Lärmschutz
Wie der Schallschutz von Batteriespeichern geplant und geprüft wird.

18. Dezember 2025
Batteriespeicher sind für die Energiewende elementar. Doch wie jede andere Industrieanlage arbeiten sie nicht geräuschlos. Damit sie genehmigt werden dürfen, prüfen Sachverständige wie Felix Erbe von TÜV NORD, ob die XXL-Akkus die gesetzlichen Anforderungen an den Lärmschutz erfüllen.
#explore: Herr Erbe, wo werden Batteriespeicher üblicherweise gebaut?
Felix Erbe: Das ist unterschiedlich. Kleinere Anlagen werden in Gewerbegebieten installiert, Stadtwerke bauen sie als Pufferspeicher neben bestehende Kraftwerke, Industriebetriebe auf ihrem Werksgelände, um den Strom ihrer Solardachanlagen auch für die Nachtschicht nutzen zu können. Sehr große Speicheranlagen werden in der Nähe von Umspannwerken weit außerhalb von Ortschaften gebaut. Aber auch hier kann es vereinzelte Häuser oder Bauernhöfe geben, deren Bewohnerinnen und Bewohner vor Lärmbelastung geschützt werden müssen.
Welcher Lärm geht denn von Batteriespeichern aus?
Batteriespeicher werden meist in Containern untergebracht, die klassischen Überseecontainern stark ähneln. Hauptlärmquelle sind die Lüfter, mit denen die Batterien während des Ladens und Entladens gekühlt werden. Der Schallleistungspegel eines Batteriecontainers liegt durchschnittlich bei rund 90 Dezibel. Steht man einen Meter vor dem Container, kommen damit etwa 70 dB an, was dem Geräusch eines Staubsaugers entspricht. Für sich genommen ist das also nicht besonders laut, aber wenn in einer Anlage 300 Batteriecontainer stehen, könnte es problematisch werden. Hinzu kommt das elektrische Summen diverser Trafos und des Wechselrichters, der den Wechselstrom aus dem Netz zur Speicherung in der Batterie in Gleichstrom umwandelt. Bei größeren Anlagen werden außerdem Netzanschlusstrafos benötigt. Da die Hauptlärmquelle dieser vier Meter hohen Geräte relativ weit oben liegt, breitet sich der Schall besonders gut in der Landschaft aus, was bei der Planung der Schallschutzmaßnahmen entsprechend zu berücksichtigen ist.

Felix Erbe ist Sachverständiger für Schall- und Schwingungstechnik bei TÜV NORD Umweltschutz. Er prüft regelmäßig, ob Batteriespeicher die gesetzlichen Anforderungen an den Lärmschutz erfüllen.
Was muss man bei der Planung berücksichtigen, damit es für die Nachbarschaft nicht zu laut wird?
Hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Meist haben die Batteriecontainer eine laute Seite – die, auf der der Lüfter sitzt. Wenn beispielsweise alle potenziell von Lärm betroffenen Gebäude im Süden liegen, kann man sämtliche Lüfter auf der Nordseite installieren und damit schon eine beträchtliche Geräuschabschirmung erzielen. Zusätzlich können Schalldämpfer eingesetzt werden. Diese sogenannten Silencer Kits sind auf die Frequenz der Lüfter eingestellt und löschen damit auch Einzeltöne aus, die als besonders störend empfunden werden. Hinzu kommen klassische Abschirmmaßnahmen wie Lärmschutzwände oder -wälle aus Erde. Diese dürfen allerdings nicht zu weit vom einzelnen Batteriecontainer entfernt sein, da sich der Schall ansonsten über die Mauer hinweg ausbreiten kann. Man muss die Lärmschutzwände daher dicht an die Container setzen und gegebenenfalls zusätzliche Wände zwischen Containerreihen einplanen, um ausreichenden Schallschutz zu erzielen.

An welcher Stelle kommen Sie als Schallschutzgutachter im Genehmigungsprozess ins Spiel?
Wir werden zumeist bereits vor dem eigentlichen Genehmigungsprozess involviert und führen dann zunächst eine Voruntersuchung durch. Dabei überprüfen wir, ob die Anlage an dem geplanten Standort und mit dem angedachten Layout lärmschutztechnisch grundsätzlich realisierbar ist und welche Schallschutzmaßnahmen dafür erforderlich sind. Für Speicher, die außerhalb von Städten oder Dörfern geplant sind, wird von der jeweiligen Gemeinde zunächst ein Bebauungsplan aufgestellt. In diesem Rahmen legen wir Vorgaben für den Schallschutz fest, die beim Bau berücksichtigt werden müssen: Welchen Schallleistungspegel dürfen die Anlagen maximal haben? Auf welcher Seite der Container sollen die Lüfter verbaut werden? Welche Richtwerte müssen wie weit unterschritten werden, um etwa Vorbelastungen durch bereits gegebene Geräuschquellen vor Ort zu berücksichtigen?

Was sind dann die nächsten Schritte?
Wenn der Bebauungsplan steht und es zum eigentlichen Genehmigungsverfahren kommt, erstellen wir das Gutachten für die Lärmprognose. Anhand des finalen Layouts der Anlage und sämtlicher Komponenten, die in ihr verwendet werden sollen, berechnen wir in einem speziellen Simulationsprogramm die Ausbreitung des Schalls und ob die Richtwerte an allen Häusern der Umgebung eingehalten werden. In dieses Simulationsmodell fließen die Lage und Höhe der geplanten Anlage und ihrer Schallquellen ein, die vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen und die Topografie des Geländes, da auch diese Einfluss auf die Schallausbreitung hat.
Fällt unser Gutachten positiv aus und werden auch alle anderen Anforderungen etwa an den Brandschutz erfüllt, erteilt die Behörde die Baugenehmigung. Nach der Inbetriebnahme des Speichers wird schließlich in einer Abnahmemessung kontrolliert, ob die prognostizierten Werte nicht überschritten werden. Andernfalls müssen die Betreibenden noch einmal nachbessern, also beispielsweise weitere Lärmschutzwände aufstellen. Um auf der sicheren Seite zu sein, betrachten wir in unseren Prognosen allerdings immer das Worst-Case-Szenario, also die theoretisch höchstmögliche Schallentwicklung. Denn wenn die Anlage in dieser Extremsituation unter dem Richtwert bleibt, wird sie es in allen anderen Fällen ohnehin tun. So gehen wir in der Berechnung etwa davon aus, dass die Lüfter der Batteriespeicher Tag und Nacht unter Volllast laufen. Tatsächlich ist das aber nur zu Spitzenzeiten der Fall, etwa wenn gerade viel Strom im Netz verfügbar oder es im Sommer besonders heiß ist. Das heißt, dass die reale Geräuschbelastung tendenziell geringer ausfällt als prognostiziert.
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