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Ratgeber und Tipps

Motorroller

Motorroller sind eine flexible und günstige Alternative zum Auto. Damit Sie jederzeit sicher unterwegs sind, unterstützen wir Sie mit maßgeschneiderten Prüfleistungen für Ihren Roller. TÜV NORD Mobilität ist Ihr verlässlicher Partner für Hauptuntersuchung, Änderungsabnahmen und Gutachten rund um Ihren Motorroller.

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Zwei Personen fahren auf Motorrollern durch eine landschaftliche Umgebung

Sicher Rollerfahren in jeder Lage

In südländischen Metropolen prägen sie seit jeher das Straßenbild, aber auch in Deutschland greift die Faszination Motorroller um sich. Insbesondere in Ballungszentren wie Berlin, Köln, Hamburg oder Leipzig steigen immer mehr Menschen auf einen Motorroller um.

Kein Wunder: Die Flitzer sind im Getümmel des Großstadtverkehrs nicht nur praktisch, wendig und vergleichsweise günstig – scheint die Sonne, ist Fahrspaß garantiert.

Roller fahren bei Wind

  • Jede Maschine reagiert bei Wind anders. Insbesondere Seiten- und Gegenwinde sowie Böen sind auf einem Motorroller besonders unangenehm.
  • Generell gilt: Drosseln Sie die Geschwindigkeit und bieten Sie so wenig Angriffsfläche wie möglich.

Roller fahren im Regen

Es ist nicht unbedingt angenehm, aber Motorrollerfahren bei Regen ist kein Problem. Entscheidend ist die richtige Ausrüstung: Ein Helm mit Anti-Beschlag-Visier oder Doppelscheibe sorgt für eine gute Sicht.

Auch ein Handschuh mit Gumminoppen, der wie ein Scheibenwischer die Tropfen vom Visier schiebt, ist ausgesprochen hilfreich. Zudem muss die Fahrweise angepasst werden, da das Rollern auf regennasser Straße schnell zu einer Rutschpartie werden kann.

Roller fahren mit Begleitung

Sitzt eine Sozia oder ein Sozius mit auf dem Motorroller, verändert sich die Fahrdynamik, die Leistung und das Bremsverhalten grundlegend, da nun auf dem Hinterrad deutlich mehr Gewicht lagert.

Vor der ersten Fahrt auf öffentlichen Straßen sind ein paar Proberunden empfehlenswert. Ist die Beifahrerin oder der Beifahrer das erste Mal auf einem motorisierten Zweirad unterwegs, hilft es, vorab den Motorroller und das Verhalten während der Fahrt kurz zu erklären.

Motorroller: Klassen, Typen & Führerscheine

Auch wenn das Erscheinungsbild der wendigen Flitzer durchaus variiert, gilt der offene Knieschluss – also der fehlende Tank zwischen den Beinen – immer noch als der entscheidende optische Unterschied zum großen Bruder, dem Motorrad.

Die schweren Krafträder dürfen aber nur mit einem „offenen“ Motorradführerschein (A) bewegt werden. Im Gegensatz dazu ist die Fahrerlaubnis für einen Motorroller leicht und kostengünstig zu erwerben, denn die große Mehrheit der Fahrzeuge ist in den Klassen der Klein- und Leichtkrafträder zu finden.

Erfahren Sie mehr über den Unterschied Kleinkraftrad zu Leichtkraftrad oder den Unterschied Mofa und Roller:

Motorroller 50ccm - Kleinkrafträder

  • Kleinkrafträder haben einen Hubraum von maximal 50 cm³, eine Leistung von bis zu 4 kW und dürfen maximal 45 km/h fahren.
  • Sie sind nicht Kfz-steuerpflichtig und müssen auch nicht zur regelmäßigen Hauptuntersuchung, es sei denn, das Kraftrad fährt bauartbedingt schneller als 45 km/h – dann ist eine Hauptuntersuchung alle zwei Jahre Pflicht.
  • Ein Helm und zumindest eine Haftpflichtversicherung schreibt das Gesetz für Kleinkrafträder vor. Das Versicherungskennzeichen muss jedes Jahr zum 1. März erneuert werden.
  • Mit einem Führerschein der Klasse B ist das Führen eines Kleinkraftrades erlaubt. Mindestens muss man aber im Besitz der Fahrerlaubnis AM sein.
  • Das Mindestalter, um ein Kleinkraftrad bedienen zu dürfen, liegt bei 15 Jahren.

