Gutachten nach Unfall

Sie hatten einen unverschuldeten Unfall mit ihrem Fahrzeug? Kein Problem, wir kümmern uns darum.

Unsere Experten schauen sich gemeinsam mit Ihnen Ihr Fahrzeug an und unterstützen beim weiteren Vorgehen. Darüber hinaus helfen wir selbstverständlich auch bei Themen wie Mietwagen, Nutzungsausfallentschädigung oder der Vermittlung von Fachanwälten.

Nutzen Sie gerne unser Schadenmanagement zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

 

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TÜV NORD Unfallgutachten

Wir stellen den Schaden an Ihrem Fahrzeug in einem Unfallgutachten exakt und neutral fest, sichern Beweise und weisen Schadenumfang und Ersatzanspruch nach.

Gutachten von TÜV NORD Mobilität sind juristisch anerkannt. Sie schützen vor unberechtigten Forderungen und helfen Ihnen, Ihre finanziellen Ansprüche durchzusetzen.

 

Die Leistungen unserer Unfallgutachten im Überblick:

  • Besichtigung des Fahrzeuges und Fotodokumentation
  • Fahrzeugzustandsbeurteilung
  • Detaillierte Reparaturkostenkalkulation
  • Bestimmung der Reparaturdauer
  • Prüfung der Reparaturkostenrechnung
  • Bei Totalschäden: Bestimmung von Fahrzeugwert und Wiederbeschaffungsdauer
  • Stellungnahme zu Wertminderung/Wertverbesserung
  • Bestimmung des Restwertes
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Was ist überhaupt ein Schadengutachten?

In einem Schadengutachten wird der entstandene Schaden an Ihrem Fahrzeug exakt ermittelt.

Es ist ein wichtiges Dokument für Versicherungen, Gerichte und nicht zuletzt auch für Sie, da es eine objektive Bewertung des Schadens bietet und als Grundlage für die Schadensregulierung dient. Es hilft, Streitigkeiten und unklare Situationen zu vermeiden und eine schnelle und faire Schadensregulierung zu ermöglichen.

Dazu gehört natürlich auch die Klärung des Sachverhaltes, sowie die Sicherung von Ansprüchen.

Unsere neutrales Schadengutachten liefert Ihnen die Grundlage um alle Ihre Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Wir garantieren Ihnen darüber hinaus eine schnelle und flexible Auftragsabwicklung.

Die Leistungen unserer Unfallgutachten im Überblick:

  • Besichtigung des Fahrzeuges und Fotodokumentation.
  • Fahrzeugzustandsbeurteilung / Beweissicherung
  • Detaillierte Reparaturkostenkalkulation
  • Bestimmung der Reparaturdauer
  • Prüfung der Reparaturkostenrechnung
  • Bei Totalschäden: Bestimmung von Fahrzeugwert und Wiederbeschaffungsdauer
  • Stellungnahmen zu Wertminderung/Wertverbesserung
  • Bestimmung des Restwertes

Was ist eine merkantile Wertminderung?

Nach einem Verkehrsunfall haftet an Fahrzeugen der Makel „Unfallfahrzeug“, selbst wenn es fachmännisch in einer Werkstatt repariert wurde. Was sich zunächst logisch anhört, hat für Geschädigte unmittelbare finanzielle Konsequenzen: Bei einem späteren Verkauf ließe sich ein geringerer Preis durch die unfallbedingte Wertminderung erzielen

Diese Differenz im Vergleich zum Preis unfallfreier Fahrzeuge wird merkantile Wertminderung genannt. Der Minderwert ist ein fiktiver Wert und wird durch den Sachverständigen im Gutachten gesondert ausgewiesen.

Was ist eine technische Wertminderung?

Von technischer Wertminderung wird gesprochen, wenn der Nutzen eines Fahrzeuges nach der Reparatur nicht uneingeschränkt wiederhergestellt werden konnte.

Es liegen Schäden oder Mängel vor, die dauerhaft nicht beseitigt werden können. Dies trägt mit zum geringeren Veräußerungswert bei.

Wie macht man die Wertminderung nach einem Unfall geltend?

Für die Geltendmachung einer Wertminderung nach einem Verkehrsunfall müssen folgende Schritte unternommen werden:

  1. Das wichtigste ist die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters, denn dieser ermittelt den Wertverlust des Fahrzeugs und dient mit der Erstellung eines Gutachtens auch als Beweissicherung. Zudem sollten alle Informationen zum Unfallhergang festgehalten und dokumentiert werden.
     
  2. Der Anspruch auf Wertminderung muss gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers geltend gemacht werden. Dies geschieht durch die Einreichung des erstellten Gutachtens bei der Versicherung des Unfallverursachers. Ggf. auch mit Hilfe eines Anwaltes (rechtlicher Beistand).
     
