Unwetterschäden durch Sturm und Hagel

Wenn es so heftig stürmt, dass sogar große Äste herab fallen, bangt jeder Fahrzeugbesitzer um sein vor der Haustür geparktes Auto. Auch Hagelkörner können fatale Schäden verursachen. Oft übernimmt die Teilkasko-Versicherung den entstandenen Schaden. Laut Versicherungsbedingungen ist ein Sturm erst dann gegeben, wenn es sich um „eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 handelt“! Bei schwächeren Stürmen greift dann nur die Vollkasko-Versicherung.

TÜV NORD Mobilität bietet auch bei Unwetterschäden eine umfangreiche Schadenbegutachtung. Nach der Besichtigung erfolgt eine Beurteilung des Fahrzeugs mit Dokumentation der Schäden. Die Reparaturkosten werden genau kalkuliert, aufgeschlüsselt und geprüft. Bei Totalschäden schlüsseln wir für Sie den Wiederbeschaffungswert und den Restwert auf.

Lacktechnische Gutachten von TÜV NORD Mobilität

Lackschäden sind immer eine ärgerliche Sache - besonders, wenn sie durch Fremdeinwirkung wie Vogelkot, Emissionen, Materialfehler oder mangelhafte Lackierung entstanden sind. Wenn Sie der Ursache Ihres Lackschadens auf den Grund gehen wollen, erstellen wir für Sie lacktechnische Gutachten. Diese geben Ihnen Aufschluss darüber, wie die Schäden entstanden sein können, weisen auf Verarbeitungsfehler hin und zeigen die Qualität der Materialien auf. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Reparaturkosten aufzuschlüsseln.

Wann haftet welche Versicherung bei Sturmschäden?

Bei einem Sturm sorgt sich jeder Fahrzeugbesitzer um sein Auto, sofern er es nicht sicher unterstellen konnte. Und das nicht ohne Grund: Häufig werden Fahrzeuge durch herabfallende Äste, lose Dachziegel oder sogar durch umstürzende Baugerüste beschädigt. Die Teilkasko-Versicherung sichert Sturmschäden ab.

Laut Versicherungsbedingungen ist ein Sturm aber erst dann gegeben, wenn es sich um eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 der Beaufort-Skala handelt. Bei einem Sturmschaden ist es deshalb sinnvoll, die Schadensmeldung mit den Angaben des Wetteramtes zu ergänzen, um zu belegen, dass es sich offiziell um einen Sturm gehandelt hat.

TÜV NORD Unfallgutachten

Wir stellen den Schaden an Ihrem Fahrzeug in einem Unfallgutachten exakt und neutral fest, sichern Beweise und weisen Schadenumfang und Ersatzanspruch nach. Gutachten von TÜV NORD Mobilität sind juristisch anerkannt. Sie schützen vor unberechtigten Forderungen und helfen Ihnen, Ihre finanziellen Ansprüche durchzusetzen.

 

Die Leistungen unserer Unfallgutachten im Überblick:

  • Besichtigung des Fahrzeuges und Fotodokumentation
  • Fahrzeugzustandsbeurteilung
  • Detaillierte Reparaturkostenkalkulation
  • Bestimmung der Reparaturdauer
  • Prüfung der Reparaturkostenrechnung
  • Bei Totalschäden: Bestimmung von Fahrzeugwert und Wiederbeschaffungsdauer
  • Stellungnahme zu Wertminderung/Wertverbesserung
  • Bestimmung des Restwertes

Die Vorteile einer Vollkasko-Versicherung

Die Vollkasko-Versicherung kommt bereits für Schäden auf, die durch starken Wind bis Windstärke 7 verursacht worden sind. Auch wenn Sie gegen einen entwurzelten Baum oder heruntergefallenden Ast fahren, der bereits seit längerem auf der Straße liegt, zahlt die Vollkasko. Fahrer mit Teilkasko-Versicherung gehen in diesem Fall leer aus.

Bei einem Sturmschaden ab Windstärke 8 ist es meist ratsam, diesen über die Teilkasko-Versicherung abzuwickeln, da diese keine Rückstufung vornimmt und die Selbstbeteiligung oftmals geringer ausfällt.

TÜV NORD-Tipp

Ansprüche gegen Dritte

Wer zahlt, wenn der Baum auf einem privaten Grundstück steht?

Für Bäume, die sich auf Privatbesitz befinden, sind die Grundstücksbesitzer verantwortlich. Diese können aber nur zur Kasse gebeten werden, wenn sie den Zustand ihrer Bäume nicht regelmäßig kontrolliert haben. Das gleiche gilt bei herabfallenden Dachziegeln. Ein Anspruch entsteht also nur, wenn dem „Verursacher“ eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorgeworfen werden kann. Bricht hingegen von einem gesunden Baum ein Ast ab oder fällt dieser bei einem starken Sturm um, so wird dies als höhere Gewalt angesehen.

Das gleiche gilt auch für Baustellen-Einrichtungen: Wird ein Fahrzeug z. B. durch ein umfallendes Baustellenschild beschädigt, haftet der Aufsteller nur, wenn er dieses nicht fachgerecht gesichert hat.

 

TÜV NORD Schadengutachten/Fahrzeugbewertungen

Tel.: 0800 80 69 600
sofortgutachten@tuev-nord.de