuchung notwendig.

Zu den Prüfpunkten bei konventionell angetriebenen Fahrzeugen, wie z.B. Bremsanlage, Rahmen, Beleuchtung, Räder, Reifen, Lenkanlage, werden an Fahrzeugen mit Elektronantrieb zusätzlich die nachstehenden Positionen geprüft (sofern verbaut):

  • Hochvolt (HV)-Batterie mit Batteriemanagement: Zustand der Abdeckung/Isolation, der Befestigung; Funktion der Lüftung (bei gasenden Batterien), der Kühlung passiv durch Luftführung/aktiv durch Klimaanlage
  • HV-Leitungen/-Anschlüsse/-Stecker: Vorhandensein der orangefarbenen Kennzeichnung; Zustand der Isolierung, der Verlegung/Befestigung, Reparaturen nur gemäß Herstellervorgabe
  • Elektromotor: Zustand der Motorlagerung, des Gehäuses (mechanische Schäden/Hitzeschäden, z. B. durch defektes Motorlager), der elektrischen Anschlüsse
  • HV-Geräte (Inverter, Spannungswandler, internes Ladegerät): Vorhandensein der HV-Warnaufkleber (Blitz); Zustand der Isolierung/Abdeckung, der Befestigung
  • Ein-/Ausschalter für den Fahrzeugantrieb: Funktion der Warn-/Sicherheitseinrichtungen: Bei Stellung „Fahrantrieb“ zumindest kurzer optischer Hinweis auf Fahrbereitschaft, beim Verlassen des Fahrzeugs bei aktiviertem Antrieb optische und/oder akustische Warnung, Schlüssel nur abziehbar, wenn Fahrantrieb ausgeschaltet
  • Ladeanschluss: Zustand der Isolierung/des Gehäuses, ggf. der Dichtung gegen Wasser, der Kontakte/des Verpolschutzes; sofern ein Ladekabel vorhanden ist: leichtes Einstecken und Abziehen des Steckers vom Ladekabel und kein Anfahren des Fahrzeugs bei angeschlossenem Ladekabel
  • Isolationswächter: Funktion
  • Batterietrennschalter: Zustand des Schalters, der Elektroanschlüsse, der Befestigung
  • Notschalter: Zustand des Schalters, der Elektroanschlüsse, der Befestigung
  • Rekuperation (generatorisches Bremsen, falls möglich): Funktion ggf. mittels Fahrprobe

Zur Durchführung dieser Prüfungen am Elektroantrieb stehen den TÜV NORD-Prüfingenieurinnen und -Prüfingenieuren fahrzeugbezogene „Prüfvorgaben und –hinweise“ zur Verfügung. Sie ermöglichen eine effiziente Überprüfung des betreffenden Fahrzeugs bezüglich des Verbaus der erforderlichen Komponenten und deren geforderter Funktion. So wird u.a. bei exakt definierten Prüfabläufen kontrolliert, ob die Kontrolleinrichtungen der Komponenten wie notwendig reagieren, z. B. ob der Algorithmus des Aufleuchtens und Erlöschens von Kontrollleuchten wie vorgesehen abläuft. Bei vielen Fahrzeugen werden die Prüfungen heute besonders effizient mit Unterstützung eines speziell für die Hauptuntersuchung entwickelten elektronischen Diagnosegerätes, dem HU-Adapter, durchgeführt.

Weitere Informationen rund um die Elektromobilität.

Was hat sich mit der Reform der HU geändert?

Die Hauptuntersuchung (HU) wurde an die weiterentwickelte Fahrzeug- und Prüftechnik angepasst. Ziel ist es, die Effizienz und Hochwertigkeit der HU unter vollständiger Einbeziehung der modernen Fahrzeugsicherheitssysteme zu sichern und damit die Verkehrssicherheit zu fördern.

Die Autobesitzer erhalten eine bundeseinheitliche Beschreibung zu den an ihrem Fahrzeug festgestellten Mängeln. Sie enthält die Nennung des betroffenen Fahrzeugteils, des Mangels selbst sowie den Ort, an dem das Bauteil angebracht ist. Aufgrund dieser eindeutigen Mängelbeschreibung können Sie das Untersuchungsergebnis einfach nachvollziehen und z.B. Ihrer Werkstatt einen sehr präzisen Reparaturauftrag erteilen.

Darüber hinaus werden neben den Mängeln bei Bedarf auch Hinweise auf sich in naher Zukunft abzeichnende Mängel im Untersuchungsbericht aufgenommen. Hinweise haben jedoch keinen Einfluss auf die Zuteilung der HU-Plakette.