  3. Falls die Versicherung den Anspruch auf Wertminderung ablehnt, kann dieser gegebenenfalls gerichtlich durchgesetzt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht bei jedem Unfall automatisch ein Anspruch auf Wertminderung besteht, diese ist abhängig von Beschädigung, Laufleistung und Alter des Fahrzeuges. Der Anspruch setzt voraus, dass das Fahrzeug aufgrund des Unfalls einen merklichen Wertverlust erleidet.

Blechschaden Blechschaden Blechschaden Blechschaden

Ist ein Schadengutachten wirklich nötig?

Die Rechtslage bei Unfallschäden - Ein Unfall-Gutachter ist Ihr gutes Recht!

Selbst als aufmerksamer Verkehrsteilnehmer kann es Ihnen passieren, in einen Unfall verwickelt zu werden. Neben Dellen, Kratzern und Blechschäden folgt dann oft noch Ärger mit dem Unfallgegner und der Versicherung.

Nutzen Sie deshalb Ihr Recht auf ein unabhängiges Unfallgutachten.

Mit einem Gutachten von TÜV NORD Mobilität sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite - egal, ob als Unfall-Verursacher oder Geschädigter.

 

 

Wer zahlt die Kosten bei einem unverschuldeten Unfall?

Beauftragen Sie TÜV NORD Mobilität mit einem neutralen Unfallgutachten. Ab einer Schadenshöhe von ca. 800 € bezahlt die Versicherung des Unfallverursachers das Gutachten.

Mit Hilfe einer neutralen Untersuchung des Fahrzeugs können Sie Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen.

Schalten Sie gegebenenfalls einen Rechtsanwalt ein. In der Regel übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Anwaltskosten.

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Was muss ich tun, wenn ich den Unfall selber verschuldet habe?

Informieren Sie nach einem Unfall möglichst umgehend Ihre Kasko- und Haftpflichtversicherung.

In der Regel haben Sie bei einem selbstverschuldeten Unfall nicht die freie Wahl eines Gutachters der ein Gutachten für Sie erstellt. Sollte Ihre Kaskoversicherung jedoch damit einverstanden sein, und Sie selbst einen Gutachter bestimmen dürfen, dann beauftragen Sie TÜV NORD Mobilität mit einem Schadengutachten.

Bitte nicht vergessen: Unbedingt vorher die Zustimmung Ihrer Versicherung einholen.

Unsere neutralen Schadengutachten liefern Ihnen die Voraussetzung dafür, Schäden sauber und korrekt abzuwickeln. Wir garantieren Ihnen darüber hinaus eine schnelle und flexible Auftragsabwicklung.

TÜV NORD Tipp

Tipps zur Fotodokumentation bei Unfällen

  • Auch wenn ein Unfall nichts Alltägliches ist und Sie infolgedessen aufgeregt sind, greifen Sie nach Möglichkeit zur Kamera.
  • Machen Sie möglichst viele Aufnahmen der Unfallsituation aus unterschiedlichen Perspektiven. Im Idealfall unmittelbar nach dem Unfall. Auch Fotos von Bremsspuren, Glassplittern und Schäden an den Fahrzeugen gehören zu einer sorgfältigen Unfalldokumentation.
  • Nehmen Sie sich nach dem Unfall in Ruhe Zeit, um Detailfotos vom Schaden am Fahrzeug zu machen. Fotografieren Sie den Schaden aus unterschiedlichen Perspektiven, zum einen im Detail und zum anderen auch so, dass Dinge im Umfeld des Schadens zu erkennen sind. Machen Sie auch Fotos vom gesamten Fahrzeug.
  • Um die Größenverhältnisse bei kleineren Schäden zu verdeutlichen, lassen Sie einen Helfer einen Zollstock oder ähnliches mit ins Bild halten.
  • Vermeiden Sie es wenn möglich, das eingebaute Blitzlicht zu nutzen. Die Spiegelung des Blitzes auf dem Lack macht meist jeden Schaden unkenntlich.

Was kann ich tun, wenn die Schuldfrage nicht geklärt ist?

TÜV NORD Unfallanalyse

Krach nach dem Crash – Wir helfen bei der Klärung der Schuldfrage

Wenn Sie Zweifel an der Schuldfrage haben, führt TÜV NORD Mobilität auf Ihren Wunsch hin eine Unfallanalyse mit Fahrzeuggegenüberstellungen durch.

Dabei wird durch unsere Sachverständigen geprüft, ob die Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug mit dem Schaden des beteiligten Objektes, bzw. dem nachgestellten Schadenablauf, korrespondieren.

Link
  • https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/ratgeber-und-tipps/unfall/online-schadenmeldung-formular/

Einfach und bequem ein Gutachten in Auftrag geben - ein TÜV NORD Schadengutachter wird sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen
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TÜV NORD Schadengutachten/Fahrzeugbewertungen

Tel.: 0800 80 69 600
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