Brände zählen zu den größten Unternehmensrisiken. Ein durchdachter Brandschutz schützt Menschen, Anlagen und die betriebliche Kontinuität.

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Eine Analyse von Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS), dem Industrieversicherer der Allianzgruppe, zeigt: Zwischen 2017 und 2022 gehörten Feuer und Explosionen weltweit zu den teuersten Versicherungsschäden für Unternehmen. Die gute Nachricht ist, dass sich mit effektivem Brandschutz schwere Brandfälle und ihre Folgen vermeiden lassen. Dieser beginnt bei klaren Brandschutzvorschriften, reicht aber weit darüber hinaus in die Unternehmenskultur hinein.
Wir haben mit Philipp Guth, Experte für Brand- und Explosionsschutz der Philipp Guth Ingenieurdienstleistungen GmbH, über diese zentralen Themen gesprochen.
Unternehmen haben viele Gründe, den Brandschutz ernst zu nehmen. „Der Arbeitsschutz ist durch Gesetze und nach berufsgenossenschaftlichen Vorgaben reglementiert. Wer Gebäude oder Anlagen betreibt, muss zudem die Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnung einhalten“, erklärt Philipp Guth. Strengere bzw. weitere Auflagen gibt es, wenn in diesen Gebäuden oder Anlagen risikoreichere Tätigkeiten stattfinden – etwa in Betrieben, in denen Gefahrenstoffe produziert, verarbeitet oder gelagert werden.
Neben den rechtlichen Pflichten und dem Schutz der Mitarbeitenden besteht ein wirtschaftliches Eigeninteresse: „Ein Brand oder eine Explosion kann nicht nur Sachschäden verursachen, sondern auch den Betrieb zum Stillstand bringen und je nach Ausmaß auch zu einem Reputationsverlust führen. In der Folge kann das Unternehmen seine Kund:innen nicht mehr beliefern und verliert möglicherweise dauerhaft Marktanteile, wenn diese sich in der Zwischenzeit nach Alternativen umsehen“, warnt der Experte. Selbst bei einem bestehenden Versicherungsschutz für die direkten Schäden seien solche Folgeschäden nur schwer vorherzusagen.
Diese düsteren Konsequenzen lassen sich aber vermeiden. Brandschutzvorschriften bilden eine zentrale Grundlage für den betrieblichen Brandschutz. Die Verantwortung dafür liegt stets bei den Unternehmer:innen bzw. Arbeitgeber:innen. Um eine wirksame Brandschutzbasis zu schaffen, sind insbesondere folgende Vorschriften und Auflagen zu beachten:
§ 10 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet Arbeitgeber:innen, Maßnahmen zur Verhütung von Bränden und Evakuierung zu implementieren. Zudem müssen Mitarbeitende im Brandschutz unterwiesen werden, damit sie im Ernstfall zur Brandbekämpfung, Evakuierung und Ersten Hilfe beitragen können.
Die Arbeitsstättenverordnung regelt die Gestaltung von Arbeitsplätzen in Deutschland, um sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Im Hinblick auf den Brandschutz schreibt sie unter anderem vor, dass Flucht- und Rettungswege gut sichtbar und frei zugänglich sind, ausreichend Feuerlöscher bereitstehen und regelmäßige Brandschutzübungen durchgeführt werden.
Die Technischen Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) konkretisieren die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung und dienen der effektiven Brandverhütung im Betrieb. Sie definieren abhängig von den verwendeten Stoffen, Arbeitsbedingungen und örtlichen Gegebenheiten, wann eine normale und wann eine erhöhte Brandgefährdung vorliegt. Außerdem legen sie fest, welche Feuerlöscher und Löschmittel für die jeweiligen Brandklassen erforderlich sind und welche Anforderungen diese erfüllen müssen. Ergänzend regelt die ASR 2.2 auch den organisatorischen Brandschutz, etwa Unterweisungen der Mitarbeitenden, regelmäßige Prüfungen von Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen sowie die Bestellung und Schulung von Brandschutzbeauftragten und -helfer:innen.
