Abfallwirtschaft

Entsorgungsfachbetriebe - Erwerb des Fachkundenachweises nach EfbV und AbfAEV

Behördlich anerkannt nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV und § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV

Seminar-Nr.: 40301301

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Der Nutzen im Überblick

Mit diesem Lehrgang erwerben Sie den Fachkundenachweis für verantwortliche Personen nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV und § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV. Sie erhalten das notwendige Wissen, um Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in der Praxis umzusetzen. Sie lernen wichtige Grundlagen anhand von Fallbeispielen aus der Praxis kennen. Der Lehrgang ist behördlich anerkannt.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gibt den Rahmen vor, nach dem alle für die Leitung und Beaufsichtigung des Entsorgungs- bzw. Entsorgungsfachbetriebes verantwortlichen Personen die Fachkunde nachweisen müssen. Dazu gehören auch Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen. Auch Betriebe, die sich nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen, benötigen einen Fachkundenachweis für die Erlangung der Erlaubnis nach § 54 KrWG und ggf. der Anzeige nach § 53 KrWG.

Sie erlangen eine hohe Rechtssicherheit bei der Anwendung und Umsetzung aktueller umweltrelevanter Vorschriften. Bei erfolgreicher Teilnahme an dem behördlich anerkannten Lehrgang erhalten Sie eine Bescheinigung als Nachweis.

Seminarinhalt

Wesentliche Inhalte zu einschlägigen Rechtsvorschriften:

  • KrWG, EfbV, AbfAEV, NachweisV, AVV
  • Untergesetzliches Regelwerk

Produktverantwortung, verordnete und freiwillige Rücknahme

Nachweisführung und Registerführung

Sammeln/Befördern/Handeln/Makeln

Inhalte und Umsetzung der EfbV und der AbfAEV

Umweltauswirkungen, Gefahreneigenschaften, Arbeitsschutz

Mögliche Entsorgungswege für Abfälle bewerten

Verhältnis Abfallrecht zu anderen Rechtsbereichen

Verantwortliche Personen nach § 9 EfbV und § 5 AbfAEV, d. h. Personen aus Unternehmen, die Abfälle sammeln, befördern, lagern, behandeln, makeln, handeln, verwerten oder beseitigen; außerdem Personen, die von den zuständigen Behörden dazu aufgefordert worden sind, einen Fachkundelehrgang gemäß EfbV bzw. AbfAEV zu absolvieren
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie Behördlich anerkannte Bescheinigung
Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz. Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.

Entsorgungsfachbetriebe - Erwerb des Fachkundenachweises nach EfbV und AbfAEV

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