Nachhaltigkeit & Umweltschutz
Mit der CSRD-Richtlinie steigen die Anforderungen an Nachhaltigkeitsberichte. Lesen Sie jetzt, was das für Unternehmen bedeutet!
Zum Blog Wissen kompaktNoch gehen deutsche Unternehmen sehr unterschiedlich mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung um. Luisa Sorgenfrei, zertifizierte Nachhaltigkeitsmanagerin im Consulting bei TÜV NORD Umweltschutz, beobachtet: „Es gibt große Unternehmen, die das Thema seit Jahren sehr ernst nehmen, und kleine und mittelständische Betriebe, die stark intrinsisch motiviert sind. Andere betrachten Nachhaltigkeitsberichterstattung vor allem als zusätzlichen Arbeitsaufwand.“ Letzteren kam die bisherige Gesetzgebung entgegen.
Das ändert sich nun. Mit der im November 2022 vom Europäischen Parlament beschlossenen und am 16.12.2022 final veröffentlichten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD-Richtlinie beziehungsweise CSRD) erweitert sich nicht nur der Kreis derjenigen Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen müssen. Auch die Anforderungen an die Inhalte steigen. Gleichzeitig wächst der Druck von Konsument:innen und Geschäftspartner:innen auf Betriebe, mehr Fokus auf Nachhaltigkeit zu legen.
Viele gute Gründe, Nachhaltigkeitsberichte als mehr als ein lästiges Übel anzusehen. Wir haben uns mit Luisa Sorgenfrei darüber unterhalten,
"Um den Anforderungen von Investoren, Markt und Gesellschaft gerecht werden zu können, stehen der Nachhaltigkeitsberichterstattung weitreichende Änderungen bevor. Mit dem Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive steigt die Zahl der in Deutschland betroffenen Unternehmen von ca. 500 auf ca. 15.000. Eine der wichtigsten Änderungen im Hinblick auf die CSRD ist die verpflichtende Nutzung eines neuen Europäischen Rahmenwerks, dem European Sustainability Reporting Standards (ESRS), der nach aktuellem Zeitplan am 30. Juni verabschiedet werden soll."
Luisa Sorgenfrei – zertifizierte Nachhaltigkeitsmanagerin im Consulting bei TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG
Seit 2017 gilt in der Europäischen Union die Non-financial Reporting Directive. In Deutschland wurde sie durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) in nationales Recht umgesetzt. Dieses verpflichtete erstmals eine Reihe von Unternehmen, jährlich einen Nachhaltigkeitsbericht zu verfassen.
Allerdings ist die Zahl dieser Unternehmen gering und auch die Anforderungen an die Berichterstattung selbst fallen vage aus. Hier setzt die CSRD an.
1. „Der Kreis der direkt betroffenen Unternehmen wird extrem ausgeweitet, von aktuell ca. 550 in Deutschland auf etwa 15.000.“ Anders als bisher müssen alle an der Börse gelisteten (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen) sowie alle großen Unternehmen jährlich einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen. Die CSRD wird stufenweise eingeführt und betrifft:
2. In Zukunft ist eine externe Prüfung des Nachhaltigkeitsberichtes verpflichtend
Luisa Sorgenfrei betont außerdem: "Kleinere Unternehmen, die nicht direkt Unter die neue Richtlinie fallen, können z.B. durch ihre Lieferanteneigenschaft immer auch indirekt betroffen sein".
Hinzu kommen striktere Vorgaben für die Inhalte von Nachhaltigkeitsberichten. Hier sticht das Prinzip der doppelten Materialität beziehungsweise doppelten Wesentlichkeit hervor. Es sieht vor, dass Sachverhalte dann berücksichtigt werden müssen, wenn sie entweder für den Geschäftserfolg oder aus sozialen beziehungsweise ökologischen Gesichtspunkten wesentlich sind, und nicht mehr nur, wenn sie beide Anforderungen erfüllen.
