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Kurz nachgefragt

Was beschreibt die Norm DIN EN 13814?

Mehr Sicherheit auf Volksfesten und Jahrmärkten verspricht die Norm DIN EN 13814. Michael Krah erklärt, was die europaweit gültigen Richtlinien beinhalten.

Ein Techniker in dunkelblauem Poloshirt inspiziert oder wartet die mechanischen Komponenten einer Fahrgeschäft-Anlage in einem Freizeitpark. Im Hintergrund sind bunte Elemente der Attraktion zu erkennen.

16. Dezember 2016

Mehr Sicherheit auf Volksfesten und Jahrmärkten verspricht die Norm DIN EN 13814. Michael Krah von TÜV NORD erklärt im Kurzinterview, was die europaweit gültigen Richtlinien beinhalten und warum sie im Vorfeld fälschlicherweise  immer wieder in Kritik geraten sind.

Was beschreibt die DIN EN 13814?

Die DIN EN 13814 ist eine „neue“ Sicherheitsnorm für ‚Fliegende Bauten’, die vor wenigen Jahren die Norm DIN 4112 abgelöst hat. Die neuen technischen Vorgaben versprechen mehr Sicherheit und regeln noch klarer, wie beispielsweise Kirmesbesucher während der Fahrt gesichert und Fehlern in der elektronischen Steuerung der Anlage vorgebeugt werden soll. Mit Einführung der DIN EN 13814 haben die Bauministerien der verschiedenen Bundesländer Teile dieser Norm in deutsches Recht umgesetzt. TÜV NORD arbeitet bei der Prüfung von Fliegenden Bauten nach diesen technischen Baubestimmungen.

Was sind denn überhaupt Fliegende Bauten?

Dazu zählen Riesenräder, Achterbahnen und Karusselle, aber auch Zelthallen, Kletterwände, mobile Bühnen und Tribünen. Fliegende Bauten sind nach der Definition in Paragraf §76 Musterbauordnung all die baulichen Anlagen, die zum Beispiel für Jahrmärkte oder Volksfeste regelmäßig auf- und wieder abgebaut werden. Die „neue“ Norm gilt übrigens auch für Fahrgeschäfte in Freizeitparks, die aber nicht zu den Fliegenden Bauten zählen.

Warum sind die Vorgaben immer wieder in Kritik geraten?

Gegner der neuen Norm hatten behauptet, dass die Anpassung der alten Fliegenden Bauten an die „neue“ Norm das Aus für Schausteller und traditionelle Jahrmärkte bedeutet. Tatsächlich standen und stehen aber nur für einen Teil aller Fahrgeschäfte neben den regulären Abnahmen zusätzliche Prüfungen an. In Niedersachsen betraf das zum Beispiel nur jedes fünfte Fahrgeschäft. Die Anpassung der betreffenden Fahrgeschäfte ist zurzeit im vollen Gange. Unseres Wissens musste auch keiner deswegen aufgeben. Letztendlich setzen sich ja auch die Schausteller für hohe Sicherheitsstandards ein und die DIN EN 13814 bringt einen deutlichen Sicherheitsgewinn.

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