Nachhaltigkeit & Umweltschutz
Verschärfte Grenzwerte, erweiterter Anwendungsbereich – mit der neuen TA-Luft ändert sich einiges für Anlagenbetreiber.
Zum Blog Wissen kompaktDicke Luft ist nicht nur unangenehm, sie kann auch Mensch und Umwelt schaden. Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft, kurz TA Luft, soll genau das verhindern.
Seit dem 1. Dezember 2021 gilt sie in einer neuen Fassung. Damit müssen sich viele Unternehmen in Deutschland auf höhere Anforderungen einstellen, spätestens wenn sie neue Anlagen errichten oder bestehende ändern wollen. Wir haben uns mit dem Experten für Immissionsschutz Gerhard Puhlmann vom TÜV NORD Umweltschutz darüber unterhalten,
Die TA Luft ist eine Verwaltungsvorschrift. Sie gibt vor, wie Genehmigungs- und Überwachungsbehörden die Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) umsetzen müssen. Dazu enthält sie unter anderem Immissions- und Emissionsgrenzwerte.
Relevant wird sie, wenn eine Anlage, die laut Bundes-Immissionsschutzgesetz eine besondere umweltrechtliche Prüfung bei der Genehmigung benötigt, gebaut oder geändert wird. Dann überprüfen die zuständigen Behörden das Vorhaben auf Basis der TA Luft.
Das heißt: Die TA Luft richtet sich eigentlich an Behörden. Weil diese aber nach ihren Vorgaben Anlagen genehmigen – oder nicht –, ist sie genauso relevant für Anlagenbetreiber. Das letzte Mal geändert wurde die Vorschrift übrigens vor knapp 20 Jahren.
Gliedern lässt sich die TA Luft in 2 Teile:
Für die Überprüfung der Anforderungen der TA Luft Grenzwerte ist ein dreistufiges Verfahren vorgeschrieben:
Diese Struktur ist in der neuen TA Luft dieselbe geblieben. Geändert haben sich aber viele Details, angefangen bei Grenzwerten.
Aktuell sind rund 50.000 Anlagen in Deutschland von der TA Luft betroffen. Allerdings, so Gerhard Puhlmann, „merken die meisten von den Änderungen erst einmal nichts“. Denn solange es keine Genehmigungsverfahren gibt, fordern die zuständigen Behörden in der Regel keine Anpassungen der bereits bestehenden Anlagen.
Das ändert sich, sobald Betreiber einen Änderungsantrag einbringen. Dann überprüfen Behörden auch, inwiefern bestehende Anlagen den Anforderungen der neuen TA Luft entsprechen.
Gerhard Puhlmann weist auf folgende Neuerungen der neuen TA Luft hin:
Von besonders vielen Änderungen betroffen sind übrigens landwirtschaftliche Betriebe. Vor allem Tierhalter müssen in Zukunft deutlich höhere Auflagen erfüllen. Dies ist allerdings ein Kapitel für sich.
Auch wenn sie aktuell noch nichts von der neuen TA Luft spüren, rät Gerhard Puhlmann Anlagenbetreibern und Immissionsschutzbeauftragten, sich rechtzeitig über relevante Änderungen zu informieren. Denn spätestens beim nächsten Genehmigungsantrag könnte sich herausstellen, dass bestehende Angaben geltende Grenzwerte nicht einhalten.
Dabei können Verantwortliche in mehreren Schritten vorgehen:
Falls sich herausstellt, dass Anlagen die Anforderungen der TA Luft von 2021 nicht erfüllen, können Betreiber sie, je nach baulichen Gegebenheiten, modernisieren oder mit Filtern nachrüsten. Vielleicht lohnt es sich auch, gleich in einen Ersatz zu investieren.
Schließlich besteht in manchen Fällen die Möglichkeit, mit der Behörde Übergangsregelungen auszuhandeln, zum Beispiel wenn eine Anlage selten benutzt wird. Gerhard Puhlmann betont: „Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Gerade wenn ein Fall sehr atypisch ist, lohnt es sich, das Gespräch mit der Behörde zu suchen.“
Für Gerhard Puhlmann steht fest: „Die TA Luft ist ambitioniert, aber sie geht kaum über europäisches Recht hinaus.“ Die WHO beispielsweise halte deutlich schärfere Grenzwerte für Luftschadstoffe in der Außenluft für sinnvoll.
Trotzdem sollten sich Anlagenbetreiber beziehungsweise Immissionsschutzbeauftragte frühzeitig mit dem Thema befassen und nicht warten, bis sie einen Genehmigungsantrag für eine Änderung oder einen Neubau eingereicht haben. Dann erleben sie ziemlich sicher keine böse Überraschung.
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