Außerdem wurde die Rückdatierung der HU-Plakette durch eine erweiterte HU ersetzt. Eine erweiterte HU ist immer dann erforderlich, wenn die HU-Fälligkeit um mehr als zwei Monate überzogen ist. Sie ist 20 % teurer als die normale HU.

Elektronische Fahrzeugsysteme

Zum modernen Fahrzeug gehören immer mehr sicherheits- und umweltrelevante Fahrzeugeinrichtungen mit elektronischen Komponenten, beispielsweise Antiblockiersysteme, Airbags und Motorsteuergeräte. Innovative Assistenzsysteme wie fahrdynamische Stabilitätssysteme, Bremsassistenten, aktive Lenkanlagen, Abstandswarngeräte oder Abbiegelicht sind auf dem Vormarsch.

Diese Systeme funktionieren nur mittels einwandfreier elektronischen Steuerungen, Sensoren, Aktuatoren sowie elektronischen Kontakten und Leitungen.

Diese technischen Entwicklung zeigt sich auch in der StVZO: Sicherheitsrelevante elektronische Fahrzeugbauteile /-systeme müssen regelmäßig technisch untersucht werden.
Bei Fahrzeugen mit einem On-board-Diagnosesystem (OBD-Fahrzeugen) überprüfen wir die Systemdaten folgender acht elektronischer Fahrzeugbaugruppen /-Systeme unter Verwendung des HU-Adapters: 

Bauteile / Systeme  Beispiele
Bremsanlage Antiblockiersystem (ABS), elektromechanische Feststellbremse, Bremsassistent
Lenkanlage  Elektronisch gesteuerte variable Übersetzung (Aktivlenkung), elektro­mechanische Len­kung
Aktive lichttechnische Einrichtungen Kurvenlicht, Abbiegelicht, automatische Leuchtweitenregelung, adaptives Bremslicht, automatisches Licht
Sicherheitsgurte oder andere Rückhaltesysteme Automatischer Gurtstraffer, Pre-Safe bei Erkennung von Unfallgefahr (Sitz und Kopfstützen aufstellen, Fenster schließen usw.)
Airbag  Front-, Seiten-, Kopf- und Knieairbag, Airbagsteuerung bzw. An/-Abschaltung in Abhängigkeit von der Sitzbelegung
Dynamischer Überrollschutz Bei Unfallgefahr (Parameter: Verzögerung, Wank- und Nickwinkel) automatisch ausfahrender Überroll­bügel bei Cabrios
Geschwindigkeitsbegrenzer  Geschwindigkeits­regel­systeme
Fahrdynamische Regelsysteme mit Eingriff in die Bremsanlage Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP), Automatisches Sperrdifferenzial (ASD), Adaptive Geschwindigkeitsregelung (ACC), Antriebs-Schlupfregelung (ASR)

 Systemdaten können sein:

  • Verbau- und Lageinformationen sowie Identifizierungsmerkmale
  • Fehlercodes
  • definierte Prüfabläufe
  • Messwerte physikalischer Größen
  • manipulationssichere Anzeigen

Im Rahmen der Hauptuntersuchung werden alle Systemdaten fahrzeugbezogen auf den HU-Adapter übertragen. Mit Hilfe einer Software werden dann die Verbauinformationen des Fahrzeugs, die auf dem HU-Adapter gespeichert sind, mit den Systemdaten abgeglichen und dann die Funktion nach Herstellervorgabe geprüft. Diese Prüfung kann elektronisch oder mechanisch erfolgen. Werden hier keine Abweichungen festgestellt, erfolgt dann der weitere Ablauf der Hauptuntersuchung wie gewohnt als zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung.

Mit Einführung des HU-Adapters werden mit Hilfe dieses Teiles bei der Bremsprüfung auch die Hydraulikdrücke in den Bremsleitungen erfasst. Aus diesen Drücken und den zugehörigen Bremskräften werden die Bremskraftverteilung und die Abbremsung berechnet; diese Werte werden mit den Herstellervorgaben verglichen und bewertet. Somit ist es erstmals möglich, eine qualifizierte Aussage auch zum Zusammenwirken von Bremsbauteilen und der Bereifung zu machen.

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Zu Ihrer Sicherheit gehen unsere Expertinnen und Experten eine Liste von über 150 Prüfpunkten durch, damit Sie Ihre Mobilität unbeschwert genießen können.

Unser Tipp: Mit unserer Hauptuntersuchung TÜV NORD Checkliste können Sie selbst schon im Vorfeld Hinweise auf eventuelle Mängel erhalten und beheben lassen.