Autohaus und Werkstatt
Mit dem TÜV NORD Verkaufsgutachten dokumentieren Autohäuser und Werkstätten den Zustand von Gebrauchtfahrzeugen transparent und rechtssicher – ideal zur Risikominimierung und Vertrauensbildung beim Verkauf.
Jetzt unverbindlich Verkaufsgutachten anfragenDer einfache Vermerk im Kaufvertrag „Fahrzeug ist nicht unfallfrei“ reicht beim Verbrauchsgüterkauf zukünftig nicht mehr aus. Es muss seit dem 01.01.2022 unter anderem der optische und technische Zustand von Fahrzeugen (inkl. elektronischer Bauteile und Softwarestände) den Kaufinteressenten vor Vertragsabschluss nachvollziehbar aufgezeigt werden.
Wir haben für Sie als unser Autohaus- und Werkstattpartner die Lösung parat: Das TÜV NORD Verkaufsgutachten. Erfahren Sie im Interview mit dem fachlichen Leiter von TÜV NORD Autoservice GmbH, Dennis Zittlau, welche Vorteile dieser Service für Sie bietet.
Von 6 auf 12 Monate Gewährleistungspflicht
Von zentraler Bedeutung für den Handel ist die Verlängerung der Beweislastumkehr. Hier geht man davon aus, dass Mängel, die vom Käufer während des definierten Zeitraums entdeckt werden, schon beim Kauf des Produkts vorhanden waren und sich somit der Verkäufer um die Behebung kümmern muss.
Bislang konnte der Händler das schon nach einem halben Jahr abwehren - künftig erst nach 12 Monaten. Gerade bei einem Gebrauchtwagenkauf muss also sehr klar im Kaufvertrag geregelt werden, welche Mängel bereits bekannt sind. Denn ein Mangel bei einem Pkw kann schnell mal in die Tausende Euro gehen.
Der bürokratische Aufwand für Händler ist seit 2022 deutlich erhöht
Auch die Bürokratie und der damit verbundene Papieraufwand haben deutlich zugenommen. Eine Garantieerklärung ist dem Verbraucher künftig auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen. Aus dieser muss deutlich hervorgehen, dass die Garantie neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten besteht und die Inanspruchnahme dieser Rechte unentgeltlich ist. Von erheblicher Relevanz ist die Frage, ob das Fahrzeug einen Unfall hatte.
Der einfache Vermerk im Kaufvertrag „Fahrzeug ist nicht unfallfrei“ reicht beim Verbrauchsgüterkauf nicht mehr aus. Nach neuem Kaufrecht muss die Sache sowohl subjektiv als auch objektiv mangelfrei sein. Damit ist gemeint, dass der objektive Mangel auf den subjektiven Mangel durchschlägt.
Software-Updates in der Bordelektronik können zum Sachmangel führen
Mit dem Gesetz traten noch weitere Punkte in Kraft, die das Verhältnis von Verkäufer – Käufer beeinflussen. Die Herausforderung ist, dass es viele verschiedene Produktgruppen umfasst. Sämtliche Regelungen rund um die sogenannten "digitalen Elemente" betreffen auch den Gebrauchtwagen, obwohl der Gesetzgeber hier ganz andere Waren und Dienstleistungen im Blick hatte.
Dadurch können auch Software-Updates zu einem Sachmangel führen. Für kleinere Gebrauchtwagenhändler sind die möglichen Konsequenzen schwer zu kalkulieren. Hier könnte es jedoch einen Ausweg geben, indem die Verkäufer diese Update-Pflicht aus der Gewährleistung ausschließen.
Das TÜV NORD Verkaufsgutachten bietet eine regresssichere Grundlage für den Gebrauchtwagenverkauf, die mit Fachanwälten abgestimmt wurde.
Im Auftrag des Kunden erfolgt eine Besichtigung durch unseren TÜV NORD Sachverständigen vor dem Verkauf des Fahrzeuges an einen potentiellen Kunden. Hierbei handelt es sich um ein Gutachten zur Dokumentation des vorvertraglichen Zustands.
In der Datenaufnahme werden sämtliche Schäden mit entsprechenden Bildmaterial zugeordnet. Dies ermöglicht (mit Datum, Uhrzeit, Unterschrift) eine gesteuerte Information an den potentiellen Käufer. Die Schäden werden ohne monetäre Werte dokumentiert. Zusätzlich enthält das Gutachten definierte Ansichtsbilder, die auf Ihren Kundenwunsch erweitert werden können.
Die Sachverständige oder der Sachverständige untersucht das Fahrzeug zu den nachfolgenden Punkten:
Sie erhalten ein neutrales Verkaufsgutachten, mit dem sich alle Beteiligten absichern können. TÜV NORD unterstützt hierbei die Autohäuser bei der aufwändigen und schweren Aufgabe, ein Fahrzeuggutachten für den Verkauf zu erstellen, dass rechtssicher ist. TÜV NORD hat Fachleute mit der Expertise über sämtliche Fahrzeughersteller. Somit kann das Autohaus auch fremde Fahrzeugmarken bedenkenlos weiterverkaufen.
Wenn ein Gebrauchtwagen verkauft wird.
Mit dem neuen Kaufrecht haben sich die rechtlichen Anforderungen an die Verkaufsprozesse von Händlern spürbar erhöht. Unter anderem muss seitdem der optische und technische Zustand von Fahrzeugen (inkl. elektronischer Bauteile und Softwarestände) Kaufinteressenten vor Vertragsabschluss nachvollziehbar aufgezeigt werden.
Ein Service, der Ihnen hier Sicherheit bietet, ist das TÜV NORD Verkaufsgutachten. Dieses bietet eine regresssichere Grundlage für den Gebrauchtwagenverkauf, die mit Fachanwälten abgestimmt wurde.
Das TÜV NORD Verkaufsgutachten kostet 95 Euro netto.
Die Beauftragung erfolgt via
In den Autohäusern kann die Beauftragung auch via Prozesskette der Produktivsysteme oder internen Kommunikationswegen durchgeführt werden.
Die wichtigste Änderung betrifft den Mangelbegriff § 434 im BGB. Hier ist geregelt, unter welchen Umständen eine Sache als mangelhaft zu betrachten ist. Vor Abschluss eines Kaufvertrages muss auf alle Abweichungen hingewiesen werden. Sind diese Bedingungen nicht gegeben, hat der Kunde im Nachgang Ansprüche, die er gegen den Verkäufer geltend machen kann.
Die Gewährleistung kann keinesfalls ausgeschlossen werden. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und hat immer eine Laufzeit von mindestens 2 Jahren. Dieses gilt für Neu- und Gebrauchtwagen.
Nach der Neuregelung des § 434 BGB muss ein Gebrauchtwagen allen objektiven und subjektiven Anforderungen entsprechen. Unter einer subjektiven Anforderung versteht man eine vereinbarte Beschaffenheit, die für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung geeignet ist. Dazu zählen z.B. eine funktionsfähige Klimaanlage und der dazugehörige beschriebene Dachgepäckträger. Die objektiven Anforderungen sind erfüllt, wenn das Fahrzeug für die übliche Verwendung geeignet ist. Unter anderem muss der optische und technische Zustand des Fahrzeuges (inkl. elektronischer Bauteile und Softwarestände) dem potentiellen Käufer vor Vertragsabschluss nachvollziehbar aufgezeigt werden. Ist nicht alles ausreichend beschrieben kann im Nachgang durch den Käufer eine Sachmangelhaftung entstehen.