Die Musterbauordnung bildet die Grundlage für die meisten Landesbauordnungen in Deutschland. Sie stellt sicher, dass Nutzungseinheiten – worunter Wohnungen, Praxen, Büros und Betriebsstätten fallen – so gestaltet sind, dass im Brandfall die Sicherheit der Nutzer:innen gewährleistet ist. Dazu zählen unter anderem brandschutztechnische Abtrennungen, Anforderungen an Rettungswege sowie Regelungen zu Öffnungen in Geschossdecken. § 3 beinhaltet allgemeine Kriterien und Anforderungen für alle am Bau beteiligten Personen. § 14 definiert die grundlegenden Schutzziele baulicher Anlagen, um der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorzubeugen. Die Musterleitungsanlagenrichtlinie in § 40 Abs. 1 gewährleistet den Funktionserhalt von Kabelanlagen. So dürfen Leitungen und Rohre nur durch raumabschließende Bauteile mit einer bestimmten Feuerwiderstandsfähigkeit verlaufen.
DIN-Normen haben zwar nicht unbedingt einen bindenden Charakter, stellen jedoch die anerkannten Regeln für die Technik dar, mit deren Einhaltung man gut beraten ist. Sie können in vielen Fällen auch als Planungsgrundlage im Brandschutz herangezogen werden, insbesondere bei technischen Themen wie z. B. Rauchabzugsanlagen in der DIN 18232, aber auch die Ausführung von Feuerwehrplänen (DIN 14095).
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) ist der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger in Deutschland. Sie legt unter anderem Vorschriften und Richtlinien zum betrieblichen Brandschutz fest. Nach § 15 SGB VII sind Arbeitgeber:innen verpflichtet, diese Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten. Die DGUV-Informationen dienen auch als praxisnahe Orientierung für die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen. Sie beschreiben typische Brandursachen – etwa Elektrizität, Überhitzung, menschliches Fehlverhalten oder offenes Feuer – und enthalten technische sowie organisatorische Vorgaben zum vorbeugenden Brandschutz. Dazu zählen die Bestellung und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten, Alarmierungs- und Evakuierungsrichtlinien sowie regelmäßige Prüfungen von Lösch- und Brandmeldeanlagen. Zudem verpflichtet die DGUV Unternehmer:innen, Brandrisiken in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen und alle Mitarbeitenden mindestens einmal jährlich in Brandgefahren und Schutzmaßnahmen zu unterweisen.
Beim VdS 2000 handelt es sich um den „Leitfaden für den Brandschutz im Betrieb“. Er richtet den Fokus auf automatische Feuerlöschanlagen wie Sprinkleranlagen (VdS 2092). Darüber hinaus konzentriert sich das Rahmenwerk auf zahlreiche spezifische Löschsysteme wie Gaslöschanlagen – z. B. für Gefahrgutlager (VdS 2093), Funkenlöschsysteme (VdS 2106), aber auch auf die Installation von Rauchabzügen (VdS 2098) und viele weitere.
Für Betriebe, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten, gelten zur Brand- und Explosionsprävention umfassende bauliche, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, die sich aus verschiedenen Richtlinien und Normen ableiten. Bereiche mit explosionsfähigen oder -fördernden Stoffen sind als besonders gesicherte Brandabschnitte auszuführen. Richtlinien zur Lagerung schreiben zudem die Trennung unterschiedlicher Gefahrenklassen sowie die eindeutige Kennzeichnung und Absicherung gefährdeter Zonen vor. Rauchverbote, geeignete Löschanlagen, Zugangsbeschränkungen, regelmäßige Wartungen und verpflichtende Schulungen gehören ebenfalls dazu. Relevante Grundlagen sind unter anderem die Störfallverordnung (SEVESO-Richtlinie), die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), VDE-Normen für elektrische Anlagen sowie entsprechende DIN-Normen zum Brandschutz beim Umgang mit Gefahrenstoffen.
Wichtig zu berücksichtigen ist, dass die Richtlinien eine Beratung durch eine zertifizierte Fachfirma nicht ersetzen können. Die entsprechenden lokalen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie deren Landesbauordnungen betreffen den betrieblichen Brandschutz im jeweiligen Einzelfall.
Bei der Gründung, Übernahme oder Weiterführung eines Unternehmens spielt der Brandschutz eine zentrale Rolle, idealerweise bereits vor dem Start des Betriebs oder dem Einzug in eine neue Arbeitsstätte. Welche Vorkehrungen erforderlich sind, hängt von der Art des Gebäudes und den jeweiligen Brandrisiken ab. Ein Büro stellt beispielsweise andere Anforderungen als ein Einkaufszentrum oder eine Industriehalle.