Die CSRD wird stufenweise eingeführt:
Der erste Bericht ist jeweils im Folgejahr fällig. KMU können außerdem eine Opt-out-Regelung in Anspruch nehmen: Wenn sie in ihrem Lagebericht darlegen, warum die für den Nachhaltigkeitsbericht erforderlichen Informationen noch nicht vorliegen, erhalten sie Aufschub bis Januar 2028.
Wichtig ist: Wie das neue Lieferkettengesetz ist auch die CSRD nicht nur für Unternehmen relevant, die direkt von ihr betroffen sind. Zulieferer größerer Unternehmen, so Luisa Sorgenfrei, müssen damit rechnen, dass diese von ihnen die Vorlage von Nachhaltigkeitsberichten, Berechnungen von CO2-Fußabdrücken oder Infos zur Transparenz von Lieferketten verlangen, weil diese Informationen ihre eigenen Nachhaltigkeitsbestrebungen beeinflussen.
Gesetze sind ein Grund für Unternehmen, mehr Fokus auf Nachhaltigkeit zu legen und darüber zu berichten.
Aber daneben gibt es noch viele andere, betont Luisa Sorgenfrei:
Fest steht also: Unternehmen, die bislang wenig Fokus auf Nachhaltigkeit gelegt haben, sollten jetzt aktiv werden. Aber wo fangen sie am besten an?
Der Status quo als Ausgangspunkt
Luisa Sorgenfrei empfiehlt, im ersten Schritt den Status quo zu erheben und eine Stakeholder- sowie Wesentlichkeitsanalyse durchzuführen.
Wesentliche Fragen seien:
Ausgehend von den Antworten auf diese Fragen lassen sich Handlungsfelder ableiten. Dann können Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsstrategie definieren und die Berichterstattung in Angriff nehmen.
In unserem Info-Webinar erhalten Sie einen kompakten Überblick über die aktuellen Änderungen der Berichtsstandards durch die Omnibus-Initiative und erfahren, welche Auswirkungen diese auf Ihre künftige Berichtspflicht haben.
In Unternehmen ohne Nachhaltigkeitsmanager:in wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung oft an Umweltbeauftragte oder die Kommunikationsabteilung weitergegeben. Luisa Sorgenfrei sieht dies kritisch. „Wenn man die Aufgabe an die Kommunikation abgibt, fehlt manchmal das Nachhaltigkeits-Know-how, und Nachhaltigkeit reicht weit über ökologische Aspekte hinaus.“
Gibt es nicht genug Ressourcen, um eine:n Nachhaltigkeitsmanager:in einzustellen, sei es am besten, ein Projektteam zu bilden und sich gegebenenfalls von externen Fachleuten beraten zu lassen. Denn Nachhaltigkeit sei ein komplexes Querschnittsthema. Deshalb bräuchten auch Nachhaltigkeitsmanager:innen Zuarbeit von anderen Abteilungen.
Nicht zuletzt ist es entscheidend, die Belegschaft mitzunehmen. „Die Nachhaltigkeitsperformance meines Unternehmens ist maßgeblich davon beeinflusst, wie meine Mitarbeitenden handeln und denken“, betont Luisa Sorgenfrei. „Wenn ein Unternehmen nachhaltig werden will, muss es Prozesse, die schon seit Jahren laufen, darauf überprüfen, wie sie sich nachhaltiger gestalten lassen. Deshalb würde ich allen Geschäftsführer:innen empfehlen, sich die Zeit zu nehmen und den Mitarbeitenden zu erklären, was Nachhaltigkeit und nachhaltiges Verhalten am Arbeitsplatz für das Unternehmen bedeuten.“
Keine gute Idee sei es, die Verhältnisse in einem Unternehmen im Nachhaltigkeitsbericht zu beschönigen. Denn dann fühlten sich Mitarbeitende auf den Arm genommen. „Ein Nachhaltigkeitsbericht ist ein sensibles Kommunikationsmittel, in dem Unternehmen Handlungspotenzial anerkennen sollten. Glaubwürdigkeit ist entscheidend.“
Egal ob klein oder groß, Unternehmen, die das Thema Nachhaltigkeit bisher an die Seitenlinie verbannt haben, sollten dies so schnell wie möglich ändern. Dies gilt nicht nur für Betriebe, die von der CSRD betroffen sind.
