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TÜV NORD UMWELTSCHUTZ

Asbest an Brandschutzklappen

Gebäude wie Krankenhäuser, Kliniken, Hotels, Kraftwerke, Büro- und Einkaufszentren, Schulen und Universitäten mit asbesthaltigen Brandschutzklappen sicher zu betreiben ist eine große Herausforderung. Wir erkunden und bewerten wir Ihre Brandschutzklappen auf Asbest.

Ihr Partner für den sicheren Umgang mit Asbest an Brandschutzklappen nach TRGS 519

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Betreiberpflichten gemäß Arbeitsschutzgesetz, Gefahrstoffverordnung und Bauordnung einzuhalten. Dies schließt die Vermeidung eines kostspieligen Austauschs älterer Brandschutzklappen (BSK) ein, indem wir deren Funktionalität und Sicherheit gewährleisten.

Gebäude wie Krankenhäuser, Kliniken, Hotels, Kraftwerke, Büro- und Einkaufszentren, Schulen und Universitäten mit asbesthaltigen Brandschutzklappen sicher zu betreiben, ist eine große Herausforderung.

Als Marktführer erkunden und bewerten wir Ihre Brandschutzklappen auf Asbest. Durch unsere qualifizierten Asbestsachverständigen nach TRGS 519 bieten wir bei der Wartung und baurechtlichen Prüfung ein Höchstmaß an Sicherheit.

Wir verfügen über ein leitlinienkonformes Verfahren zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und Funktionsprüfung asbesthaltiger Brandschutzklappen unter Ausschluss einer Asbestexposition.

Wir bieten

  • Anerkanntes und sicheres Prüfverfahren
  • Einhaltung der Betreiberpflichten
  • Planungssicherheit für wiederkehrende Wartungen bzw. Prüfungen gem. Baurecht

Sind die Voraussetzungen bei der Wartung / Prüfung von Brandschutzklappen mit Asbest nicht erfüllt

  • Gefährdung von Gebäudenutzern und weiteren Personen durch Asbestfasern
  • Mangel im Sinne der Bauordnung
  • Sperrung von Räumlichkeiten oder Gebäuden
  • Haftungsrisiken
  • Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitsverfahren

Ihre Vorteile in unserer Zusammenarbeit bei asbesthaltigen Brandschutzklappen

  • Mehr Sicherheit für Sie und alle Beteiligten
  • Prüfung bei laufendem Betrieb unter Ausschluss einer Asbestexposition
  • Sicheres Prüfverfahren durch speziellen Prüfprozess
  • Kein kostspieliger Austausch älterer BSK
  • Einhaltung der Betreiberpflichten gemäß Arbeitsschutzgesetz, Gefahrstoffverordnung und Bauordnung
  • Planungssicherheit für wiederkehrende Wartungen bzw. Prüfungen gemäß Baurecht
Am TÜV 1 45307 Essen

Anfragen oder Anmerkungen

E-Mail: umwelt@tuev-nord.de
Tel. +49 201 8253368

Zusätzliche Informationen

Informationen für Betreiber


Informationen für BetreiberHaftungsrisiken vermeiden, den effektivsten Sanierungsbedarf beziffern und einen detaillierten Überblick über die im Gebäude befindlichen asbesthaltigen Brandschutzklappen sowie deren Zustand, erhalten...

Informationen für Wartungsunternehmen


Mitarbeiter vor dem hohem Risiko der Asbestfreisetzung schützen. Wartung und Prüfung unter Ausschluss einer Asbestexpositon durchführen. Ausführliche Unterweisung rund um asbesttechnische Gefahren, Verordnungen und den Prozess der Gefährdungsbeurteilung...

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