Elektrotechnik
Wer darf welche Arbeiten ausführen in der Elektrotechnik? Erhalten Sie einen Überblick über verschiedene Rollen.

Wer darf was? Diese Frage ist besonders wichtig, wenn es um gefährliche Tätigkeiten geht. Allerdings fällt die Antwort nicht immer leicht. Zum Beispiel herrscht oft Unklarheit darüber, wann ein Betrieb eine Verantwortliche Elektrofachkraft braucht oder welche Aufgaben eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten übernehmen darf.
Um die Aufgaben eindeutig zu trennen, geben verschiedene Normen und Vorschriften klare Anforderungen an Qualifikation und Verantwortung vor.
Dass Arbeitgeber oft Schwierigkeiten mit der Klärung von Rollen und Aufgaben in der Elektrotechnik haben, kann daran liegen, dass viele Vorschriften der Berufsgenossenschaften in den letzten 15 bis 20 Jahren weggefallen sind. Seit 1996 ist die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutzgesetz verankert. Das heißt unter anderem, Arbeitgeber müssen Konkretisierungen anhand anerkannter Regeln der Technik oder Vorgaben des Gesetzgebers selbst vornehmen. Die Gefährdungsbeurteilung stellt hierbei das zentrale Instrument der Arbeitssicherheit in einem Unternehmen dar.
Die wichtigsten Nachschlagewerke zu Rollen in der Elektrotechnik sind die folgenden:
Die im Juni 2021 aktualisierte DIN VDE 1000-10 ist ideal für einen ersten Überblick, denn sie listet alle Rollen in der Elektrotechnik sowie die jeweiligen Anforderungen an die fachliche Qualifikation auf.
Die Elektrotechnik-Fachtagung am 05. März 2026 in Hamburg informiert über die neuesten rechtlichen Vorschriften und zeigt Lösungsmöglichkeiten in Ihren Arbeitsprozessen auf. Nur wer gesetzliche Anforderungen richtig interpretiert, kann diese auch betriebsgerecht umsetzen.
Tätigkeit/Aufgaben
Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer sollten eine Verantwortliche Elektrofachkraft (vEFK) bestellen, wenn sie selbst keine Elektrofachkraft sind. Dabei wird der vEFK die Unternehmerverantwortung für einen elektrotechnischen Betriebsteil übertragen. Das heißt unter anderem, dass sie die in ihrem Bereich tätigen Personen auswählt und kontrolliert. Die vEFK hat Weisungsbefugnis, haftet aber auch im Rahmen der übertragenen Vollmachten.
Qualifikation
Eine Verantwortliche Elektrofachkraft muss das erforderliche Fachwissen für ihre Aufgaben mitbringen. Nach DIN VDE 1000-10 bedeutet das, dass sie mindestens einen elektrotechnischen Berufsabschluss als staatlich geprüfte/r Technikerin oder Techniker, Handwerks- oder Industriemeisterin bzw. -meister oder alternativ einen akademischen Grad als Bachelor, Master oder Diplom-Ingenieurin bzw. Ingenieur im Bereich Elektrotechnik vorweisen soll.
Allerdings ist eine Norm auch „nur“ eine anerkannte Regel der Technik. Das heißt, auch langjährige Facharbeiterinnen oder Facharbeiter, die das Unternehmen wie aus der Westentasche kennen, können im Rahmen der Auswahlpflicht der Geschäftsführung zur vEFK ernannt werden.
Tätigkeit/Aufgaben
Elektrofachkräfte dürfen elektrotechnische Arbeiten ausführen sowie überwachen. Sie übernehmen Tätigkeiten für Planung, Installation und Instandhaltung. Das gilt jedoch nicht für alle Tätigkeiten, sondern nur für die Bereiche, in denen sie qualifiziert sind. Schließlich ist Elektrotechnik ein weites Feld.
Qualifikation
Über die Qualifikation zur Elektrofachkraft heißt es in der DIN VDE 1000-10:
Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnisse der einschlägigen Normen die ihm übertragenen Aufgaben beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Zur Beurteilung der fachlichen Ausbildung kann auch eine mehrjährige Tätigkeit auf dem betreffenden Arbeitsgebiet herangezogen werden.
Im Regelfall verfügen Elektrofachkräfte über eine Ausbildung oder ein Studium. Sie können Gesellinnen oder Gesellen beziehungsweise Facharbeiterinnen oder Facharbeiter, Industrie- oder Handwerksmeisterinnen bzw. -meister, aber auch Dipl.-Ingenieurinnen oder -Ingenieure, Bachelor, Master oder staatlich geprüfte Technikerinnen bzw. Techniker sein. Für ein begrenztes Teilgebiet der Elektrotechnik können Verantwortliche Elektrofachkräfte Personen als Elektrofachkraft einsetzen, die nur eine mehrjährige Tätigkeit mit entsprechender Qualifizierung in dem jeweiligen Gebiet aufweisen. Dabei muss die Verantwortliche Elektrofachkraft die Qualifizierung überprüfen.
Tätigkeit/Aufgaben
Die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten hat ihren Ursprung im Handwerksbereich. Beispielsweise dürfen Schreinermeisterinnen bzw. Schreinermeister zwar eine Küche aufbauen, aber den Elektroherd nicht anschließen.
Entsprechend ist der Name Programm: Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten dürfen nur festgelegte Tätigkeiten in der Elektrotechnik übernehmen, die gemäß dem DGUV Grundsatz 303-001 in Theorie und Praxis vermittelt und durch eine Arbeitsanweisung festgehalten wurden. Diese Tätigkeiten dürfen sie eigenverantwortlich ausführen, als wären sie reguläre Elektrofachkräfte.
Allerdings besteht nach wie vor die Verpflichtung zur Fachaufsicht durch den Unternehmer (ggf. vEFK), durch die sicher zu stellen ist, dass die festgelegten Tätigkeiten auch tatsächlich gemäß Arbeitsanweisung ausgeführt werden.
Die vorher festgelegten Tätigkeiten reduzieren natürlich die Einsatzbereiche dieser Elektrofachkräfte. Es muss klar sein, dass durch eine bspw. 80-stündige Qualifikation nicht der gleiche Wissenstand erreicht werden kann, wie durch eine mehrjährige Berufsausbildung.
Qualifikation
Die Ausbildung einer Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist im DGUV Grundsatz 303-001 beschrieben. Anwärterinnen und Anwärter absolvieren zuerst eine 40 Unterrichtseinheiten umfassende theoretische Grundausbildung. Anschließend werden sie für die betreffenden Tätigkeiten praktisch qualifiziert. Der Umfang dieses Ausbildungsteils richtet sich nach dem Tätigkeitsfeld, sollte aber mindestens 40 Unterrichtseinheiten betragen.
Tätigkeit/Aufgaben
Die „erste Stufe nach dem Laien“ ist die elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP). Sie darf nur Tätigkeiten ausführen, in denen sie unterwiesen wurde. Dabei handelt es sich um sehr einfache elektrotechnische Tätigkeiten wie das Wechseln von Leuchtmitteln, Betätigen von Leitungsschutzschaltern oder Rückstellen von Motorschutzschaltern. Auch als „Messgehilfinnen und -gehilfen“ dürfen sie eingesetzt werden. Die Messung elektrotechnischer Arbeitsmittel bewerten muss nach TRBS 1203 allerdings eine Elektrofachkraft.
Viele Tätigkeiten darf eine EuP auf keinen Fall ausführen. Die Gefährdung muss gering sein.
Qualifikation
Laut DIN VDE 0105-100 genügt es für eine elektrotechnisch unterwiesene Person, wenn sie durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.
Wichtig: Nach DGUV Vorschrift 3 dürfen die Arbeiten nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft erfolgen. Das heißt nicht, dass die Elektrofachkraft immer anwesend sein muss. Aber sie muss regelmäßig kontrollieren, dass die EuP ihren Anweisungen folgt. Außerdem müssen elektrotechnisch unterwiesene Personen bei Unklarheiten jederzeit die Möglichkeiten haben, Rückfragen zu stellen. Auch hier gilt: Wer die Kontrollpflicht nicht berücksichtigt, muss bei Unfällen mit unangenehmen Folgen rechnen.
