Wir wünschen Ihnen ein glückliches und gesundes sowie erfolgreiches neues Jahr.
Auch 2023 stehen viele Veränderungen für Autofahrerinnen und Autofahrer an. Wir haben für Sie das Wichtigste für die kommenden zwölf Monate zusammengefasst:
Das dürfen wir nicht vergessen
Neue Führerscheine: Jahrgänge 1959 bis 1964 müssen sich beeilen
Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine gegen den neuen EU-Führerschein ausgetauscht werden. Dieser ist jeweils 15 Jahre gültig und fälschungssicher.
Damit Autofahrerinnen und Autofahrer möglichst wenig Zeit im Warteraum verbringen und nicht alle am letztmöglichen Tag zur Fahrerlaubnisbehörde bzw. zur Führerscheinstelle gehen, erfolgt der Austausch in verschiedenen Stufen:
- Bei Führerscheinen, die bis 1998 ausgestellt wurden, gilt das Geburtsjahr.
- Ab 1999 bis 2013 ist das Ausstellungsjahr des Fahrausweises ausschlaggebend.
In diesem Jahr sind die Jahrgänge 1959 bis 1964 dran: bis zum 19. Januar 2023 müssen alle in diesem Zeitraum Geborenen bei der zuständigen Führerscheinstelle, Fahrerlaubnisbehörde oder dem Bürgerbüro des aktuellen Wohnsitzes ihren Führerschein tauschen.
TÜV NORD-Tipp:
Unser Führerschein-Umtausch-Rechner verrät schnell und unkompliziert, welche Umtauschfrist für Sie relevant ist.
Was muss man zur Fahrerlaubnisbehörde mitbringen?
Wenige Dokumente führen zum neuen EU-Führerschein.
Sie benötigen:
- Ein biometrisches Passfoto
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Ihren aktuellen Fahrausweis
Zudem fällt eine Gebühr von ca. 25 Euro* an. Darüber hinaus können weitere Kosten für den Versand des neuen Führerscheins hinzukommen.
Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, benötigen Sie eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde.
Diese können Sie per Post, telefonisch oder auch online beantragen und an die aktuelle Führerscheinstelle schicken lassen.
* Gemäß § 1 der "Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)" sind für Amtshandlungen Gebühren zu erheben. Grundsätzlich fällt eine Gebühr von 24,30 Euro nach Ziffer 202.5 der GebOSt an, sowie eine Gebühr von 1,00 Euro nach Ziffer 126.2 der GebOSt.
Gegebenenfalls fallen zusätzlich Kosten von 5,10 Euro für den Direktversand des neuen Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei an.
Neue Norm für Verbandkasten: Maske muss mit
Nach zwei Jahren Pandemie gehören Masken in vielen Bereichen zum Alltag.
Seit 2023 sind nun auch laut neuer Verordnung zwei Gesichtsmasken im Kfz-Verbandkasten verpflichtend mitzuführen.
Um Platz im tragbaren Erste-Hilfe-Set zu schaffen, fallen zwei Inhalte dafür weg:
- das zweite Dreiecktuch (DIN 13 168) sowie
- das kleine Verbandtuch (DIN 13152-BR).
Bei der Überprüfung des Verbandkastens sollten Sie auch einen Blick auf das Verfallsdatum werfen. Ist dies zur nächsten Hauptuntersuchung überschritten, können die amtlichen Sachverständigen des TÜV NORD dies als Hinweis im Prüfbericht vermerken.
Wer seinen Verbandkasten erneuert, muss auf die aktuell geltende DIN-Norm Nr. 13164-2022 achten.




Farbwechsel für die TÜV-Plakette: Rosa ist das neue Braun
Alle Fahrzeuge mit einer rosafarbenen Plakette müssen in diesem Jahr zur Hauptuntersuchung. Ist das Fahrzeug technisch in Ordnung, stellt die Prüfstelle eine neue Plakette aus.
Sie informiert über den Prüfungsmonat und das Fälligkeitsjahr der nächsten HU. Die Plakettenfarbe kennzeichnet bereits aus der Ferne, in welchem Jahr Sie zum TÜV müssen.
Die Reihenfolge der Plaketten-Farben ist festgelegt und wiederholt sich im weiteren Verlauf:
- Orange
- Blau
- Gelb
- Braun
- Rosa
- Grün
TÜV NORD-Tipp:
Damit Sie Ihren Termin in diesem Jahr nicht verpassen, bieten wir eine kostenlose HU-Terminerinnerung an. Einfach die Daten eintragen und einen automatischen Reminder erhalten.
Darauf können wir uns freuen
Kein höherer CO₂-Zuschlag für Treibstoff – und wie man spritsparend fahren kann
Gute Neuigkeiten: Die geplante Erhöhung des CO2-Zuschlages zum 1. Januar 2023 verschiebt sich um ein Jahr. Somit steigen die Spritpreise in diesem Jahr nicht an. Da der Anstieg im kommenden Jahr jedoch absehbar ist, haben wir ein paar Tipps zusammengestellt, wie Sie bei der Fahrt Kraftstoff sparen können:
- Spritsparende Fahrweise: Nutzen Sie höhere Gänge, halten Sie das Tempo gleichmäßig, schalten Sie den Motor bei längeren Wartezeiten ab und überprüfen Sie regelmäßig den Spritverbrauch Ihres Fahrzeugs.
- Fahrzeugoptimierung: Mit Leichtlauf-Reifen, wenig Gewicht und dem Verzicht auf die Spazierfahrt mit Dachgepäckträger lässt sich leicht Kraftstoff sparen. Auch die regelmäßige Prüfung der Abgasemission sowie die Nutzung von Leichtlaufölen sind hilfreiche Maßnahmen. Verzichten Sie auf jeden Fall auf Kraftstoffsparmittel.
TÜV NORD-Tipp:
Weitere Tipps zum Sprit sparen finden Sie auf unserer TÜV NORD-Webseite.




Für die Umwelt Teil 1: Dieselfahrverbot weitet sich aus




Berlin, Hamburg, Stuttgart und Darmstadt haben es schon – ab Februar 2023 gilt ein Dieselfahrverbot nun auch in München. Umweltzonen sind in erster Linie zum Gesundheitsschutz eingerichtet und dienen der Einhaltung von Luftqualitätsgrenzwerten hinsichtlich Stickoxiden und Feinstaub. In der ersten Phase ist es zunächst Selbstzündern der Euro-4-Norm untersagt, in die Umweltzone der Landeshauptstadt zu fahren.
Ab Oktober 2023 dürfen dann auch keine Euro-5-Diesel mehr in diese Zone fahren. Das heißt: Selbst Fahrzeuge mit einer grünen Feinstaubplakette dürfen sich bei einem Dieselfahrverbot nicht in der Umweltzone aufhalten.
Warum sind auch Diesel mit grüner Plakette von dem Verbot betroffen?
Besteht kein Dieselfahrverbot, dürfen alle Fahrzeuge mit einer grünen Umweltplakette in Umweltzonen unterwegs sein.
Das Befahren dieser Gebiete wird mithilfe von vier Schadstoffgruppen geregelt, die bestimmen, welche Umweltplakette das Fahrzeug erhält:
- Schadstoffgruppe 1 = keine Plakette
- Schadstoffgruppe 2 = rote Plakette
- Schadstoffgruppe 3 = gelbe Plakette
- Schadstoffgruppe 4 = grüne Plakette
Das Dieselfahrverbot orientiert sich hingegen an Schadstoffklassen. Diese entscheiden, in welche Gruppe ein Fahrzeug eingestuft wird.
Die EU-Abgasnorm legt sechs Klassen fest: Euro-1/I bis Euro-6/VI.
Eine grüne Plakette erhalten demnach alle Diesel der Euro-Klassen 4/IV, 5/V und 6/VI.
Zwischen den drei Schadstoffklassen bestehen erhebliche Unterschiede:
Ein Diesel mit Euro-Norm-6/VI stößt zum Beispiel deutlich weniger Stickoxide als ein Fahrzeug aus, das nur Euro-Norm-5/V erfüllt und darf daher auch in Gebieten unterwegs sein, in denen ein Dieselfahrverbot gilt.
Um besser unterscheiden zu können, wird derzeit wieder über die Einführung einer blauen Plakette diskutiert. Der Vorteil: So lässt sich auf einen Blick erkennen, ob ein Selbstzünder trotz Dieselfahrverbots auf der Straße unterwegs sein darf.
TÜV NORD-Tipp:
Mit wenigen Daten ermittelt unser Umweltplaketten-Rechner Ihre Plakettenfarbe. Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Umweltplakette gibt es auf unserer Homepage, auf der Sie diese bequem online bestellen können.
Wo finde ich die Schadstoffklasse meines Fahrzeugs?




