Vor der erstmaligen Aufstellung und Inbetriebnahme von Fliegenden Bauten ist eine Ausführungsgenehmigung erforderlich. Für die Erteilung der Ausführungsgenehmigung sind Prüfungen der technischen Unterlagen sowie des Herstellungsprozesses und der fertig errichteten Anlage erforderlich.
Sie können den Antrag nicht zwischenspeichern. Legen Sie sich daher alle Informationen vor der Bearbeitung bereit.
Die technischen Unterlagen sind vom Entwurfsverfasser mit Tagesdatum zu unterschreiben.