Je nach Kundenbeauftragung ergeben sich durch gesetzliche/normative Vorgaben Entscheidungen bzw. Bewertungen. Die normativen Vorgaben sind auf dem Prüfbericht und auf dem Angebot vermerkt, soweit dies vor Prüfung eindeutig definierbar ist. Berücksichtigung von Messunsicherheiten bei Beurteilungen:
Sofern im Rahmen der Konformitätsbewertung
wird die Messunsicherheit nicht berücksichtigt.
Sofern keine gesonderten, schriftlich hinterlegten Absprachen getroffen wurden, werden Proben 6 Monate als Rückstellproben aufbewahrt. Anschließend werden diese einer fachgerechten Entsorgung zugeführt.