Energieeffizienz
Unternehmen des produzierenden Gewerbes können Steuerbegünstigungen zur Energiesteuer und zur Stromsteuer in Anspruch nehmen.
Zum Blog Wissen kompakt3 Millionen Euro pro Jahr: So hoch fallen die Energie- und Stromsteuerentlastungen für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Deutschland aus. Viel Geld, gerade angesichts steigender Energiepreise. Allerdings profitieren davon nur Betriebe, die bestimmte Anforderungen erfüllen.
Wir haben uns mit Steuerberater Bertil Kapff darüber unterhalten, welche Unternehmen Strom- und Energiesteuererstattungen beantragen können, welche Fallstricke dabei lauern und wie sich folgenschwere Fehler bei der Beantragung vermeiden lassen.
Bertil Kapff ist Steuerberater und Senior-Manager bei der WTS Steuerberatungsgesellschaft mbH.
Ausschlaggebend für Energie- und Stromsteuererstattungen in Deutschland sind die folgenden Gesetze und Verordnungen:
Die europäische Energiebesteuerungsrichtlinie gibt einen Rahmen für die Besteuerung von elektrischem Strom, Kraftstoffen und den meisten Heizstoffen vor. Sie wirkt sich vor allem durch die Festsetzung von Mindeststeuersätzen auf nationale Regelungen aus.
Wichtig:
Verantwortlich für die Verwaltung von Strom- und Energiesteuer sind die Hauptzollämter. Sie sind auch für Entlastungsanträge zuständig und sie gehen, warnt Bertil Kapff, strikt mit gesetzlichen Vorgaben um. Hoffnungen auf Verhandlungsspielräume, zum Beispiel bei verpassten Fristen, sollten sich Unternehmen nicht machen.
Vor allem zwei Gruppen von Unternehmen beziehungsweise Einrichtungen können bei der Strom- und Energiesteuer sparen:
Schließlich profitieren bei der Strom- und Energiesteuer Unternehmen aus der Land- und Forstwirtschaft von Steuerentlastungen.
Gut zu wissen:
Die Einordnung von Unternehmen ist seit vielen Jahren ein Streitpunkt in Zusammenhang mit Strom- und Energiesteuererstattungen, denn sie basiert immer noch auf der Klassifikation der Wirtschaftszweige aus dem Jahr 2003, obwohl es seit 2008 eine neue Version gibt. Deshalb werden zum Beispiel Abfallentsorgungsunternehmen nicht als Industrieunternehmen eingestuft und können keine Strom- oder Energiesteuerentlastungen beantragen. Verständlicherweise regte sich dagegen in der Vergangenheit Widerstand. Dieser blieb allerdings erfolglos. „Es gab Initiativen für Änderungen, aber bisher hat sich keine durchgesetzt“, stellt Bertil Kapff fest.
Für Industrieunternehmen kommen unterschiedliche Arten von Entlastungen infrage, je nach Branche und Energieverbrauch:
Der Vorteil: Begünstigte profitieren von 100 Prozent Entlastung für die betreffenden Prozesse.
Trotzdem empfiehlt Bertil Kapff, vorab auszurechnen, ob sich ein Antrag auf Steuerentlastung lohnt. Denn schließlich müssen Unternehmen dafür eine eigene Betriebserklärung erstellen und Zähler einsetzen.
Der Name Spitzenausgleich führt in die Irre, denn auf diesem Weg lassen sich bis zu 90 Prozent der gezahlten Steuern zurückholen. Allerdings kann er nur in voller Höhe ausgezahlt werden, wenn sich die Energieintensität der Bundesrepublik Deutschland insgesamt um einen festgelegten Wert reduziert hat. Als Vergleich dient der Wert von vor zwei Jahren, wobei die geforderten Einsparziele bisher jeweils deutlich übertroffen wurden. Hinzu kommt ein weiterer Aspekt, der es erschwert, die Entlastungsbeträge zu ermitteln: Entsprechend der Berechnungssystematik für den Spitzenausgleich sind die fiktiven Einsparungen des Unternehmens aufgrund gesunkener Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung für die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu berücksichtigen.
Bertil Kapff beobachtet oft, dass Unternehmen Fehler bei der Beantragung von Strom- oder Energiesteuerentlastungen machen. Die Folgen können unangenehm sein: „Wenn Unternehmen zu wenig beantragt haben, verlieren sie Geld. Haben sie zu viel beantragt, droht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren oder gar ein Steuerstrafverfahren.“
Der Experte rät deshalb unter anderem zu Folgendem:
Alle genannten Regelungen für Strom- und Energiesteuerentlastungen sind auf 10 Jahre befristet und laufen 2022 aus. Was danach kommt, steht noch nicht fest. Als sicher gilt aber, dass es nicht so bleibt, wie es ist.
Maßgeblich für künftige Änderungen dürften, so prognostiziert Bertil Kapff, vor allem zwei Aspekte sein:
Für die Betroffenen, besonders für energieintensive Betriebe, ist es ratsam, aktuelle Debatten über Strom- und Energiesteuerentlastungen aufmerksam zu verfolgen. Außerdem sollten Unternehmen Wert auf ein präzises Monitoring von Energieströmen legen. Denn eines ist sicher: Energiesparen spielt in den nächsten Jahrzehnten eine Schlüsselrolle.
Berufliche Weiterbildung hat viele Gesichter und trägt maßgeblich zum Erfolg der Mitarbeitenden sowie des ganzen Unternehmens bei. In unserem Blog "Wissen kompakt" lesen Sie Fachbeiträge zu aktuellen Fragestellungen, die jetzt und in der Zukunft Ihre Arbeitswelt bestimmen.
Unser Blog richtet sich an Fach- und Führungskräfte jeden Alters und jeder Unternehmensgröße, an berufliche Einsteiger genauso wie an erfahrene Arbeitskräfte.
Unser Podcast ist die Antwort auf den Wunsch, unsere Inhalte in einem modernen Format zugänglich zu machen, das bequem nebenbei konsumiert werden kann.