Lärm

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Der Schutz der Nachbarschaft vor belästigenden Geräuschimmissionen ist eine Forderung im Bundes-Immissionsschutzgesetz. In der TA Lärm werden die Schutzansprüche formuliert und die Methoden zur Ermittlung dargelegt.

Bei Beschwerden über Geräusche fordern die Behörden von den möglichen Verursachern eine schalltechnische Untersuchung.

Die Sachverständigen von TÜV NORD ermitteln und beurteilen die Geräuschimmissionen durch gewerbliche und industrielle Anlagen, durch Sport- und Freizeitanlagen sowie durch den Verkehr.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Ermitteln und Beurteilen von Geräuschimmissionen bei Beschwerden
  • Erstellen von Gerichtsgutachten