Hauptuntersuchung
Eine Zweitschrift wird erstellt, wenn das Original eines Untersuchungsberichts für eine amtliche Fahrzeugprüfung nicht mehr vorhanden ist.
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Eine Zweitschrift wird erstellt, wenn das Original eines Untersuchungsberichts für eine amtliche Fahrzeugprüfung verloren gegangen oder unbrauchbar geworden ist und beispielsweise das Fahrzeug mit allen wichtigen Fahrzeugdokumenten verkauft werden soll.
Bei allen amtlichen Zulassungsvorgängen benötigt das Straßenverkehrsamt vielfach schon keine Zweitschrift mehr, da der HU-Datensatz dort in elektronischer Form vorliegt. Dies gilt für alle Hauptuntersuchungen seit Oktober 2017 und in der Regel auch für davor durchgeführte Hauptuntersuchungen.
Jede Fahrzeughalterin und jeder Fahrzeughalter kann kostenlos beim KBA online eine Fahrzeugauskunft in Auftrag geben. In der KBA-Auskunft wird auch die Gültigkeit der Hauptuntersuchung angegeben.
Zweitschriften von Untersuchungsberichten dürfen nur an Personen ausgegeben werden, die dazu berechtigt sind:
Der Nachweis der Berechtigung kann von Privatpersonen erbracht werden durch
Diese Dokumente müssen an den TÜV NORD Stationen vor Ort im Original vorgelegt werden oder bei schriftlichen Anfragen als beglaubigte Kopie zugesandt werden.
Die Zweitschrift eines Untersuchungsberichts wird nur in Papierform versendet. Das Dokument wird auf fälschungssicherem Papier der TÜV NORD Mobilität erstellt, gestempelt und abgezeichnet.
Kein Stress bei Verkauf oder Zulassung: Bestellen Sie Ihre Zweitschrift der Hauptuntersuchung direkt online. Wir senden Ihnen das Original-Ersatzdokument zeitnah zu. Falls Ihre HU ohnehin bald fällig ist, können Sie alternativ auch direkt einen neuen Prüftermin vereinbaren und sich die Gebühr für die Zweitschrift sparen.
ℹ️ Hinweis: Eine Zweitschrift muss bei den Straßenverkehrsämtern nicht mehr vorgelegt werden, da die Ämter auf den HU-Datensatz Zugriff haben.