Unternehmensführung
Neue Arbeitsformen rechtssicher umsetzen – lesen Sie hier mehr zu den gesetzlichen Regelungen rund um Homeoffice & Co.
Zum Blog Wissen kompaktWas 2020 zu Beginn der COVID-19-Pandemie eine Notlösung war, hat sich zum Erfolgsmodell entwickelt: das Homeoffice. Aus der vorübergehenden Arbeit am Küchentisch sind fest eingerichtete Arbeitsplätze geworden, und viele Arbeitgeber planen, das Homeoffice als Dauermodell beizubehalten.
Ganz nebenbei haben sich weitere moderne Arbeitsformen entwickelt. Mobile Arbeit, Crowdworking, Work-Life-Blending – die Vielzahl der Formate zeigt bereits den dynamischen Prozess und die Geschwindigkeit, mit der sich die Arbeitswelt verändert. Das scheint zu schnell für den Gesetzgeber, der es bislang noch nicht geschafft hat, mit einem Homeoffice-Gesetz die erforderliche Rechtsgrundlage zu schaffen.
Wir haben mit Christian Oberwetter, Fachanwalt für Arbeitsrecht und IT-Recht sowie Inhaber der Kanzlei esb Rechtsanwälte, darüber gesprochen, wie Arbeitgeber moderne Arbeitsformen aktuell rechtssicher umsetzen können.
In unserem Artikel erfahren Sie,
Schon seit mehreren Jahren ist der Begriff der Telearbeit gesetzlich verankert. Er beschreibt einen fest eingerichteten Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers. Oft synonym verwendet und doch nicht ganz richtig ist der Begriff des Homeoffice. Oberwetter erklärt: „Der wichtigste Unterschied ist: Es gibt kein Gesetz, das das Homeoffice im Detail regelt. Die Rechtsgrundlagen der Telearbeit aus der Arbeitsstättenverordnung sind auf nicht dauerhaft eingerichtete Arbeitsplätze nicht anzuwenden.“
Hinzu kommen nun weitere neue Arbeitsformen, die eine zunehmende Verschmelzung von Berufs- und Arbeitsleben ermöglichen, etwa:
Diese neuen Arbeitsmodelle verändern die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten grundlegend: Feste Kernarbeitszeiten treten zugunsten flexibler Zeitmodelle in den Hintergrund. Die Kommunikation läuft vorrangig über digitale Kanäle und Telefon ab. Die Grenzen zwischen Privatem und Beruflichem verschwimmen zunehmend, ermöglichen aber auch die ideale Vereinbarkeit beider Sphären. Dies ruft aber zugleich auch Fragen nach gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice auf den Plan. Denn solange es kein explizites Homeoffice-Gesetz gibt, sind die bestehenden Rechtsvorschriften der Arbeitsgesetze einzuhalten.
Nicht zum ersten Mal steht ein Gesetz auf der Agenda der aktuellen Regierungskoalition, welches die Rechtslage des Homeoffice klären soll. Seit dem Ende des pandemiebedingten Rechts auf Homeoffice zum 20. März 2022 hängen viele Beschäftigte im Homeoffice ohne fest eingerichteten Telearbeitsplatz rechtlich gesehen in der Luft. Die aktuellen Entwürfe sehen vor, dass der Arbeitgeber die Arbeit im Homeoffice ablehnen kann, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen.
Auf die Arbeit im Homeoffice oder Remote-Work sind die Arbeitsgesetze ebenso anzuwenden wie auf normale Arbeitsverhältnisse. Zu den wichtigsten Regelungen und Gesetzen rund ums Homeoffice zählen:
Häufig führt die Frage zu Streitigkeiten, ob es das Homeoffice-Recht zulässt, ohne Zustimmung des Arbeitgebers vom Ausland aus zu arbeiten. Soweit sich die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter und der Arbeitgeber einig sind, kann dies zulässig sein. Oberwetter warnt jedoch: „Bei der Arbeit im Ausland sind die Details zur Versicherungspflicht genau zu klären. Meist ist nur eine recht kurze Auslandstätigkeit ohne sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen möglich. Zudem besteht die Gefahr, dass im Ausland eine Betriebsstätte entsteht, was für den Arbeitgeber umfassende Verpflichtungen nach sich zieht.“
Möchten Arbeitgeber das Recht auf Homeoffice für die Beschäftigten dauerhaft verankern, sollten sie einen Zusatz zum Arbeitsvertrag abschließen, der die Details zur mobilen Arbeit festlegt. Wichtige zu regelnde Punkte sind etwa:
Zu Beginn der COVID-19-Pandemie musste es schnell gehen. Arbeitgeber, die zuvor nicht bereits entsprechende Homeoffice-Vereinbarungen mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geschlossen hatten, schickten sie mitunter ohne Kenntnis der rechtlichen Besonderheiten ins Homeoffice.
Inzwischen sind mehr als zwei Jahre vergangen. Spätestens jetzt, wo das pandemiebedingte gesetzliche Recht auf Homeoffice ausgelaufen ist, sind die Arbeitgeber gefragt, das Angebot an neuen Arbeitsformen auf ein rechtssicheres Fundament zu stellen. Hierzu sollten sie sich mit den geltenden Rechtsnormen auseinandersetzen und die gesetzlichen Lücken durch gezielte Vereinbarungen schließen. So beugen sie Rechtsstreitigkeiten vor und ebnen den Weg für eine dauerhafte Etablierung moderner Arbeitsformen.
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