Als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter (VDA) für elektronische Signaturen vertrauenswürdige & rechtswirksame Transaktionen ermöglichen
Vertrauensdiensteanbieter (VDA), die Zertifikate für elektronische Signaturen ausstellen, unterliegen umfangreichen gesetzlichen und fachlichen Anforderungen. Verankert sind diese unter anderem in der eIDAS-Verordnung, die die Rechtsverbindlichkeit sowie eine EU-weite Anerkennung elektronischer Signaturen zum Ziel hat.
Möchten Sie als Vertrauensdiensteanbieter offiziell in die Europäische eIDAS-Vertrauensliste qualifizierter Anbieter (EU Trusted Service List – TSL) aufgenommen werden, müssen Sie daher nachweisen, dass Ihr Dienst die in der eIDAS-Verordnung festgelegten Sicherheitsanforderungen erfüllt.
Wir unterstützen Sie dabei, im Dschungel der Anforderungen den Überblick zu bewahren und begleiten Sie auf Ihrem Weg zum Qualifikationsstatus. Angefangen bei der Planung Ihrer Dienstleistungen über die erforderlichen Prüfungen bis hin zur Konformitätsbewertung oder Re-Zertifizierung bieten wir Ihnen sowohl das eIDAS-Komplettpaket als auch Einzelleistungen, die zu Ihrer individuellen Situation passen, an.
Unsere Leistungen im Bereich der elektronischen Signaturen
Standards, nach denen wir prüfen:
eIDAS-Verordnung
Artikel 28: Qualifizierte Zertifikate für elektronische Signaturen
Artikel 29: Anforderungen an qualifizierte elektronische Signaturerstellungseinheiten
ETSI EN 319 401
Elektronische Signaturen und Infrastrukturen: Allgemeine Anforderungen für Anbieter von Vertrauensdiensten (Trust Service Providers)
ETSI EN 319 411-1
Richtlinien und Sicherheitsanforderungen für Anbieter von Vertrauensdiensten, die Zertifikate ausstellen; Teil 1: Allgemeine Anforderungen
ETSI EN 319 411-2
Richtlinien und Sicherheitsanforderungen für Anbieter von Vertrauensdiensten, die Zertifikate ausstellen; Teil 2: Anforderungen an Anbieter von Vertrauensdiensten, die qualifizierte EU-Zertifikate ausstellen
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Zulassung als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter: Sie erbringen einen objektiven Nachweis darüber, dass Sie die Anforderungen der eIDAS-Verordnung erfüllen, und werden als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter zugelassen.
- Europäische Anerkennung: Ihr Dienst wird in die Europäische eIDAS-Vertrauensliste qualifizierter Anbieter (EU Trusted Service List – TSL) aufgenommen.
- Einstieg in den europäischen Markt: Eine erfolgreiche Zertifizierung ermöglicht es Ihnen, den europäischen Binnenmarkt zu erschließen.
- Identifizierung von Optimierungsbedarf: Mithilfe einer GAP-Analyse stoßen Sie auf mögliche Abweichungen und konkretes Verbesserungspotenzial im Hinblick auf die eIDAS-konforme Implementierung Ihres Dienstes.
- Qualifizierung Ihrer Mitarbeitenden in Bezug auf eIDAS: Durch unser Training werden Ihre Mitarbeitenden zu unternehmenseigenen eIDAS.PROFESSIONALs und sind damit optimal auf die Prüfungsaspekte des eIDAS Conformity Assessments vorbereitet.
Was sind elektronische Signaturen?
Eine elektronische Signatur dient als Nachweis, dass ein elektronisches Dokument von einer natürlichen Person unterschrieben wurde. Die europäische eIDAS-Verordnung definiert ferner die fortgeschrittene elektronische Signatur und die qualifizierte elektronische Signatur, welche für den Geschäftsverkehr als Signaturformen von Relevanz sind. Sie ermöglichen die Identifizierung des Unterzeichners und sind dem Unterzeichner eindeutig zugeordnet. Eine qualifizierte elektronische Signatur kommt darüber hinaus dann zum Einsatz, wenn laut Gesetz die Schriftform vorgeschrieben ist. Sie hat eine gleichwertige Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift.