Prüfung und Gutachten
Oldies werden aufgrund ihres Alters häufig unterschätzt. Als TÜV NORD-Spezialistinnen und -Spezialisten kennen wir den wichtigsten Treibstoff eines Oldtimers: Herzblut!
Oldtimer-Gutachten unverbindlich anfragenOldtimer-Definition per Gesetz: Seit Inkrafttreten der Fahrzeugzulassungsverordnung 2007 gibt es in § 2 Nr. 22 eine einheitliche Definition des Oldtimerstatus per Gesetz.
Ein Fahrzeug gilt als Oldtimer, wenn
Als Stichtag gilt jeweils der 1. des Zulassungsmonats. Ist der Tag der Erstzulassung nicht feststellbar, z.B. bei einem importierten Fahrzeug oder einem Scheunenfund ohne Papiere, wird das Alter (meist anhand der verfügbaren Herstellerangaben) geschätzt.
Um eine Oldtimer-Zulassung für ein H-Kennzeichen zu erhalten, muss das Fahrzeug als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ eingestuft werden.
Kriterien für das H-Kennzeichen sind:
Leichte Gebrauchsspuren mit Patina sind erlaubt, allerdings darf das Fahrzeug beispielsweise nicht durchgerostet sein.
Wertgutachten sind sowohl für Verkäuferinnen und Verkäufer als auch für Käuferinnen und Käufer von Interesse. Denn sie geben nicht nur Auskunft über den Zustand des Oldtimers, sondern können auch in Preisverhandlungen als Argumentationsgrundlage eingesetzt werden.
Ein Oldtimer-Wertgutachten kann unterschiedlich eingesetzt werden:
Die ausführliche Bewertung beinhaltet eine gründliche Untersuchung von
In der Bewertung des Oldtimers werden eventuelle Vorschäden oder sonstige Besonderheiten, wie Restaurierungsaufwand, Vorbesitzer, Modellgeschichte etc. dokumentiert.
Die einzelnen Fahrzeugbaugruppen werden mit jeweiligen Zustandsnoten bewertet. In der Gesamtzustandsnote werden diese einzeln ermittelten Zustandsnoten aller Bereiche zusammengefasst. Abhängig von der Fahrzeugart werden für die Ermittlung der Gesamtzustandsnote bis zu elf einzelne Baugruppen bewertet.
Der Zustand der Untersuchungsgruppen wird mit einem Benotungsschema von 1 bis 5 bewertet. Die Gesamtnote für das Fahrzeug ergibt sich aus den unterschiedlichen Gewichtungen der Einzelnoten.
Darüber hinaus werden die Fahrzeugunterlagen detailliert geprüft:
Note 1 |
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Das Kurzgutachten bzw. die Kurzbewertung für Oldtimer ist die einfachste Form des Oldtimer-Gutachtens.
Bei der Kurzbewertung erfolgt lediglich eine grobe, äußerliche Begutachtung des Fahrzeugs durch die TÜV NORD-Sachverständigen. Die Fahrzeugeigentümerin oder der Fahrzeugeigentümer setzt die Sachverständige oder den Sachverständigen selbst über alle ihm bekannten Eckdaten und Mängel zum Fahrzeug in Kenntnis. Auf dieser Basis ordnet die Sachverständige oder der Sachverständige eine Zustandsnote zu und gibt eine Werteinschätzung. Dabei dient es auch Ihrer Versicherung zur Erstellung der Versicherungspolice.
Die Erstellung eines Kurzgutachtens wird in einem Abstand von zwei bis drei Jahren empfohlen, um regelmäßig den Allgemeinzustand, Nachrüstungen und Umbauten prüfen zu lassen. Für den Kauf oder Verkauf Ihres Fahrzeugs empfehlen wir eine vollständige Fahrzeugbewertung.
Mit dem Oldtimer-Wertgutachten von TÜV NORD wissen Sie, was Ihr Fahrzeug wirklich wert ist. Und können dies präzise belegen.
Wir ermitteln für Sie:
Jedes Fahrzeug wird individuell bewertet.
Um das Fahrzeug umfassend bewerten zu können, sind so viel Informationen wie möglich zum Fahrzeug wichtig.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen – sofern vorhanden – zur Begutachtung mit:
Das Fahrzeug wird immer umfassend und individuell von spezialisierten TÜV NORD-Sachverständigen begutachtet, um eine nachvollziehbare, marktgerechte Fahrzeugbewertung zu liefern.
Die Kosten eines Oldtimer-Wertgutachten für historisch seltene Liebhaberfahrzeuge, bei denen ggf. umfangreiche Recherchen erforderlich sind, richten sich daher nach dem Aufwand.