„Entscheidend ist, wofür ein Gebäude genutzt wird und in welchem baulichen Zustand es sich befindet“, erklärt Philipp Guth. Werden etwa neue Wände eingezogen, ändern sich Fluchtweglängen und damit die baurechtlichen Vorgaben. Auch die Breite der Fluchtwege richtet sich nach der Anzahl der Personen, die diese im Notfall benutzen müssen. Es sollte also immer zunächst geprüft werden, ob sich das Gebäude für die unternehmerischen Zwecke eignet. „Wenn ich eine Zweizimmerwohnung miete und zwei Schreibtische reinstelle, dann ist das wahrscheinlich noch überschaubar, aber je nachdem, was für eine Art von Betrieb ich habe, muss ich mir die rechtlichen Aspekte genauer anschauen. Das Baurechtliche ist die absolute Basis, auf die weitere Vorgaben (z. B. aus dem Arbeitsschutz) aufbauen“, ergänzt der Experte.
Ob ein Brandschutzkonzept erforderlich ist, hängt ebenfalls von der Art und Nutzung des Gebäudes ab. Angebracht ist es unter anderem für
Bei Unsicherheiten empfiehlt Philipp Guth, Fachleute aus Architektur oder Brandschutz zu konsultieren. Alternativ können sich Unternehmer:innen an die zuständige Bauaufsichtsbehörde wenden, die auch im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens verbindlich festlegt, ob ein Konzept erforderlich ist.
Der Inhalt eines Brandschutzkonzepts umfasst bauliche und technische Maßnahmen zur Brandvermeidung, eine betriebliche Bauschutzordnung sowie Vorgaben zur Brandabwehr. Als Orientierung dienen Checklisten, etwa vom Verband der Sachversicherer (VDS). Zuständige Ministerien, Ämter und TÜV Nord unterstützen bei weiteren Fragen.
Grundlegende Brandschutzvorschriften gelten für jedes Unternehmen jeder Art und Größe. Der konkrete Umfang hängt wiederum von der Nutzung und vom Gefährdungspotenzial ab. Während kleinere Betriebe oft mit geringeren Anforderungen auskommen, benötigen Gebäude mit einer höheren Brandlast wie z. B. Industriehallen oder Hochhäuser umfassendere Schutzmaßnahmen. Diese sollten durch Protokolle von Unterweisungen, Brandschutz- und Evakuierungsübungen sowie Wartungsberichte dokumentiert werden, um sie ggf. bei behördlichen Überprüfungen nachweisen zu können.
Zu den baulichen Anforderungen zählen sichere und gut gekennzeichnete Rettungswege und Zufahrtswege für Einsatzkräfte. In diesem Zusammenhang ist auch der Feuerwiderstand bei Bauteilen wichtig. Er trägt dazu bei, die Benutzbarkeit und Eignung der Fluchtwege zu gewährleisten und Brand- und Rauchentwicklung, Wärmeentwicklung und -ausbreitung in einem Brandfall einzugrenzen. Darüber hinaus sorgt er dafür, dass raumabschließende und tragende Komponenten nicht frühzeitig versagen, eine längere und sichere Evakuierungsdauer garantieren sowie einen Zugang für die Feuerwehr ermöglichen. Besonderer Fokus sollte auf der Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit von Bauteilen liegen, die die Ausbreitung von Feuer und Rauch unterbinden sollen. Insbesondere das korrekte Schotten bzw. das feuer- und rauchdichte Verschließen von Leitungsdurchführungen (siehe Muster-Leitungsanlagenrichtlinie) und der Einbau geeigneter Feuerschutzabschlüsse (z. B. „Brandschutztüren“) sind maßgebliche Sicherheitsfaktoren.
Weitere Informationen zum baulichen Brandschutz finden Unternehmen in der Landesbau- und der Musterbauordnung sowie in den Vorgaben DIN 4102 und DIN EN 13501-2. Fachverbände wie die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes stellen regelmäßig Leitfäden zur Verfügung. Sachverständige, Bauingenieure und Brandschutzfirmen können individuelle Beurteilungen und Beratungen für ein konkretes Bauprojekt oder Gebäude anbieten.
