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Herkunftsnachweis bei erneuerbaren Energien

TÜV NORD CERT prüft unabhängig die Angaben für Herkunftsnachweise, sodass Strom aus erneuerbaren Quellen korrekt registriert und zugeordnet werden kann.

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Ein Ingenieur beobachtet eine Windkraftanlage mit der Ökostrom produziert wird.

Was sind Herkunftsnachweise für erneuerbare Energien?

Das Umweltbundesamt führt ein elektronisches Herkunftsnachweisregister für Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Die Umweltgutachter der TÜV NORD CERT Prüf- und Umweltgutachtergesellschaft mbH bestätigen dabei die Richtigkeit der Angaben zur Anlagenregistrierung und prüfen die Voraussetzungen für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen, die in der Durchführungsverordnung vorgegeben sind. In diesen Anwendungsfällen können wir Ihnen unsere Dienstleistung anbieten:

Anlagenregistrierung (> 100 kW):

  • Anlagen, für deren erzeugten Strom in den letzten fünf Jahren vor dem Antrag auf Registrierung keine Zahlung nach § 19 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in Anspruch genommen worden ist
  • Biomasseanlagen (Anlagen, die ausschließlich Biomasse einsetzen sowie Mischfeuerungsanlagen)
  • hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen (KWK-Anlagen)

 

Ausstellung von Herkunftsnachweisen:

  • gekoppelte Lieferung von Herkunftsnachweisen (Bestätigung, dass Anlagenbetreiber:innen die Strommenge, die dem Herkunftsnachweis zugrunde liegt, an das antragstellende Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) veräußert und geliefert hat)
  • Pumpspeicherkraftwerke mit natürlichen Zuflüssen oder Laufwasserkraftwerke, die mittels Pumpbetrieb den Pegelunterschied regulieren
  • Bestätigung der Strommenge und des Anteils erneuerbarer Energien am Energiegehalt der eingesetzten Brennstoffe
  • Bestätigung der Strommenge bei Anlagen > 250 kW, wenn die Strommenge nicht vom oder von der Betreiber:in des Elektrizitätsversorgungsnetzes mitgeteilt wurde
  • Bei hocheffizienten KWK-Anlagen

Für wen ist der Herkunftsnachweis für Ökostrom gedacht?

Der Herkunftsnachweis für Ökostrom richtet sich an Betreiber:innen von Erneuerbare-Energieanlagen (EE-Anlagen), deren erzeugter Strom nicht durch die EEG-Umlage vergütet wird. Besonders relevant ist der Herkunftsnachweis für Energieversorger:innen und Stromanbieter:innen, die den produzierten Strom als Ökostrom kennzeichnen und vermarkten möchten.

Ihre Vorteile durch eine Zertifizierung von TÜV NORD

  • Mit der Zertifizierung des Herkunftsnachweises für Strom aus erneuerbaren Energien erfüllen Sie als Stromproduzent:in die Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.
  • Außerdem schaffen Sie mit dem Herkunftsnachweis die Grundlage, um Strom an Energieversorger:innen abzusetzen – denn diese können den Strom nur mit einem Herkunftsnachweis als Ökostrom an Endverbraucher:innen weiter verkaufen.
  • Durch die unabhängige Prüfung von TÜV NORD gewinnen Ihre Kund:innen zusätzliches Vertrauen.

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Herkunftsnachweise für erneuerbare Energien
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Marktchancen optimal nutzen

Wie Ökostrom bietet auch Ökowärme ein enormes Potenzial zur Reduzierung von Treibhausgasen; dies eröffnet große Marktchancen für entsprechend gekennzeichnete Produkte.
Mit TÜV NORD CERT, der einzigen Stelle, die Ökowärme zertifiziert, können Wärmeversorger diese Chancen nutzen, um wirtschaftliche Vorteile zu erzielen. Die Erweiterung des Produktportfolios lässt sich mithilfe des TÜV NORD-Prüfzeichens erfolgreich kommunizieren.

Häufig gestellte Fragen

FAQ zum Herkunftsnachweis von Ökostrom

Voraussetzungen für die Ausstellung der Herkunftsnachweise sind eine Registrierung der Anlage beim Umweltbundesamt sowie Bestätigungen einer anerkannten Stelle wie der TÜV NORD CERT UMWELTGUTACHTER GmbH. Die Art der Anlage entscheidet darüber, was es im Einzelnen zu bestätigen gilt – beispielsweise Strommengen und Wirkungsgradfaktoren oder eine spezielle Anlagenqualität. Dafür finden eine Begehung und eine Dokumentenprüfung statt.

Herkunftsnachweise können für Strom aus erneuerbaren Energien wie Sonne, Wind, Wasser oder Biomasse ausgestellt werden, wenn weder eine Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz noch eine Marktprämie gewährt wird. So erfüllt der jeweilige Stromproduzent die gesetzlichen Vorgaben und schafft die Grundlage, um seinen Strom erfolgreich zu vermarkten.

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Mit grünem Gewissen heizen

Immer mehr Verbraucher möchten beim Energieverbrauch ihren Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten. Mit Ökostrom ist dies schon seit Langem möglich, nun gibt es auch Ökowärme: Durch entsprechende Zertifizierung und das dazugehörige Prüfzeichen bietet TÜV NORD CERT lokalen und Fernwärmeversorgern – insbesondere kommunalen Versorgungsunternehmen – die Möglichkeit, ihr Engagement für den Ressourcenschonung zu kommunizieren und neue Kundengruppen zu erschließen.

Konventionelle Wärmeversorgung im Netz zulässig

Die Zertifizierung durch TÜV NORD CERT bestätigt, dass die in ein Fern- oder Nahwärmenetz eingespeiste Wärme auf umweltfreundliche Weise aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde. Zu diesem Zweck werden die Wärmebilanzen des Anbieters nach dem TÜV NORD-Klimastandard TN-CC 020 geprüft. Eine genaue Erfassung der Energieein- und -ausgänge stellt sicher, dass die Menge der aus erneuerbaren Energien in das Netz eingespeisten Wärme mindestens der Menge der aus konventioneller Erzeugung verkauften Wärme entspricht, sofern das betreffende Netz neben grüner Wärme auch konventionell erzeugte Wärme enthält.

Kompetent, international, unabhängig

TÜV NORD CERT GmbH

Die Umweltgutachterorganisation von TÜV NORD ist ein international anerkannter und zuverlässiger Partner für Begutachtungsdienstleistungen. Unsere Umweltgutachter verfügen über fundiertes Wissen und haben grundsätzlich eine Festanstellung bei TÜV NORD. Hierdurch sind Unabhängigkeit und Neutralität sowie Kontinuität bei der Betreuung unserer Kunden gewährleistet. Der Vorteil für Sie liegt auf der Hand: Unsere Umweltgutachter begleiten und unterstützen die Entwicklung Ihres Unternehmens und geben Ihnen ein objektives Feedback.