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Nachhaltigkeit & Umweltschutz

Kreislaufwirtschaftsgesetz: aktuelle Inhalte und Ausblick

Erfahren Sie, was das KrWG für Unternehmen bedeutet und warum Kreislaufwirtschaft zur Notwendigkeit wird.

Zwei Personen besichtigen eine Recyclinganlage zur Abfallwirtschaft
17. September 2026

Diese Änderungen sind wichtig

Ob Kupfer, Aluminium, Kobalt oder Nickel: Der Bedarf an Rohstoffen wächst in modernen Volkswirtschaften. Ohne sie gibt es keine Handys, fahren keine Autos und dreht sich kein Windrad. Aber der Vorrat ist begrenzt und Deutschland ist stark abhängig von Importen.
Das zuletzt 2020 geänderte deutsche Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) soll helfen, dieses Problem zu lösen, und gleichzeitig Mensch und Umwelt schützen. Dazu nimmt es Hersteller, Händler und Verbraucher ebenso wie die öffentlich-rechtliche und private Entsorgungswirtschaft in die Pflicht. 
Wir haben uns mit dem Stolberger Umweltberater und Gutachter Dr. Helmut Spoo über Inhalte und Wirkung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes unterhalten. Außerdem haben wir einen Blick auf EU-Gesetzgebungen geworfen, die neue Pflichten für Unternehmen mit sich bringen.

Recycling statt Beseitigung: die Ziele des deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Als 1972 das Abfallbeseitigungsgesetz (AbfG) in Deutschland verabschiedet wurde, standen die geordnete Beseitigung von Abfällen und die Abschaffung der damals weit verbreiteten wilden Müllkippen im Mittelpunkt. Erst mit dem Abfallgesetz (AbfG) von 1986 rückten Vermeidung und Verwertung in den Fokus.

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (1996) und das moderne Kreislaufwirtschaftsgesetz (2012) gingen einen Schritt weiter. Ihr Schwerpunkt lag und liegt darauf, Abfälle zu vermeiden und wertvolle Rohstoffe durch Reparatur, Recycling und Wiederverwendung im Kreislauf zu halten.

Damit verbunden sind mehrere Ziele:

  • Umsetzung europäischer Vorgaben, zuletzt vor allem der Abfallrahmenrichtlinie
  • Ressourcenschonung durch weniger umweltschädliche Förderung von Primärrohstoffen
  • Klimaschutz (die Aufbereitung von Materialien braucht meist weniger Energie als die Neuproduktion)
  • Mehr Unabhängigkeit von Rohstoffimporten aus Drittländern

Gerade die Abhängigkeit von Ländern wie China habe Deutschland lange völlig unterschätzt, so Helmut Spoo. “Jetzt stellt sich angesichts geopolitischer Krisen die Frage, ob wir noch die Ressourcen bekommen, die wir zum Beispiel für Hightech-Technologien benötigen.”

Gut zu wissen: Zwischen 2010 und 2023 stieg der Anteil an recycelten Materialien in der EU nur leicht von 10,7% auf 11,8%. In Deutschland lag er 2023 bei 14 Prozent. Mit rund 26 Prozent führend sind die Niederlande.

Zentrale Inhalte des KrWG

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz basiert auf folgenden Prinzipien:

Der Gesetzgeber legt eine klare Priorität beim Umgang mit Abfällen fest: Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung, Beseitigung.

Erzeuger und Besitzer von Abfällen sind verpflichtet, diese nach den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft zu verwerten, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.

 

Hersteller und Vertreiber sind für ihre Produkte verantwortlich, angefangen beim Design bis hin zur Entsorgung. Sie müssen diese so gestalten, dass Abfälle minimiert oder vermieden werden.

 

Für eine hochwertige Verwertung schreibt das Gesetz die Trennung von Altpapier, Metall, Kunststoff, Glas und Bioabfällen vor.

Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (z. B. Kommunen) müssen die Entsorgung von Haushaltsabfällen sicherstellen.

Unternehmen müssen je nach Abfallart nachweisen können, wo Abfälle entstehen, wie diese transportiert werden und  wie ihre Entsorgung erfolgt.

Wichtig ist: Viele dieser Pflichten sind sogenannte latente Grundpflichten und lassen sich nicht über das KrWG allein durchsetzen.

Warum das Kreislaufwirtschaftsgesetz zusätzliche Verordnungen erfordert

Noch sind Obhutspflicht und Transparenzbericht, wie Simon Meyer es ausdrückt, ein „stumpfes Schwert“. Denn in der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind die beiden Vorgaben lediglich als latente Grundpflicht ausgestaltet, aber mit der Möglichkeit, sie über Rechtsverordnungen und spezielle Gesetze zu konkretisieren. „Daraus erwachsen“, so der Rechtsanwalt, „noch keine materiell-rechtlichen Verpflichtungen gegenüber den Produktverantwortlichen.“ Anders ausgedrückt haben Unternehmen, die der Obhutspflicht nicht nachkommen, derzeit nichts zu befürchten.

Doch sollte sich niemand darauf verlassen, dass das noch lange so bleibt. Simon Meyer geht davon aus, dass schon in naher Zukunft konkrete Rechtsverordnungen und spezielle Gesetze folgen und mit ihnen die entsprechenden Konsequenzen. Denn die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sieht unter anderem vor, dass die oben erwähnten Vorgaben über Rechtsverordnungen und spezielle Gesetze zu durchsetzbaren materiell-rechtlichen Pflichten ausgestaltet werden können. Dann sei sogar ein Verbot von Produkten denkbar, wenn Bestimmungen des KrWG nicht ausreichend beachtet würden. Zudem mehren sich derzeit die Forderungen nach einer verpflichtenden Recyclateinsatzquote.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Gerade im Bereich der Produktverantwortung ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz ein Rahmengesetz: Es regelt allgemeine Verantwortlichkeiten in der Abfallwirtschaft. Um Pflichten zu konkretisieren und durchsetzbar zu machen, sind zusätzliche Verordnungen oder Gesetze notwendig.

Beispiele für solche Gesetze sind:

  • Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
  • Verpackungsgesetz
  • Batteriegesetz (BattG)

Die Novelle 2020: Das bedeuten Obhutspflicht und Transparenzpflicht

Als 2020 die letzte Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verabschiedet wurde, sorgten vor allem zwei Neuerungen für Aufsehen:

Das Gesetz verpflichtet Verantwortliche dazu, darauf zu achten, dass Produkte langlebig sowie reparaturfähig und ihre Bestandteile möglichst recyclingfähig sind.

Zusätzlich müssen Produktverantwortliche in bestimmten Bereichen darlegen, dass und mit welchen Maßnahmen sie der Obhutspflicht nachkommen. Der Transparenzbericht soll sich nicht nur mit der Herstellung, sondern zum Beispiel auch mit der Entsorgung und Produktbestandteilen beschäftigen.

Für Helmut Spoo stimmt die Zielrichtung: „Kreislaufwirtschaft fängt vorne an, bei der Rohstoffgewinnung und dann bei der Produktgestaltung.“ Das Problem: Auch bei der Obhutspflicht handelt es sich um eine latente Grundpflicht. Eine ergänzende Rechtsverordnung gibt es bis heute nicht.

Für die Umsetzung von Kreislaufwirtschaft fehlen Wille und Know-how

Helmut Spoo beobachtet, dass Hersteller, Handel und Behörden bislang wenig Interesse an den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zeigen, selbst wenn konkrete Gesetze wie das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) existieren.

Das liege auch an mangelndem Know-how: „Elektrogeräte werden auf Recyclinghöfen nur vorsortiert. Wiederverwendung findet nicht statt, weil Schulungspersonal fehlt, genauso wie die Kräfte, die entscheiden können, ob etwas - und wenn ja was - repariert werden kann. Auch Behörden müssen geschult werden.“ Oft fehle das Wissen über die Möglichkeiten und Vorteile der Wiederverwendung.

Die Konsequenz: Die Recyclingquoten in Deutschland sind weit von den angestrebten Zielen entfernt. Ändern könnte sich das durch zwei europäische Gesetze, von denen eines bereits in Kraft ist.

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Neue Pflicht zur Kreislaufwirtschaft? – Die Ökodesign-Verordnung und der EU Circular Economy Act

Die 2024 verabschiedete Ökodesign-Verordnung

  • definiert Mindestanforderungen an Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit und den Einsatz von recycelten Materialien.
  • verbietet die Vernichtung unverkaufter Textilien und Schuhe und
  • macht einen digitalen Produktpass verpflichtend, der Auskunft über Materialien, enthaltene Schadstoffe und sonstige Umweltdaten (z.B. Product Carbon Footprint) gibt.

Zusätzlich wird das nationale Kreislaufwirtschaftsgesetz voraussichtlich Mitte 2027 novelliert. Aber auch der EU Circular Economy Act, wird die Richtung nochmal anpassen. Helmut Spoo geht davon aus, dass es den Druck auf Hersteller und Entsorger erhöht. „Ich kann mir gut vorstellen, dass das Gesetz ein Recyclingziel von 25 Prozent festschreibt.

Gut zu wissen: Sowohl Ökodesign-Verordnung als auch der EU Circular Economy Act sind verbindlich für alle Mitgliedstaaten – ohne zusätzliche Verordnungen oder Gesetze.

Was Unternehmen tun sollten: Bewusstsein schaffen, Know-how aufbauen, Prozesse ändern

Für Helmut Spoo ist klar: Eine funktionierende Kreislaufwirtschaft erfordert mehr Verbindlichkeit, nicht zuletzt aufgrund geopolitischer Krisen.

Unternehmen rät er, Prozesse zu ändern und Know-how aufzubauen – egal, ob sie Hersteller, Händler oder Entsorgungsbetrieb sind. Nur so sind sie in der Lage, die Auflagen neuer europäischer Gesetze zu erfüllen und empfindlichen Sanktionen zu entgehen.

Was gerne übersehen wird: Durch Kreislaufwirtschaft steigern Unternehmen auch ihre eigene Resilienz. „Unternehmen und ihren Beschäftigten muss klar sein: Wenn ihr nicht mitmacht, seid ihr am Ende die Leidtragenden. Denn ohne ausreichend Rohstoffe funktioniert unsere Wirtschaft nicht.”

Das leuchte Mitarbeitenden ein. “Wenn Monteure in Kraftfahrzeugwerkstätten erfahren, dass Zündkerzen Platin und andere wichtige Rohstoffe enthalten, die wir u.a. für die Wasserstoff-Herstellung und die Herstellung von Hightech-Produkten benötigen, sind sie hochmotiviert, sich an unserem Rücknahmesystem zu beteiligen.” Hersteller und Händler profitieren außerdem davon, dass Konsument:innen, Geschäftspartner:innen und Investor:innen zunehmend Wert auf Nachhaltigkeit legen.

Erstbehandlungsanlagen für Elektroaltgeräte, die wertvolle Rohstoffe erkennen, amortisieren sich durch Rohstofferlöse schnell. “Um Rohstoffe in der „Lagerstätte“ Produkt zerstörungsfrei, schnell und sensitiv zu bestimmen und zu orten („Product Mining®“), haben wir eine neuartige Detektions- und Analysentechnik, die Prompte-Gamma-Neutronen-Aktivierungs-Analyse (PGNAA) entwickelt“, berichtet Helmut Spoo. „Damit können wir ganze Produkte sowie Produktkomponenten untersuchen und anhand der enthaltenen Rohstoffe sortieren.“

„Abfall ist Rohstoff am falschen Ort“

Angesichts geopolitischer Krisen, Umweltzerstörung und Klimakrise ist klar: Der Wandel von einer Wegwerfgesellschaft hin zu langlebigen Produkten, Wiederverwendung und geschlossenen Stoffkreisläufen ist unausweichlich. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz hat erste Akzente gesetzt, bleibt aber zu unverbindlich. Mit europäischen Vorgaben wie der Ökodesign-Verordnung und dem geplanten EU Circular Economy Act steigt der Druck auf Hersteller und Händler, Kreislaufwirtschaft konkret umzusetzen.

Für Unternehmen bedeutet das: Nachhaltigkeit wird zu einer operativen und wirtschaftlichen Notwendigkeit. Wer frühzeitig Know-how aufbaut, Prozesse anpasst und Kreislaufwirtschaft strategisch mitdenkt, reduziert nicht nur Risiken und regulatorischen Aufwand. Es entstehen auch neue Chancen durch mehr Rohstoffsicherheit, resilientere Lieferketten und ein stärkeres Nachhaltigkeitsprofil.

Kund:innen und Geschäftspartner:innen wird zunehmend bewusst, was Helmut Spoos ehemaliger Aachener Hochschullehrer und Leiter des RWTH-Instituts für Aufbereitung, Prof. Dr.-Ing. Heinz Hoberg, seinerzeit in Vorlesungen sagte: „Abfall ist Rohstoff am falschen Ort“.

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Georg Klingberg

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