Ratgeber und Tipps
Wer in Deutschland ein Fahrzeug nutzen will, braucht eine Kfz-Zulassung. Dabei wird geprüft, ob das Auto technisch in Ordnung ist, versichert ist und alle nötigen Papiere vorliegen. Ob Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung – hier finden Sie alle wichtigen Infos zur Fahrzeugzulassung.
Ablauf & Unterlagen zur Kfz-Zulassung prüfen
Ob Neuwagen, Gebrauchtwagen oder Ummeldung nach einem Umzug – ohne Kfz-Zulassung darf in Deutschland kein Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen. Bei der Zulassung wird unter anderem geprüft, ob das Auto versichert und steuerlich erfasst ist. Welche Schritte notwendig sind, welche Unterlagen Sie benötigen und mehr erfahren Sie hier übersichtlich zusammengefasst.
Um Ihr Fahrzeug zuzulassen, müssen Sie in der Regel persönlich zur örtlichen Zulassungsstelle oder zum Straßenverkehrsamt gehen. Dort müssen Sie bestimmte Unterlagen vorlegen. Anschließend füllen Sie die erforderlichen Formulare aus und zahlen die entsprechenden Gebühren.
Nach Prüfung der Unterlagen und der technischen Überprüfung des Fahrzeugs erhalten Sie die neuen Kennzeichen und Papiere und Ihr Fahrzeug ist offiziell zugelassen.
Vereinbaren Sie am besten online oder telefonisch einen Termin bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle. Beachten Sie die Öffnungszeiten und eventuelle spezifische Anforderungen für Terminvereinbarungen.
Für die Fahrzeugzulassung oder Ummeldung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
Bei Neuwagen: Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und COC-Dokument. Das CoC-Zertifikat belegt, dass das Fahrzeug den innerhalb der EU geforderten Normen entspricht. Seit Herbst 2015 müssen Fahrzeughersteller die CoC-Papiere jedem Neuwagen beilegen.
Am 1. September 2023 trat die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung in Kraft und damit Stufe 4 des Projekts i-Kfz des Bundesverkehrsministeriums, das seit 2015 stufenweise umgesetzt wird. Sie können Ihr Fahrzeug seither online zulassen und mit Ihrem Fahrzeug sofort nach der digitalen Zulassung am Straßenverkehr teilnehmen. Sie müssen nicht mehr warten, bis Ihnen Kfz-Dokumente und Plaketten per Post zugehen. Sie dürfen bis zu zehn Tage ohne diese fahren. Als Nachweis reicht der vorläufige digitale Zulassungsbescheid.
Beachten Sie: Sie müssen die - weiterhin postalisch zugesandte – Plakette binnen zehn Tagen ordnungsgemäß an Ihrem Kennzeichen anbringen. Ansonsten müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.
Seit September 2023 stellen die Bundesländer und Kommunalverwaltungen i-Kfz-Portale bereit. Die Portale sind über die Internetseite der zuständigen Zulassungsbehörde erreichbar. Grundvoraussetzung, um die digitale Fahrzeugzulassung nutzen zu können, ist die Anmeldung mit einem elektronischen Personalausweis.

Wenn Sie ein Fahrzeug online zulassen, werden im Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde verschiedene fahrzeugbezogene Daten abgefragt. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt unter anderem ein Datenabgleich zur gültigen Hauptuntersuchung (HU) oder zur Sicherheitsprüfung (SP) mit dem Zentralen Fahrzeugregister des KBA.
Die für den Abgleich erforderlichen Prüfdaten werden regelmäßig und verschlüsselt an das Zentrale Fahrzeugregister übermittelt.
Möchten Sie die Online-Zulassung unmittelbar nach einer erfolgreich durchgeführten HU oder SP vornehmen, kann ein Expressverfahren genutzt werden. Hierfür ist ein zusätzlicher i-Kfz-Prüfz-Code erforderlich, der auf dem Prüfbericht zur Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung als QR-Code und in Klarschrift aufgedruckt ist.
Wenn Sie ein Fahrzeug verkaufen, sollten Sie es abmelden. Nur so endet die Zulassung und damit Ihre Verpflichtung zur Zahlung der Kfz-Steuer. Verkaufen Sie Ihr Auto mit aktiver Zulassung, müssen Sie den Verkauf der Zulassungsstelle und Ihrer Versicherung mitteilen, es sei denn, der Käufer oder die Käuferin informiert die Zulassungsstelle selbst.
Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie das Fahrzeug vor Übergabe abmelden, falls der Käufer oder die Käuferin das Auto nicht zeitnah ummeldet. Damit sparen Sie sich weitere Unannehmlichkeiten.
Wenn Sie Ihr Kfz abmelden möchten, benötigen Sie:
Die Zulassungsstelle informiert automatisch das Hauptzollamt und die Versicherung über die Abmeldung des Fahrzeugs. Bitte beachten Sie, dass Sie das Fahrzeug nach der Abmeldung nicht mehr im Straßenverkehr führen oder auf öffentlichen Straßen abstellen dürfen.
Sie haben ein abgemeldetes Fahrzeug und möchten es wieder zulassen? Mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug dürfen Sie nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Überführen Sie es auf einem geeigneten Fahrzeugtransporter oder Anhänger.
Alternativ gibt es diese Möglichkeit zur Fahrzeugüberführung mit Kurzzeitkennzeichen:
Beantragen Sie das Kurzzeitkennzeichen beim Straßenverkehrsamt. Hierfür benötigen Sie Ihren Personalausweis und eine Deckungsbestätigung einer Versicherung. Sie erhalten einen Blanko-Fahrzeugschein, in dem Sie die Fahrzeugdaten nachtragen. Das Kurzzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig und muss nicht zurückgegeben werden.
Ja, wenn Sie die Erlaubnis der Zulassungsstelle dafür haben.
Bei der Zulassung von Fahrzeugen aus dem Ausland müssen verschiedene Aspekte beachtet werden:
Informieren Sie sich frühzeitig über die genauen Vorschriften und Prozesse, um einen reibungslosen Ablauf bei der Zulassung von Fahrzeugen aus dem Ausland zu gewährleisten.
Sie müssen Ihr Fahrzeug ummelden, wenn Sie
Bei einer Ummeldung von Ihrem Fahrzeug sind die gleichen Unterlagen notwendig, die Sie bei einer normalen KFZ-Zulassung benötigen.


