Kfz-Versicherungswechsel

Alles, was Sie wissen müssen

Bis wann Sie die Kfz-Versicherung wechseln sollten

Autofahrer, die einen Versicherungswechsel vornehmen, sollten jetzt aktiv werden: Denn die Kündigungsfrist für Kfz-Versicherungen ist der 30. November, damit zum 1. Januar ein Vertrag bei einer neuen Versicherung anlaufen kann.

Durch ein Kündigungsschreiben und den damit einhergehenden Versicherungswechsel kann eine Beitragserhöhung oft vermieden werden.

Meist gelten Kfz-Versicherungsverträge ein Jahr und verlängern sich automatisch um zwölf Monate, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.

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Sonderkündigungsrechte bei der Kfz-Versicherung

Selbst Kunden, die ihren Kündigungstermin verpassen, haben noch eine Chance, die Autoversicherung zu wechseln.

Abseits des turnusmäßigen Stichtags profitieren Sie von diversen Sonderkündigungsrechten bei Ihrer Kfz-Versicherung, so zum Beispiel, wenn die Versicherung die Beiträge erhöht, ohne zugleich die Leistungen zu verbessern. Auch wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden oder stilllegen, können Sie die Versicherung kündigen. Selbstverständlich endet die Autoversicherung auch mit dem Verkauf des Autos.

Ein Versicherungswechsel kann sich durchaus lohnen

Die Preis- und Leistungsunterschiede zwischen den unterschiedlichen Anbietern von Autoversicherungen sind oft enorm.

Unabhängige Vergleichsportale im Internet sind eine gute Möglichkeit, um herauszufinden, ob Sie bei einer anderen Versicherung günstiger wegkommen oder mehr Leistung fürs gleiche Geld erhalten. Vergleichen Sie vor dem Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung, welche Anbieter gute Konditionen zu einem fairen Preis gewähren. Am besten fordern Sie mehrere Angebote an und entscheiden sich anschließend für das Angebot, bei dem das Preisleistungsverhältnis stimmt.

Auf das Kleingedruckte kommt es an

Vor der Unterschrift unter einen neuen Vertrag für eine Autoversicherung heißt es, das Kleingedruckte genau zu studieren und neben dem Preis auch die Leistungen und Konditionen genau zu vergleichen. Bei der Wahl der Kfz-Versicherung sollte generell darauf geachtet werden, dass der neue Vertrag eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro enthält.

Keinen Einfluss haben die Versicherungsnehmer bei den Typ- und Regionalklassen, die durch Fahrzeugmodell und Wohnort festgelegt werden. Bei der Haftplicht-Versicherung bestimmen die Schadensfälle der vergangenen Jahre die Einordnung des Pkw.

Was Sie beim Versicherungswechsel beachten sollten

Bevor Sie Ihre alte Kfz-Versicherung kündigen, sollten Sie erst den neuen Vertrag unter Dach und Fach bringen, sonst kann es Ihnen passieren, dass Sie ohne Versicherungsschutz dastehen.

Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung kann sich die Versicherung bei den Kasko-Versicherungen weigern, einen Neukunden zu versichern. Das kann vorkommen, wenn sich bei der Prüfung der Kundendaten herausstellt, dass in den vergangenen Jahren kostspielige Schadensfälle gemeldet wurden.

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