Denn der Trend ist eindeutig und wird sich in naher Zukunft nicht umkehren: Nachhaltiges Handeln gewinnt an Bedeutung bei Konsument:innen, Geschäftspartner:innen und dem Gesetzgeber. Wer jetzt darauf reagiert, ist für die Zukunft gewappnet.
Ein sorgfältig erstellter Nachhaltigkeitsbericht ist ein wichtiger Baustein einer Nachhaltigkeitsstrategie. Er kann Optimierungspotenzial aufzeigen, die eigene Wettbewerbsfähigkeit steigern und die Identifikation der Mitarbeitenden mit dem Unternehmen fördern. Entscheidend dafür ist, dass man die Erstellung nicht als lästige Pflicht, sondern als Chance begreift.
Ein Nachhaltigkeitsbericht bzw. eine nichtfinanzielle Berichterstattung stellt die Tätigkeiten und Leistungen einer Organisation im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung dar und ist damit Basis einer zielgruppenspezifischen Kommunikation. Der Zweck liegt darin, die für das Unternehmen wesentlichen ökologischen und sozialen Themenfelder mit ihrer ökonomischen Bedeutung wahrheitsgemäß und zusammenhängend offenzulegen.
Externe Prüfung
Veröffentlichung
Kohärenz
Materialität
Nach dem aktuell geltenden CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) müssen alle kapitalmarktorientierten (i.S.v. 264d HGB) Unternehmen, Versicherungen und Kreditinstitute mit:
einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen.
Mit dem Inkrafttreten der CSRD in Deutschland erweitert sich der Radius der betroffenen Unternehmen beträchtlich. Die Einführung des Gesetzes soll dann in einem Stufenmodell umgesetzt werden:
Achtung: Für Unternehmen, die im Jahr 2026 Ihren ersten Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen müssen, muss die gesamte Reporting Struktur ab dem 01.01.2025 aufgebaut sein!
Nach dem aktuell geltenden CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz sind Unternehmen grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, ein Rahmenwerk für die Erstellung ihres Nachhaltigkeitsberichts zu verwenden, es wird vom Gesetzgeber aber in jedem Falle empfohlen, um eine bessere Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Die aktuell in Deutschland bekanntesten Standards sind die Global Reporting Initiative (GRI) und der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK). Die GRI ist das weltweit bekannteste Rahmenwerk für Nachhaltigkeitsberichte und eignet sich besonders für große, international agierende Unternehmen. Hingegen ist der DNK wesentlich kompakter und eignet sich besonders gut für kleine und mittelständische Unternehmen.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sinne der CSRD-Richtlinie soll in Zukunft auf der Grundlage einheitlicher europäischer Standards, den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), erfolgen. Diese werden von der Europäischen Kommission als verbindliche Rechtsakte verabschiedet und sind somit verpflichtend anzuwenden. Das sektorübergreifende Set aus insgesamt 12 Standards muss von allen Unternehmen angewendet werden, egal welcher Branche sie angehören. Durch sie will die Europäische Kommission nachhaltiges Wirtschaften, Transparenz und Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen fördern. Zu diesem Zweck verlangt der ESRS von den Unternehmen unter anderem eine detaillierte Offenlegung ihrer Nachhaltigkeitsleistungen bis hin zur Lieferkette und zum Produktlebenszyklus. Diese Entwicklung stellt höhere Anforderungen als bisher an das Datenmanagement und die bestehenden Berichtsstrukturen und -prozesse. Für die Zukunft sind auch branchenspezifische Standards und ein KMU-Standard geplant.
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