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FAQ Haaranalyse

Hier erfahren Sie alles, was Sie zum Thema Haaranalyse wissen müssen.

Frau im Labor trägt Schutzbrille und Handschuhe und schreibt Ergebnisse auf

FAQ Haaranalyse

Es wird eine mittlere HaarwuchstumsGeschwindigkeit von 1 cm pro Monat angenommen. Bei Alkohol dürfen maximal 3 cm Haare (ab der Kopfhaut) zum Beleg der Alkoholabstinenz untersucht werden, selbst wenn die abgenommenen Haare länger sind. Bei Drogen dürfen maximal 6 cm Haare untersucht werden, selbst wenn die abgenommenen Haare länger sind.

Es werden mindestens zwei Haarbündel von etwa der Stärke eines Bleistifts unmittelbar über der Kopfhaut (bevorzugt am Hinterkopf) abgeschnitten.

Alkohol:
Hier dürfen die Haare nicht kosmetisch behandelt (gebleicht oder koloriert) sein. Sollte dies nicht möglich sein, muss der Nachweis der Abstinenz über Kontrollen des Urins erfolgen oder die Haaranalyse muss zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Drogen:
Hier darf bei der 1. Haaranalyse kosmetisch behandeltes (gebleicht oder koloriert)  Haar verwendet werden. Bei einer weiteren Haarprobe muss unbehandeltes Haar zur Verfügung stehen. Alternativ könnte die weitere Haarprobe ersetzt werden durch 4 Urinkontrollen in den folgenden 6 Monaten.

Kombination Alkohol und Drogen:
Hier gilt das gleiche wie für Alkohol.

Sollte erst bei der Analyse im Labor festgestellt werden, dass die Haare behandelt (gebleicht oder coloriert) wurden, können die Haare grundsätzlich nicht als Abstinenzbeleg akzeptiert werden.

Sinnvoll ist meist nur die Untersuchung der Kopfhaare. Die Analyse von Achselhaaren ist für den Beleg der Alkoholabstinenz nicht zulässig. Körperhaare werden ansonsten nur in Ausnahmefällen akzeptiert.

Nur beim Beleg von Drogenabstinenz:
Sie sollten sich nicht cannabishaltigem Rauch oder dem Rauch von Kokain oder Kokainstäuben (Disko, Internetcafés, Musikkonzerte, Kneipen) aussetzen. Dadurch könnten die Laborergebnisse verfälscht werden.

Nur beim Beleg von Alkoholabstinenz:
Wenn die Umgebungsluft sehr viel Alkohol enthält (z. B. in einer Destille) kann dies zum Nachweis von ETG in den Haaren führen. Der Befund ist dann nicht geeignet eine Abstinenz zu belegen.

Bei langsamen Haarwachstum ist es z. B. möglich, dass es bei der Analyse eines 6 cm langen Haarstrangs trotz Abstinenz zu einem auffälligen Befund kommt, da die ältesten Haarabschnitte aus der Zeit (z.B. vor 7 oder 8 Monaten) stammen, in der noch Rauschmittel konsumiert wurden. Diesen Nachteil können Sie jedoch ausgleichen, wenn bei einer Haaranalyse über 6 Monate der letzte Drogenkonsum mehr als 9 Monate zurück liegt.

Im Unterschied zur Teilnahme an einem Urinkontrollprogramm, müssen Sie nicht wiederholt nach kurzfristiger Einbestellung spätestens am folgenden Tag eine Probe abgeben, sondern können die Termine für die Abgabe der Haarproben schon Wochen vorher planen und abstimmen. Vor allem können Sie im Unterschied zu einem Urinkontrollprogramm, wenn Sie schon längere Zeit abstinent leben, durch eine Haaranalyse auch einen zurückliegenden Zeitraum von mehreren Monaten (Alkohol: max. 3 Monate, Drogen: max. 6 Monate) belegen (siehe allerdings oben den Hinweis zu Nachteilen).

Bei Alkoholkonsum empfehlen wir einen Zeitraum von 180 Tagen nach dem letzten Verzehr einzuhalten. Darin ist ein Sicherheitszeitraum von 90 Tagen enthalten. Sollte es sich um Drogen handeln, empfehlen wir einen Zeitraum von 270 Tagen nach dem letzten Konsum einzuhalten. Darin ist ebenfalls ein Sicherheitszeitraum von 90 Tagen enthalten.

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Medizinisch-Psychologisches Institut

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