Prüfung und Gutachten
Fahrzeugbetreiberinnen und Fahrzeugbetreiber tragen die Verantwortung für die Sicherheit der Gasanlage an Bord. Lassen Sie Ihre Flüssiggas-Anlage im Wohnwagen oder Wohnmobil alle zwei Jahre von unseren zertifizierten Sachkundigen prüfen. Die Gasprüfung erfolgt auf Basis des DVGW-Arbeitsblattes G 607 – daher spricht man von der „G 607-Prüfung“ oder einer „Gasprüfung G 607“.
Gasprüfung unverbindlich anfragenℹ️ Erstprüfung: bis zum 19.06.2025 muss eine Prüfung durchgeführt worden sein, wenn vor dem 19.06.2024 keine Prüfung gemäß DVGW G607 durchgeführt wurde. Für die erste Wiederholungsprüfung gilt die 24 Monate Prüffrist, wenn Prüfung gemäß DVGW G607 vor Inkrafttreten durchgeführt wurde.
Bei der Gasprüfung erfolgt eine Drucküberprüfung der Gasanlage, der Leitungen und aller angeschlossenen Geräte und technischen Bauteile. Zusätzlich werden alle Bauteile mit einer Austauschpflicht von zehn Jahren geprüft. Dazu gehören Gasregler, Gasschläuche, Sperrhähne sowie sämtliche, installierte Gasflaschen.
Anhand eines definierten Prüfplans werden u.a. folgende Dinge geprüft:
In diesem Video erfahren Sie alles über die Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen. Warum ist sie wichtig? Wie oft muss sie durchgeführt werden? Und wie kann ich mich selbst auf eine Gasprüfung vorbereiten? Wir zeigen Schritt für Schritt, wie die Gasanlage sicher und korrekt von uns überprüft wird und was Sie selber beachten müssen.
Damit Ihr Campingfahrzeug die Prüfung besteht, beachten Sie diese Tipps zur Vorbereitung auf die Gasprüfung:
Gehen Sie stets auf Nummer sicher! Das gilt insbesondere für die Gasflasche. Was Sie beim Umgang mit dem Gassystem Ihres Wohnmobils und Wohnwagens beachten sollten, haben wir nachfolgend in unseren Sicherheitstipps für Sie zusammengestellt:
Sie wollten uns sowieso wegen einer Hauptuntersuchung oder einer der vielen weiteren TÜV NORD Service-Leistungen besuchen? Dann lassen Sie die Gasanlage gleich mit prüfen. Einfacher und schneller geht’s nicht.
Campingfahrzeuge mit Flüssiggasanlage unterliegen per Gesetz der sogenannten "Gasprüfung G 607". Hierbei handelt es sich um eine Sicherheitsprüfung, bei der eine Sachverständige bzw. ein Sachverständiger die Gasanlage auf Herz und Nieren prüft.
Folgende Richtlinien bilden dabei die rechtlichen Grundlagen:
Für Freitzeitahrzeuge ist eine Prüfung gemäß DVGW Merkblatt G607 vorgeschrieben. Es gelten die gleichen Prüffristen wie bisher für diese Prüfung (24 Monate).
Zu Freizeitfahrzeugen gehören:
Um zu gewährleisten, dass die Flüssiggasanlage Ihres Wohnanhängers oder Wohnmobils betriebssicher ist, muss sie einer gesonderten Prüfung unterzogen werden. Fehler oder Mängel an Flüssiggasanlagen in Wohnanhängern oder Wohnmobilen gefährden Menschenleben und Sachwerte. Wer mit einer ungeprüften Gasanlage unterwegs ist, riskiert unter Umständen eine Vergiftungs- und Explosionsgefahr.
Die Dichtheitsprüfung (Dichtigkeitsprüfung) ist Bestandteil der Gasprüfung G 607:
Die Gasanlagenprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen kostet bei TÜV NORD 59,00 € (Stand September 2025).
Sie sollten die Gasprüfung am Wohnwagen niemals selber machen! Zum einen ist die Verletzungsgefahr hoch, zum anderen ersetzt eine einfache Überprüfung der Gasanlage nicht die regelmäßige, vorgeschriebene G 607-Gasprüfung.
G 607-Gaspüfungen dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Sachkunde verfügen – siehe hierzu Abschnitt „Wer darf eine Gasprüfung durchführen?“
Erst- und Wiederholungsprüfungen zum Nachweis der Vorschriftsmäßigkeit von Flüssiggasanlagen gemäß DIN EN 1949 / DVGW-Arbeitsblatt G 607 dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die erfolgreich an einem Lehrgang zur Prüfung von Gasanlagen für Wohnzwecke teilgenommen haben und somit über die erforderliche Sachkunde verfügen.