Tätigkeit/Aufgaben
Eine elektrotechnische Laiin oder ein elektrotechnischer Laie darf keine elektrotechnischen Arbeiten selbstständig ausführen. Allerdings gibt es auch hier die Ausnahme von der Regel. So dürfen Laien zum Beispiel Glühbirnen auswechseln. Außerdem dürfen sie elektrische Anlagen und Maschinen ein- oder ausschalten oder Sicherungen wieder einschalten, solange das Risiko nicht gegeben ist, dass sie ein stromführendes Teil direkt berühren.
Qualifikation
Eine elektrotechnische Laiin bzw. einen elektrotechnischen Laien beschreibt die DIN VDE 0105-100 als eine Person, die keine Elektrofachkraft und keine elektrotechnisch unterwiesene Person ist. Sie hat also keinerlei elektrotechnische Qualifikation beziehungsweise Ausbildung.
Haben Sie ihre Pflichtschulung schon durchgeführt?
Erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Unterweisungspflichten im Bereich Elektrotechnik – effizient, verständlich und normkonform. Unsere Pflichtschulungen richten sich an Unternehmen, die Verantwortung übernehmen und Ausfallrisiken minimieren möchten.
In vielen Unternehmen ist die Unsicherheit bezüglich der Rollenverteilung im Elektrobereich groß. Während sich Industriebetriebe und/oder ISO-zertifizierte Unternehmen in der Regel genau an Vorgaben halten, gibt es Betriebe, in denen die Haltung vorherrsche: „Uns passiert schon nichts.“
Dabei ist es die Pflicht einer Unternehmerin bzw. eines Unternehmers, eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation zu schaffen. Geschieht dies nicht und es passiert etwas, haftet man auch ohne eigenes Zutun aufgrund von Organisationsverschulden.
Wichtig ist außerdem: Eine abgeschlossene Ausbildung beziehungsweise ein Studienabschluss ist nicht das einzige Kriterium bei der Rollenverteilung. Mitentscheidend für die Ernennung zur Elektrofachkraft sind beispielsweise Erfahrung und Kenntnisse der betreffenden Person. Das schließt regelmäßige Weiterbildungen mit ein.
Elektrische Arbeiten dürfen grundsätzlich nur von Elektrofachkräften (EFK), Elektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) innerhalb ihres Aufgabenbereichs oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft von elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EuP) ausgeführt werden.
Eine Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) ist immer dann erforderlich, wenn ein Unternehmen über einen „elektrotechnischen Betriebsteil“ verfügt, aber der Unternehmer keine eigene elektrotechnische Fachqualifikation besitzt, um die Fachverantwortung im Bereich der Elektrotechnik bzw. Elektrosicherheit übernehmen zu können.
Der wesentliche Unterschied liegt in der Fachverantwortung und der Befugnis. Während die Elektrofachkraft (EFK) elektrische Arbeiten selbstständig plant, ausführt und beurteilt, darf die elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) nur für fest definierte Tätigkeiten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft eingesetzt werden.
Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit. Diese muss durch eine zusätzliche Ausbildung in Theorie und Praxis gemäß DGUV Grundsatz 303-001 (BGG 944) erfolgreich ergänzt werden und erfordert eine anschließende formale Bestellung durch den Arbeitgeber.
Der Unternehmer muss für eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation sorgen und damit sicherstellen, dass nur qualifizierte Personen mit elektrotechnischen Arbeiten betraut werden – andernfalls droht Haftung wegen Organisationsverschulden.
Arbeiten unter Spannung (AuS) bis 1000 V AC bzw. 1500 V DC
Arbeiten unter Spannung bis 1000 V AC bzw. 1500 V DC - Fortbildung
Betrieb elektrischer Anlage nach DIN VDE 0105-100
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Service, Wartung und Prüfung von Photovoltaikanlagen - Praxisseminar Messtechnik

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