Ratgeber und Tipps
Auch 2026 stehen neue Regeln und Veränderungen für Autofahrerinnen und Autofahrer an. Wir haben für Sie das Wichtigste für die kommenden zwölf Monate zusammengefasst.
Aktuelle Änderungen im Überblick entdecken
Fahrzeuge mit einer blauen Plakette müssen 2026 zur Hauptuntersuchung. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten sie eine braune Plakette und sind 2028 wieder dran. Dies gilt für Fahrzeuge mit zweijährigem Prüfintervall. Die Plakette zeigt den Prüfungsmonat und das Fälligkeitsjahr der nächsten HU an. Die Farbe der Plakette gibt aus der Ferne das Jahr der nächsten Prüfung an.
Die Reihenfolge der Plakettenfarben ist:
Damit Sie Ihren Termin in diesem Jahr nicht verpassen, bieten wir eine kostenlose HU-Terminerinnerung an. Einfach die Daten eintragen und einen automatischen Reminder erhalten.
Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine gegen den neuen EU-Führerschein ausgetauscht werden. Dieser ist jeweils 15 Jahre gültig und fälschungssicher.
Damit Autofahrerinnen und Autofahrer möglichst wenig Zeit im Warteraum verbringen und nicht alle am letztmöglichen Tag zur Fahrerlaubnisbehörde bzw. zur Führerscheinstelle gehen, erfolgt der Austausch in verschiedenen Stufen:
Ab 2026 richtet sich die Umtauschfrist ausschließlich nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins. Konkret bedeutet das: Wurde Ihr aktueller Führerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt, müssen Sie ihn spätestens bis zum 19. Januar 2026 bei der zuständigen Führerscheinstelle, Fahrerlaubnisbehörde oder dem Bürgerbüro des aktuellen Wohnsitzes umtauschen.
Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, muss den Führerschein – egal ob Papier- oder Scheckkartenführerschein und unabhängig vom Ausstellungsjahr – erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Sie benötigen:
Zudem fällt eine Gebühr von ca. 25 Euro* an. Darüber hinaus können weitere Kosten für den Versand des neuen Führerscheins hinzukommen.
Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, benötigen Sie eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde. Diese können Sie per Post, telefonisch oder auch online beantragen und an die aktuelle Führerscheinstelle schicken lassen.
* Gemäß der "Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)" fällt dafür eine Gebühr an.
Im Jahr 2026 wird die Kfz-Versicherung für etwa sechs Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer teurer, da der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) neue Typklassen eingeführt hat.
Gleichzeitig profitieren 5,5 Millionen Fahrzeughalter von günstigeren Einstufungen.
Für rund 31,7 Millionen bleibt die Versicherung unverändert. Die Typklassen basieren auf den Schaden- und Reparaturkosten der jeweiligen Automodelle.
Warum hat die Typklasse Einfluss auf die Höhe meiner Versicherung?
Die Typklasse basiert auf der GDV-Statistik zu Schäden und Unfällen von rund 33.000 Fahrzeugmodellen. Wenige Schäden bedeuten eine niedrige Typklasse und günstigere Versicherung. Viele Schäden führen zu einer höheren Typklasse und teureren Beiträgen.
Die GDV-Einstufung ist unverbindlich, wird aber meist von Versicherern übernommen. Neben der Typklasse spielen auch Faktoren wie der Zulassungsbezirk eine Rolle für den Beitrag.
Der Bund hat die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos, die nach dem 31. Dezember 2025 zugelassen wurden, um 5 Jahre bis 2035 verlängert. Die Vergünstigung gilt für alle E-Autos, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden. Die Steuerbefreiung für Elektroautos, die vor 2025 zugelassen wurden, wurde ebenfalls verlängert. Sie gilt für maximal zehn Jahre ab Zulassung.
Ab 2026 darf die Kfz-Steuer nicht mehr in Raten gezahlt werden. Stattdessen ist der Steuerbetrag vollständig im Voraus zu bezahlen. Diese Regelung gilt ausnahmslos für alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge.
Wenn sich die Versicherungsprämie erhöht, die Leistungen aber gleichbleiben, gilt ein Sonderkündigungsrecht.

Ab 2026 wird die CO₂-Steuer in Deutschland erneut angehoben. Diese Maßnahme ist Teil der Strategie der Bundesregierung zur Reduzierung der CO₂-Emissionen und zur Erreichung der Klimaziele.
Der CO₂-Aufschlag wird vorerst zwischen 55 und 65 Euro (aktuell 55 Euro) pro Tonne liegen. Der Preis für einen Liter Benzin könnte um etwa 2,85 Cent und für einen Liter Diesel um etwa 3,19 Cent steigen.
Entlastungsmaßnahme: Pendlerpauschale wird erhöht
Ab 1. Januar 2026 wird die Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht, egal ob dieser mit Fahrrad, ÖPNV oder Auto zurückgelegt wurde. Sie gilt für den einfachen Arbeitsweg. Damit will die Bundesregierung pendelnde Berufstätige steuerlich mehr als bisher entlasten.
Tipps, wie Sie bei der Fahrt Kraftstoff sparen können:
Ab Januar 2026 tritt die zweite Stufe der Abgasnorm Euro 6e für neu zugelassene Pkw in Kraft. Diese Norm ist ein Zwischenschritt zur Euro 7. Ab dem 29. November 2026 müssen neu entwickelte Pkw (mit neuer Typgenehmigung) die Euro 7-Norm erfüllen. Für alle Neuzulassungen gilt Euro 7 ab Ende 2027.
Die Euro 7-Norm erfordert eine genauere Messung ultrafeiner Partikel und berücksichtigt erstmals den Abrieb von Reifen und Bremsen. Grenzwerte für den Abrieb werden ab 2030 eingeführt.
Für Elektroautos und Plug-in-Hybride gibt es erstmals Vorgaben zur Haltbarkeit der Antriebsbatterien. Nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern muss die Batterie mindestens 80 % ihrer ursprünglichen Kapazität behalten. Nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern darf die Kapazität nicht unter 72 % fallen.
eCall ist das europäische Notrufsystem für Autos. Es ist in jedem Neuwagen installiert und wird entweder auf Knopfdruck oder automatisch ausgelöst, wenn die Sensorik des Fahrzeugs einen Unfall registriert.
Ab 2026 müssen alle neu zugelassenen Autos in der EU ein modernes Notrufsystem haben. Der „Next Generation eCall“ ersetzt die alte Technik, die bisher über die veralteten Mobilfunkstandards 2G und 3G lief. Die Umstellung erfolgt schrittweise.
Ab dem 1. Januar 2026 muss das neue System in allen neu entwickelten Pkw und leichten Transportern (bis 3,5 Tonnen) eingebaut sein. Ohne das eCall-System erhält ein Fahrzeug keine Typgenehmigung mehr. Ab dem 1. Januar 2027 darf kein Neuwagen mehr ohne das Next Generation eCall zugelassen werden.
Es besteht keine Pflicht, ältere Fahrzeuge mit dem neuen Notrufsystem nachzurüsten.
Ab dem 7. Juli 2026 sind für die Erstzulassung von neuen Pkw und leichten Nutzfahrzeugen (M1, N1) weitere Assistenzsysteme verbindlich vorgeschrieben:



