Nutzen
Durch die Teilnahme am Seminar, bzw. Webinar "Die Neufassung der TA Luft - Wesentliche Änderungen und Herausforderungen", bekommen Sie Einblicke in die wesentlichen Änderungen und Herausforderungen der Technischen Anleitung (TA) Luft.
Bei der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) handelt es sich um eine Verwaltungsvorschrift, die das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) präzisiert und konkretisiert. Derzeit fallen rund 50.000 genehmigungsbedürftige Anlagen unter die TA Luft 2021. Diese müssen bestimmte Emissionsanforderungen erfüllen. Die TA Luft 2021 legt neue und oft geringere Grenzwerte für Emissionen aus BImSchG-Anlagen fest und nimmt außerdem neue Anlagenarten auf. Beispielsweise sind Biogasanlagen, Holzpellets- und Schredderanlagen neu in der TA Luft 2021 verankert, genauso wie die Aufnahme der Geruchsimmissions-Richtlinie. Außerdem legt sie den Stand der Technik fest, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Lernen Sie im Seminar TA Luft 2021 wichtige Neuerungen der neuen TA Luft in Bezug auf Emissionsgrenzwerte kennen. Damit einhergehend werden Sie auch mit den Anforderungen im Genehmigungsverfahren für genehmigungsbedürftige Anlagen vertraut gemacht. Darüber hinaus wird der Prozess der ständigen Fortschreibung von Grenz¬werten auf der Ebene der Verordnungen zur Durchführung des BImSchG (insbesondere 13., 17. und 44. BImSchV) dargestellt.
Dieses Seminar dient allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern als Anerkennungsfortbildung für Immissionsschutzbeauftragte. Diese müssen alle zwei Jahre eine mindestens eintägige Fortbildung nachweisen.
Inhalt
Aktuelle Entwicklungen in der anlagenbezogenen Luftreinhaltung
Die Inhalte der neuen TA Luft 2021
Vorsorgeanforderungen in der TA Luft 2021 (Emissionsgrenzwerte)
Anforderungen der TA Luft 2021 bei Genehmigungsverfahren
Aufnahme der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL)
Sonderfallprüfungen nach Nr. 4.8
Abgrenzung von empfindlichen Ökosystemen und FFH-Gebieten
Zielgruppe
Betreiber von BlmSchG-Anlagen z. B. Müllverbrennungsanlagen, Kraftwerke, Lebensmittelindustrie, (Kfz)-Lackieranlagen, Stahlherstellung u. v. m.
Immissionsschutzbeauftragte die ihre Fachkunde nach § 9 der 5. BImSchV mindestens alle zwei Jahre auffrischen müssen, Ingenieurinnen und Ingenieure aus Beratungs- und Planungsbüros, Mitarbeitende von Messinstituten, Behördenvertreter/-innen
Voraussetzungen
Keine Voraussetzungen nötig
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Technische Voraussetzungen für Online-Veranstaltungen
Technische Voraussetzungen:Wir setzen ausschließlich browserbasierte Tools (bspw. edudip next, BigBlueButton oder MS TEAMS) im Rahmen unserer Webinare ein. Es sind somit keine Installationen im Vorfeld notwendig. Zur Teilnahme an unseren Webinaren benötigen Sie:
- eine Internetverbindung mit mind. 6000er-DSL-Leitung. Wir empfehlen die Nutzung eines LAN-Kabels.
- einen aktuellen Webbrowser (Firefox, Google Chrome, Edge, Safari). Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme über den Internet Explorer nicht möglich ist.
- ein audiofähiges Endgerät (PC oder Laptop) mit Lautsprecher/Kopfhörer, Mikrofon und Webcam.