Motorroller 125ccm - Leichtkrafträder (auch Trikes und Quads)

  • Ein Leichtkraftrad hat einen Hubraum von mehr als 50 cm³, aber höchstens 125 cm³. Dabei dürfen 11 kW nicht überschritten werden. Bedeutet: Mehr als 15 PS sind nicht erlaubt – 110 km/h sind damit aber möglich.
  • Leichtkrafträder sind nicht Kfz-steuerpflichtig.
  • Eine Versicherung ist für Leichtkrafträder ebenso Pflicht wie der Helm während der Fahrt.
  • Krafträder mit mehr als 50 cm³ Hubraum müssen alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung.
  • Zum Führen eines Leichtkraftrads ist der Führerschein der Klasse A1 oder die Fahrerlaubniserweiterung B196 nötig.
  • Die Fahrerin oder der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Das Leichtkraftrad muss über ein (amtliches) Kennzeichen verfügen.
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Kleines Motorroller-ABC: Mofas, Scooter & Co.

Ein Motorroller ist unkompliziert und kostengünstig. Doch was fällt eigentlich alles unter den Sammelbegriff Motorroller? Mofa und Moped werden zum Beispiel oft synonym verwendet, haben aber Besonderheiten, die sie von einem klassischen Motorroller unterscheiden.

Das sind die Feinheiten im Motorroller-ABC:

Der klassische Motorroller zeichnet sich durch einen fehlenden Knieschluss aus, dessen Durchgang so tief ist, dass die Füße darauf abgestellt werden. Motorroller haben im Gegensatz zu Mofas und Mopeds also keine Pedale oder Fußrasten.

Dieser Umstand macht auch die typische, ausgesprochen bequeme Sitzhaltung während der Fahrt möglich, die in der Regel nicht schneller als 45 km/h ist. Motorroller lassen sich aber auch auf 25 km/h drosseln. Und es gibt immer mehr Modelle, die mit über 100 km/h unterwegs sein können.

E-Scooter sind die mit Elektrobatterie betriebene Variante eines klassischen Motorrollers. Zum Führen dieser Fahrzeuge ist eine Prüfbescheinigung und ein Mindestalter von 15 Jahren Voraussetzung. 

Nicht zu verwechseln sind sie mit E-Tretrollern, die zur Klasse der Elektrokleinstfahrzeuge zählen. Diese minimal motorisierten Zweiräder dürfen maximal 20 km/h fahren.

Eine Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung ist nicht nötig, Fahrerinnen und Fahrer müssen aber mindestens 14 Jahre alt sein.

Ein Mofa hat einen Hubraum von weniger als 50 cm³ und darf nicht schneller als 25 km/h unterwegs sein.

Da sich klassische, motorisierte Fahrräder durch Pedale auszeichnen, fallen auch schnelle E-Bikes in diese Kategorie. Streng genommen braucht man zum Lenken dieser motorisierten Fahrräder einen Mofa-Schein. „Das ist kein Führerschein im klassischen Sinn, sondern eine Prüfbescheinigung ohne praktische Prüfung“, erklärt Wertz.

Allerdings gilt: Für E-Bikes > 25 km/h ist eine Mofa-Prüfbescheinigung nicht ausreichend. Für Pedelecs <= 25 km/h ist weder Helm noch Prüfbescheinigung erforderlich.

Zudem muss ein Helm bei jeder Fahrt aufgesetzt werden und das Versicherungskennzeichen für Mofas ist ebenfalls Pflicht. „Seit Jugendliche die Fahrerlaubnisklasse AM bereits mit 15 Jahren machen können, verliert der Mofa-Schein allerdings an Bedeutung“, sagt der TÜV NORD-Experte.