Ergänzend kommen Einrichtungen hinzu, die laut Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) verpflichtend sind. Dazu gehören Brandmeldesysteme, automatische Brandbekämpfungsanlagen wie z. B. Sprinkler und Sprühflutanlagen, aber auch Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Blitzschutzsysteme, Gebäudefunkanlagen und Notbeleuchtungen. Diese Anlagen dienen der Brandfrüherkennung, der Vermeidung der Brandausbreitung und der sicheren Evakuierung und ermöglichen eine wirksame Brandbekämpfung. Sprinkler- und Rauchabzugsanlagen sind vor allem dort vorgeschrieben, wo ein erhöhtes Gefährdungspotenzial besteht. Notbeleuchtungen und Funkanlagen sichern im Ernstfall die Orientierung und Kommunikation.
Jedes Unternehmen ist außerdem verpflichtet, mindestens 5 Prozent der Angestellten als Brandschutzhelfer:innen zu benennen. In kleineren Betrieben muss mindestens eine Person diese Rolle übernehmen. Sie unterstützen bei der Evakuierung und sind in der Lage, die Feuerwehr einzuweisen. Die Helfer:innen müssen ausgebildet und regelmäßig geschult werden sowie ein entsprechendes Zertifikat erhalten, etwa durch die entsprechenden Weiterbildungsinstitute und Akademien. Auch das Training in der Handhabung von Feuerlöschern ist Teil des organisatorischen Brandschutzes. Während einer solchen Fortbildung erhalten sie umfangreiche Kenntnisse über Brandursachen und -gefahren sowie Gegenmaßnahmen. Die Ausbildung sollte zumindest zum Teil auch auf die individuellen betriebsspezifischen Anforderungen eingehen.
Organisatorische Schritte sind ebenso verpflichtend. Flucht- und Rettungspläne müssen nach DIN 23601 gestaltet, gut sichtbar angebracht, regelmäßig aktualisiert und an stark frequentierten Standorten angebracht werden. Sie enthalten Notrufnummern, zeigen Notausgänge, sichere Sammelplätze und Standorte von Feuerlöschern. Letztere müssen zudem alle zwei Jahre durch Fachkräfte gewartet werden, was eine Prüfung auf Schäden an Außen- und Innenseite, von Druck, Dichtungen und einen Austausch des Löschmittels sowie eine Prüfplakette als Nachweis beinhaltet. Die Funktionsfähigkeit von Notausgängen und Brandmeldeanlagen muss ebenfalls in regelmäßigen Abständen überprüft werden – die Prüffristen lassen sich den DGUV-Informationen entnehmen.
Regeln und Vorschriften bilden die Grundlage des betrieblichen Brandschutzes. Entscheidend für seine Wirksamkeit ist jedoch die Akzeptanz im Arbeitsalltag. Technische und organisatorische Maßnahmen entfalten ihren Nutzen nur, wenn Mitarbeitende ihren Sinn verstehen und sie nicht als hinderlich wahrnehmen. Deshalb sollten Schulungen und Sicherheitsunterweisungen praxisnah gestaltet und auf die spezifischen Gefahren des jeweiligen Betriebs zugeschnitten sein. Wer den Bezug zum eigenen Arbeitsplatz erkennt, handelt im Ernstfall verantwortungsbewusster.
Von besonderer Bedeutung ist es aus Sicht von Philipp Guth, sowohl die Sensibilität für die Relevanz des Brandschutzes zu erhöhen als auch praktische Probleme gemeinsam mit den Mitarbeitenden anzugehen. Werden beispielsweise Brandschutztüren immer wieder aufgekeilt, lohnt es sich, den Grund dafür zu hinterfragen. Muss durch diese Türen regelmäßig Material transportiert werden, können automatische Schließsysteme eine sinnvolle Lösung sein. Sie halten die Tür für den Betriebsablauf offen und schließen im Brandfall selbsttätig.
„Solche Herangehensweisen und Trainings wecken deutlich mehr Interesse, wenn die Teilnehmenden merken, dass es um ihre eigene Sicherheit und ihre tägliche Arbeit geht. Dann entsteht Identifikation und mit ihr Motivation, mitzumachen und wichtige Kenntnisse mitzunehmen“, erläutert der Experte. So wird Brandschutz nicht als lästige Pflicht mit trockenen Vorschriften, sondern als Teil einer gelebten Sicherheitskultur verstanden, die das Risiko schwerer Schäden deutliche reduziert.

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