Kosten für ein Oldtimer-Gutachten (seit 15.05.2023)
Kurzbewertung bis zu einem Fahrzeugwert von 50.000 € | 214 Euro |
erweiterte Kurzbewertung | 242 Euro |
ausführliche Fahrzeugbewertung | 468 Euro |
historische, seltene Lieberhaberfahrzeuge | nach Aufwand |
Ein Oldtimer-Wertgutachten ist grundsätzlich zeitlich unbegrenzt gültig. Dennoch sind regelmäßige Begutachtungen alle zwei bis drei Jahre sinnvoll, um der Versicherung eine Wertänderung mitzuteilen und damit für den Schadensfall – z. B. Schäden durch einen Unfall oder Diebstahl – vorzusorgen.
Im Fall einer Restaurierung oder einer Reparatur ist die Anfertigung eines Wertgutachtens sinnvoll, um Reparaturen sowie Pflege- und Renovierungsmaßnahmen lückenlos nachzuweisen. Auch im Schadensfall oder im Rahmen eines geplanten Verkaufs ist ein aktuelles Wertgutachten von Vorteil.
Der Marktwert gibt Auskunft über den gegenwärtigen Wert des Fahrzeugs am Markt, d.h. für dieses Fahrzeug würde zum jetzigen Zeitpunkt der als Marktwert geschätzte Betrag beim An-/Verkauf bezahlt bzw. erzielt werden.
Es handelt sich dabei in der Regel um den Durchschnittspreis am Privatmarkt und ist somit MwSt.-neutral und als Endpreis zu verstehen.
Bei seltener gehandelten Fahrzeugmodellen und bei Fahrzeugen, die schwerpunktmäßig gewerblich vertrieben werden, fließen auch der Handel (als Nettobetrag), die internationalen Auktionsergebnisse (ohne Mwst.) sowie die internationale Marktsituation mit in den Marktwert ein. Der Marktwert ist die Basis der Versicherungseinstufung (Kaskobedingungen) bei Oldtimersondertarifen. Er gilt als festgesetzer Preis (Taxe) im Sinne von § 57 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Der Marktwert ist MwSt. neutral.
Der Wiederbeschaffungswert ist eine Größe aus dem Haftungsrecht (§ 249 BGB). Er bestimmt sich nach der Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls aufwenden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen.
Dabei ist der Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt eines Unfalls am freien Markt zu bemessen.
Hierbei sind nicht die eventuell bisher aufgebrachten Restaurierungskosten oder Aufwendungen maßgeblich, sondern nur der Betrag, der – auch unter Berücksichtigung des seriösen, gewerblichen Handels (inkl. MwSt.) – dafür bezahlt werden muss.
Der angegebene Wiederbeschaffungswert (nach Haftpflichtgesichtspunkten) berücksichtigt dabei eine kurzfristige Ersatzbeschaffung. Der Wiederbeschaffungswert ist insbesondere die Grundlage für die Abwicklung eines Haftpflichtschadens.
Der Wiederherstellungswert beziffert den Preis, den das Fahrzeug an Aufwendungen gekostet hat, um es in den jetzigen Zustand zu bringen (Restaurationskosten), zuzüglich des Fahrzeuggrundpreises (Anschaffungswert). Die sicht- oder belegbaren Investitionen der Restauration ergeben die Differenz zum normalen Marktwert.
Der Wiederherstellungswert ist wichtig, wenn eine aufwendige und langwierige Restaurierung belegt werden soll. Der Preis spiegelt aber nicht die Marktsituation wieder, bedingt dadurch, dass sich bei einem Verkauf die aufgebrachten Aufwendungen erfahrungsgemäß nur selten erzielen lassen. Nur bei einer absolut gleichwertigen Wiederbeschaffung im identischen Zustand (also ohne zwischenzeitliche Nutzung) würde der angegebene Wiederherstellungswert anfallen.
Hierunter versteht die Versicherung den Wert, der aufgebracht werden muss, um ein beschädigtes, überdurchschnittlich gut erhaltenes bzw. restauriertes Liebhaberfahrzeug wieder in den vorigen Zustand zu versetzen.
Üblicherweise sind diese Fahrzeuge nur zum Marktwert versicherbar. Dieser Wert reicht in der Regel nicht aus, um die erforderlichen Wiederherstellungs- bzw. Instandsetzungskosten nach einem kapitalen Schaden auszugleichen. Eine eventuelle Versicherung schließt diese Lücke und bietet in diesen Fällen Versicherungsschutz für die tatsächlich aufgewendeten und erforderlichen Kosten, bis maximal zum vereinbarten Wiederherstellungswert.