Das Wort Moped setzt sich aus den Begriffen „Motorrad“ und „Pedale“ zusammen. Optisch ist es dem Mofa sehr ähnlich. Dieses Fahrrad mit Hilfsmotor darf aber bis zu 45 km/h schnell sein.

Die Pedalen können zudem nicht nur zum Abstellen der Füße, sondern auch als Antriebsstütze für den Motor und zum Bremsen verwendet werden.

Gestartet wird mit dem sogenannten Kickstart, der den Motor mit dem Fuß aktiviert. Während der Fahrt finden die Füße dann auf den Rasten Platz.

Das Mokick erinnert optisch nur noch wenig an einen klassischen Motorroller, das Fahrzeug gleicht mehr dem Motorrad. Schneller als 45 km/h darf man aber mit dem Mokick nicht unterwegs sein.

Der 125er Motorroller erfreut sich in Deutschland großer Beliebtheit. Denn: Der Stadtflitzer ist nicht nur praktisch, sondern eignet sich sogar für längere Touren.

Den nötigen Führerschein der Klasse A1 können bereits 16-Jährige erhalten. Auch mit dem normalen Pkw-Führerschein (Klasse B) darf in Deutschland eine 125er gelenkt werden. Vorausgesetzt, man hat die Fahrerlaubnis vor April 1980 gemacht oder die Erweiterung B196.

Zwei Personen beim Anpassen eines Motorradhelms

Roller fahren, aber sicher!

Roller fahren bedeutet ein großes Stück Freiheit, beinhaltet aber auch Pflichten. Grundsätzlich gelten für Motorroller die gleichen Regeln, wie für alle am Verkehr teilnehmenden motorisierten Fahrzeuge.

 

Welche speziellen Aspekte müssen Motorrollerfahrerinnen und Motorrollerfahrer dabei unbedingt beachten?

  • Die Helmpflicht gilt nicht nur für Fahrende, sondern auch für Begleitpersonen, also die Sozia oder den Sozius. Zur Grundausstattung einer Motorroller Schutzkleidung gehört eine lange Hose (z.B. Jeans) und eine Jacke.
  • Geh- und Radwege sind für Motorroller tabu. Genau wie Kraftstraßen und Autobahnen, zumindest wenn die motorisierten Zweiräder nicht schneller als 45 km/h fahren können. Auf genannten Schnellstraßen müssen Fahrzeuge eine Fahrleistung von mindestens 60 km/h aufweisen.
  • Durchschlängeln im Stau oder an roten Ampeln ist mit dem Motorroller verboten. Nur wenn Links genügend Platz vorhanden ist, darf man regelkonform vorbeifahren.
  • Den Motorroller einfach auf dem Gehweg abstellen? Das ist zwar verlockend, aber nicht erlaubt!
  • Winterreifen sind kein Muss, aber auch für Motorroller in der kalten Jahreszeit empfehlenswert.

 

Die Motorroller-Führerscheinklassen: AM, A1 oder doch B196?

Roller fahren ab wann? Hier finden Sie eine Übersicht, ab welchem Alter welche Motorroller und Motorrädern gefahren werden dürfen:

Mofa-Prüfbescheinigung:

  • Motorisierte Zweiräder mit weniger als 50 cm³ und 25km/h
  • Wichtiger Hinweis: In Deutschland ist das Mitnehmen von Personen verboten

 

AM:

  • Kleinkrafträder mit maximal 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
  • bei Elektroantrieb gilt eine Dauer-Nennleistung von 4 kW

A1:

  • Leichtkrafträder mit einem Hubraum von maximal 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW, bei denen das Verhältnis von Leistung/Leergewicht 0,1 kW/kg nicht überschreitet
  • A1 verkürzt den Weg zu den Motorradführerscheinen A und A2

B:

  • Pkw-Führerschein
  • Klasse AM ist automatisch in der Fahrerlaubnis enthalten
  • berechtigt zum Erwerb der Fahrerlaubniserweiterung B196

 

A2:

  • Maschinen bis 35 kW Leistung, bei denen das Verhältnis Leistung/Leergewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt
  • verkürzt den Weg zum offenen Motorradschein A

A:

  • großer Motorradschein für alle Maschinen
  • mit 20 Jahren können Halterinnen und Halter, die bereits zwei Jahre im Besitz der A2-Fahrerlaubnis sind, den offenen A-Schein erwerben
  • ohne Vorkenntnisse ist der Erwerb erst ab 24 Jahren möglich

Wer einen B-Führerschein besitzt kann die Fahrerlaubniserweiterung B196 machen, was zum Fahren von Leichtkrafträdern berechtigt. B196 entspricht dem Führerschein A1, ist aber leichter und kostengünstiger zu bekommen. „Anders als beim kleinen Motorradschein berechtigt die Schlüsselzahl B196 allerdings nicht zum Fahren von Leichtkrafträdern im Ausland und sie ebnet auch nicht den Weg zum offenen A-Schein“, bemerkt Matthias Wertz.

Zudem müssen Antragstellende bestimmte Vorrausetzungen erfüllen:

  • Sie müssen seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.
  • Das Mindestalter beträgt 25 Jahre.
  • Eine theoretische oder praktische Fahrprüfung ist zwar nicht erforderlich, jedoch müssen Fahrstunden genommen werden.

Roller fahren im EU-Ausland

  • Die Regeln für das Motorrollerfahren sind in den europäischen Ländern nicht einheitlich.
  • Wer im Urlaub mit dem Motorroller unterwegs sein möchte, sollte die wichtigsten Fragen unbedingt vor Antritt der Reise klären. So kommt es während der schönsten Zeit des Jahres garantiert nicht zu Enttäuschungen:
    • Welche Führerscheinbestimmungen gelten im Reiseland?
    • Welche Straßenverkehrsregeln sind zu beachten?
    • Haftet die Versicherung für Schäden im Ausland?
    • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um einen Motorroller zu mieten?
    • Wo darf man mit dem Roller fahren?

Das sollten Sie wissen

Häufig gestellte Fragen zu Motorroller kaufen

No-Name-Bikes sind zwar in der Anschaffung oft günstiger, können aber Probleme verursachen, wenn Reparaturen anstehen. Beim Kauf lohnt es sich also, in Traditionshersteller zu investieren und eine Werkstatt vor Ort zu haben, damit die Beschaffung von Ersatzteilen sichergestellt ist.

Wer einen Motorroller kauft, darf nicht nur auf die Optik achten. Jede Köperform ist anders und nicht jedes Modell passt zu einem.

Vor dem Kauf sollte man die Modelle verschiedener Hersteller ausprobieren und eine Probefahrt machen. Dass ein motorisiertes Zweirad ergonomisch zu einem passt, sorgt nicht nur für eine angenehme Fahrt, sondern ist auch für die Sicherheit ein grundlegender Aspekt.

Wer mit einem Retro-Modell oder gar einem Oldtimer liebäugelt, sollte vorsichtig sein. Da bei Kleinkrafträdern keine Hauptuntersuchung (HU) vorgeschrieben ist, sind eine nicht unerhebliche Zahl der motorisierten Zweiräder mit gefälschten Papieren unterwegs. Bevor man sich zum Kauf entschließt, sollte man den Rat bei einem Verband oder Club einholen.

Vorgeschrieben ist zwar nur der Helm. Aber alles, was auf dem Motorrad sinnvoll ist, ist es auf dem Motorroller ebenfalls. Viele Maschinen fahren mittlerweile schneller als 100 km/h, da ist Schutzkleidung mehr als nur sinnvoll – sie rettet im schlimmsten Fall Leben.

Man bekommt bereits gute gebrauchte, günstige Motorroller im niedrigen vierstelligen Bereich. Da in der Regel auch keine Kfz-Steuern und keine HU anfallen, ist also nicht nur der Einstieg in die Welt des Motorrollerfahrens, sondern auch der Unterhalt vergleichsweise günstig.

Mofas und Roller bis 50 ccm unterliegen keiner Haupt- oder Abgasuntersuchungspflicht.

Zulassungspflichtige Roller über 50 ccm unterliegen einer regelmäßigen Haupt- und Abgasuntersuchungspflicht. Nähere Infos finden Sie unter Hauptuntersuchungen für Motorräder.

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