Die Schadstoffklasse Ihres Autos, Motorrads oder Wohnmobils ermitteln Sie über die Emissionsschlüsselnummer.
Diese steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld 14.1. Im Feld 14 finden Sie die Emissionsklasse.
In Fahrzeugscheinen, die vor Oktober 2005 ausgestellt wurden, ist die Ziffer unter „Schlüsselnummer zu 1“ aufgeführt.
Die Schadstoffklasse entscheidet übrigens nicht nur darüber, ob Sie bei einem Dieselverbot fahren dürfen, sie beeinflusst auch die Höhe der Kfz-Steuer.
Für die Umwelt Teil 2: Autos mit Euro-6/VI müssen zur Partikelzählung
Ab jetzt zählt jeder Partikel: Mit dem 1. Januar 2023 wird für alle Euro-6/VI-Fahrzeugen, die über einen Kompressionszündungsmotor verfügen, die Partikelzählung im Rahmen der Abgasuntersuchung zur Pflicht.
Auf diese Weise untersuchen Prüfstellen, ob und wie effektiv der Partikelfilter funktioniert. Die Ergebnisse fließen in Zukunft in den Untersuchungsbericht mit ein.
Aufgrund einer Übergangsregelung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr ist die verpflichtende Partikelmessung, unter Vorbehalt, vorerst auf den 1.7.2023 verschoben.




Warum braucht mein Auto einen Partikelfilter?
Wer mit seinem Dieselfahrzeug umweltfreundlich und ohne Einschränkungen unterwegs sein möchte, sollte einen Partikelfilter nachrüsten.
Der Grund: Immer mehr Städte und Kommunen setzen gegen ansteigende Schadstoffemissionen auf Umweltzonen. In diesen Zonen sind lediglich Kfz mit Umweltplakette erlaubt.
Der Partikelfilter schafft Abhilfe und bringt weitere Vorteile mit sich:
- Der Wiederverkaufswert des Fahrzeuges steigt
- Sie profitieren bei der Kfz-Steuer
- Sie entlasten und schützen nicht nur die Umwelt, sondern auch die Gesundheit aller
Wie viel kostet die Nachrüstung?
In älteren PKW mit Dieselmotor ist oftmals kein Dieselpartikelfilter verbaut. Dieser kann allerdings nachgerüstet werden, um die grüne Umweltplakette zu erhalten. Ein Fahrverbot für einzelne Strecken kann jedoch trotzdem greifen, da Dieselfahrverbote für Dieselfahrzeuge unter der Abgasnorm Euro-6/VI kommunal unterschiedlich geregelt werden.
Die Kosten für die Nachrüstung liegen ungefähr bei 650 bis 850 Euro. Beläuft sich der Wert Ihres Autos auf einige Tausend Euro, lohnt sich die Investition durchaus, vor allem auch mit Blick auf den Wiederverkaufswert.
Ist Ihr Fahrzeug bei der Nachrüstung älter als fünf Jahre oder hat mehr als 80.000 Kilometer Laufleistung, muss zusätzlich auch der Oxidations-Kat erneuert werden.
TÜV NORD-Tipp:
Weitere Informationen zur Nachrüstung und den Vorteilen eines Partikelfilters finden Sie auf unserer Webseite. Darüberhinaus stehen Ihnen unsere Expertinnen und Experten an den TÜV NORD Stationen gern mit Rat zur Seite.
Das kommt 2023 auf uns zu
Förderung für E-Autos wird gekürzt




Wer sich 2023 für den Kauf eines Elektroautos entscheidet, bekommt deutlich weniger Förderung als im vergangenen Jahr.
Sowohl der Umweltbonus des Staates als auch die Bezuschussung vom Hersteller sinken deutlich:
- Beim Kauf eines Neuwagens mit einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro kann man nur noch auf eine staatliche Fördersumme von 4.500 Euro hoffen. Zusammen mit dem Herstelleranteil macht das 6.750 Euro. 2022 gab es noch 9.000 Euro dazu.
- Kostet das Fahrzeug zwischen 40.000 Euro und 65.000 Euro, schrumpft der Zuschuss vom Staat auf 3.000 Euro und 1.500 Euro vom Hersteller.
- Diese Sätze gelten auch für Neufahrzeuge, die mindestens 24 Monate geleast werden. Bei kürzeren Laufzeiten bekommen Halterinnen und Halter nur noch 3.375 Euro bzw. 2.250 Euro.
- Für junge Gebrauchte ist es möglich, unabhängig vom Neupreis 3.000 Euro vom Staat und 1.500 Euro vom Hersteller zu beantragen.
- Least man einen jungen Gebrauchten für mindestens 24 Monate, ist ebenfalls mit einem Zuschuss von 4.500 Euro zu rechnen. Bei kürzeren Laufzeiten sind es 2.250 Euro.
- Plug-in-Hybride werden 2023 nicht mehr gefördert.
- Ab dem 1. September 2023 bekommen nur noch Privatpersonen den Umweltbonus.
- Sobald die vorgesehenen 2,1 Milliarden Euro Fördersummen ausgezahlt wurden, endet die Subventionierung für 2023.
Trotzdem lohnt es sich, die Zuschüsse für E-Autos zu beantragen. Ab 2024 sinkt der Umweltbonus und 2025 wird die Förderung voraussichtlich komplett wegfallen. Zuständig für die Auszahlung des Umweltbonus ist weiterhin das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Ihren Antrag können Käuferinnen und Käufer von Elektro- oder Hybridautos auf der Internetseite des BAFA online stellen.
TÜV NORD-Tipp:
Wenn Sie mehr über alternative Antriebe und Elektromobilität erfahren möchten, haben wir hier einen umfangreichen Ratgeber für Sie erstellt.
Neue Typklassen lassen die Kfz-Versicherung steigen
Die Kfz-Versicherung wird 2023 für rund 8,1 Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer teurer, weil der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) neue Typklassen festgelegt hat.
Allerdings profitieren auch 4,8 Millionen Fahrende von der Neubewertung, da ihre Fahrzeuge günstiger eingestuft werden.
Für rund 70 Prozent der Halterinnen und Halter bleibt alles wie gehabt.
TÜV NORD-Tipp:
Wenn sich die Versicherungsprämie erhöht, die Leistungen aber gleichbleiben, gilt ein Sonderkündigungsrecht. Was bei einem Kfz-Versicherungswechsel zu beachten ist, erfahren Sie hier.




Warum hat die Typklasse Einfluss auf die Höhe meiner Versicherung?
Die Typklassenstatistik des GDV umfasst rund 32.000 Modelle und deren Schaden- sowie Unfallbilanzen von 2019 bis 2021. Die Logik dahinter: Werden mit einem Modell nur wenige Unfälle und geringe Reparaturkosten verursacht, erhält das Fahrzeug eine niedrige Typklasse. Bei vielen Schäden und hohen Versicherungsleistungen hingegen eine hohe Typklasse.
Als Faustregel gilt:
Je niedriger die Typklasse ist, desto günstiger ist die Versicherung.
Die GDV-Einstufung ist unverbindlich. Versicherungsunternehmen orientieren sich aber in der Regel an den Typklassen, die ab sofort für Neuverträge und für bestehende Verträge ab dem nächsten Versicherungsjahr angewendet werden.